Amtliche Belehrung nach § 43 IfSG

Lebensmittelbelehrung online - für alle Lebensmittelberufe

Die Lebensmittelbelehrung nach § 43 IfSG komplett online: 25 Euro, ca. 15 Minuten, Zertifikat sofort als PDF - bundesweit gültig für alle Berufe rund um Lebensmittel.

§ 43 IfSG 25 Euro Ca. 15 Minuten Sofort als PDF

25,00€ (inkl. MwSt)

davon 12,50€ ärztliche Belehrung + 12,50€ Service

Komplettpreis, keine versteckten Kosten.

Formal gültig - garantiert. Oder Geld zurück.

Mitarbeiterin in der Gastronomie bereitet Lebensmittel zu
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Dr. med. Milena Robinzonov, Fachärztin für Arbeitsmedizin

Zertifiziert durch

Dr. med. Milena Robinzonov

Fachärztin für Arbeitsmedizin

Ärztlich verantwortlich nach §§ 42, 43 IfSG

Gesundheitsamt München, Bad Tölz-Wolfratshausen
  • Alle Kursinhalte fachlich geprüft
  • Nach aktuellem IfSG-Stand
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Was ist die Lebensmittelbelehrung?

Lebensmittelbelehrung ist der Name, den viele Arbeitgeber im Lebensmittelbereich verwenden, wenn sie vor dem ersten Arbeitstag eine Bescheinigung sehen wollen. Gemeint ist immer dasselbe amtliche Dokument: die Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG), umgangssprachlich auch Gesundheitszeugnis genannt. Der Begriff trifft die Sache genau: Die Belehrung richtet sich an alle, die beruflich mit Lebensmitteln umgehen - in der Küche, an der Theke, in der Produktion oder im Verkauf.

Inhaltlich dreht sich alles um eine Frage: Wann darfst du in einem Lebensmittelberuf vorübergehend nicht arbeiten? § 42 IfSG legt fest, bei welchen Krankheiten und Symptomen ein Tätigkeitsverbot greift, von ansteckenden Durchfallerkrankungen bis zu infizierten Wunden an den Händen. Genau diese Verbote vermittelt dir die Belehrung; am Ende gibst du die Erklärung ab, dass dir keine Hinderungsgründe bekannt sind, und erhältst ein bundesweit gültiges Zertifikat. Eine ärztliche Untersuchung findet dabei nicht statt.

Je nach Region kursieren weitere Namen für dieselbe Bescheinigung: Manche sprechen von der Hygienebelehrung, andere vom Lebensmittelschein oder Hygieneausweis. Wie du das Dokument Schritt für Schritt bekommst, zeigt unsere Seite Gesundheitszeugnis beantragen. Rechtlich handelt es sich beim ersten Mal um die Erstbelehrung; danach frischt dein Arbeitgeber das Wissen alle zwei Jahre mit einer Folgebelehrung auf.

Gefragt wird danach in praktisch jeder Einstellungssituation im Lebensmittelbereich: bei der Festanstellung genauso wie beim Minijob, bei Zeitarbeit in der Küche, beim Probearbeiten und in der Saisonarbeit. Ob Vollzeitkoch oder Aushilfe für zwei Abende pro Woche spielt für die Pflicht keine Rolle - entscheidend ist die Tätigkeit, nicht der Stundenumfang.

Bei uns machst du die Lebensmittelbelehrung komplett online: Sie kostet 25 Euro (davon 12,50 € ärztliche Belehrung + 12,50 € Service), dauert rund 15 Minuten und dein Zertifikat kommt sofort als PDF - durchgeführt von einer vom Gesundheitsamt beauftragten Ärztin, ohne Terminvereinbarung. Das Zertifikat erfüllt die Anforderungen des § 43 IfSG und gilt bundesweit.

Diese Lebensmittel lösen die Belehrungspflicht aus

Nicht jeder Umgang mit Essen ist belehrungspflichtig. § 42 IfSG nennt eine feste Liste leicht verderblicher Lebensmittel, bei denen Krankheitserreger besonders leicht übertragen werden. Wer eines davon gewerbsmäßig herstellt, behandelt oder verkauft und es dabei berührt, braucht vorher die Belehrung.

Statute-Liste § 42 IfSG

Fleisch und Geflügel
Milch und Milcherzeugnisse
Fisch, Krebs- und Weichtiere
Eiprodukte
Säuglings- und Kleinkindernahrung
Speiseeis
Backwaren mit Füllung
Feinkost- und Rohkostsalate
Sprossen und Keimlinge

Dazu kommt eine zweite Gruppe, die oft übersehen wird: Wer in Küchen von Gaststätten, Kantinen, Cafés oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeitet, fällt ebenfalls unter die Pflicht - auch dann, wenn er nur mit Geschirr, Besteck oder Arbeitsflächen in Kontakt kommt, etwa als Spülkraft oder Servicemitarbeiter. Entscheidend ist die Küche als Arbeitsort, nicht die Berufsbezeichnung.

Konkret heißt das: Koch und Küchenhilfe brauchen die Belehrung genauso wie die Bäckereifachverkäuferin, der Metzger, das Team im Foodtruck, Caterer, Eisdielen-Personal, Mitarbeitende an der Frischetheke im Supermarkt und die Hauswirtschaftskraft in der Kita- oder Schulküche. Welche Berufe im Detail betroffen sind und welche Nachweise Arbeitgeber üblicherweise sehen wollen, erklärt unser Ratgeber Gesundheitszeugnis für Lebensmittelberufe. Für Gastronomie-Teams haben wir außerdem eine eigene Seite zur Belehrung in der Gastronomie.

Und was ist mit dem Kuchenstand beim Vereinsfest? Die Pflicht nach § 43 IfSG gilt für die gewerbsmäßige Tätigkeit. Wer nur gelegentlich ehrenamtlich Waffeln backt oder am Grill des Sportvereins hilft, braucht in den meisten Bundesländern keine förmliche Belehrung; viele Gesundheitsämter geben dafür Hygienemerkblätter heraus. Sobald du aber regelmäßig in einer Vereins-, Gemeinde- oder Schulküche mitarbeitest oder für deine Hilfe bezahlt wirst, bist du auf der sicheren Seite, wenn du die Belehrung machst - sie kostet wenig, ist schnell erledigt und nimmt die Unsicherheit aus der Diskussion.

Wichtig für deinen Zeitplan: Die Bescheinigung darf bei Tätigkeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein. Mach die Belehrung also am besten kurz vor dem Jobstart - online geht das auch noch am Abend vor dem ersten Arbeitstag.

Der Ablauf

So einfach funktioniert's

In nur 4 Schritten und unter 15 Minuten zum Gesundheitszeugnis

1

Kurs starten

Online buchen, 25,00€ einmalig

12,50€ ärztlich + 12,50€ Service ca. 2 Min.
2

Ausweis-Identifizierung

Identität per Webcam oder Smartphone verifizieren

1 Minute
3

Video-Schulung ansehen

Kurze Video-Schulung ansehen, danach ein paar Quizfragen beantworten.

ca. 10 Min.

Zertifikat erhalten

Sofortiger Download als PDF

sofort

Der Ablauf kurz erklärt

In wenigen Minuten siehst du, wie die Belehrung abläuft.

Lebensmittelbelehrung beim Gesundheitsamt oder online?

Für viele Lebensmittelberufe passt ein fester Termin schlecht zum Arbeitsalltag: Wer im Schichtdienst der Großküche steht, morgens um vier in der Backstube anfängt oder als Saisonkraft kurzfristig zusagt, profitiert von einem flexiblen Ablauf. Genau in diesen Branchen wird der Nachweis aber oft von heute auf morgen verlangt.

Beide Wege führen zur selben Bescheinigung nach § 43 IfSG (Stand: 2026) - der Unterschied liegt vor allem in Tempo und Aufwand.

Deine Optionen

Zwei Wege zum Gesundheitszeugnis

Variante 1

Beim Gesundheitsamt

Die klassische Belehrung beim örtlichen Gesundheitsamt - sie führt zur selben Bescheinigung nach § 43 IfSG.

  • Zuständig ist das Gesundheitsamt am Wohn- oder Arbeitsort
  • Ablauf und Gebühren unterscheiden sich je nach Gesundheitsamt
  • Belehrung je nach Amt vor Ort oder online

Verfügbarkeit und Gebühren erfragst du direkt bei der zuständigen Stelle.

Variante 2 - digital & schnell

Gesundheitszeugnis online mit ON7

Unsere Belehrung verantwortet eine vom Gesundheitsamt beauftragte Ärztin - dein online erworbenes Zertifikat ist genauso gültig wie das vom Amt und bundesweit gültig.

  • Sofort starten - rund um die Uhr
  • Online nach § 43 IfSG
  • Ca. 15 Minuten am Handy oder Laptop
  • Zertifikat sofort als PDF, bundesweit gültig

Echte Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden

Bewertungen unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf Trustpilot.

4,4 / 5 Trustpilot

„Sehr gute Zusamenfassung und Erklärung in das Video. Fragen waren auch gut angenehm zu beantworten. Das ganzes Verfahren lief problemlos und schnell.“

Vasileios Theodorou

„Ich brauchte das für eine Bewerbung. Habe den Kurs gemacht und konnte das Zertifikat direkt mitschicken.“

Charline Tiffert

„Alles war super toll!!! Information war in verschiedenen Sprachen und gut erklärt. Vielen Dank.“

Ana Parfenie

„Super Service, es bringt eine große Zeitersparnis und man spart sich den Weg zum Gesundheitsamt diesen Service kann ich nur empfehlen. Das Zertifikat kommt als PDF was die Weiterleitung einfach macht.“

Jens Müller

„Habe die Auffrischung hier gemacht. Viel besser als die langweiligen Schulungen, die wir sonst haben.“

Zoltan Kis

„Der Preis ist absolut fair, vor allem, weil man sich die Fahrt und den Stress spart. Fünf Sterne!“

Karolina Masalska

Infektions­schutz­belehrung

Gesundheitszeugnis durch die Online-Erstbelehrung nach § 43 IfSG.

  • 15 Minuten Kurs
  • Ohne Termin - rund um die Uhr online
  • Für alle Berufsgruppen geeignet
  • Bundesweit gültiges Zeugnis
  • Geld-zurück-Garantie | Prüfung kostenlos wiederholen
Verfügbar in 13 Sprachen: Deutsch, Englisch, Polnisch, Albanisch, Ungarisch, Rumänisch, Türkisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Arabisch, Russisch, Vietnamesisch.
25,00€ (inkl. MwSt)

Komplettpreis, keine versteckten Kosten.

25€ inkl. MwSt. - davon 12,50€ ärztliche Belehrung nach §§ 42, 43 IfSG (orientiert an Tarifstelle 3.1.6 GGebV-BY) und 12,50€ Plattform- und Servicepauschale. Privatwirtschaftliche Komplettleistung, keine amtliche Gebühr.

Details zur Preiszusammensetzung Kurs kaufen
Formal gültig - garantiert. Oder Geld zurück. Was bedeutet das?

Wir garantieren, dass dein Zertifikat formal gültig nach §§ 42, 43 IfSG ausgestellt ist. Sollte es aus formalen Gründen nicht anerkannt werden, erstatten wir innerhalb von 30 Tagen den vollen Betrag.

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Hinweis: Bei schulisch veranlassten Betriebspraktika und ehrenamtlicher Tätigkeit ist die Belehrung gemäß § 3 Nr. 6 GGebV gebührenfrei. Schreiben Sie uns vor der Buchung an office@on7.de - wir schalten Ihre Belehrung kostenfrei frei.
Du hast bereits eine Erstbelehrung? Für die gesetzlich alle 2 Jahre fällige Folgebelehrung geht es hier entlang. Zur Folgebelehrung

Checkliste

Woran du einen seriösen Anbieter erkennst

Nicht jedes Online-Angebot erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Diese sechs Punkte solltest du prüfen. Wir erfüllen sie alle.

Behördlich beauftragt

Die Belehrung erfolgt im Auftrag von namentlich genannten Gesundheitsämtern, nicht nur irgendwie durch einen Arzt.

Namentliche Fachärztin

Eine benannte Fachärztin trägt die Verantwortung für die Belehrung, kein anonymes Ärzteteam.

QR-verifizierbar

Dein Arbeitgeber prüft die Echtheit in Sekunden, per QR-Code auf dem Zertifikat.

Gültigkeits-Garantie

Schriftliche Zusage: Das Zertifikat ist formal gültig, oder du bekommst dein Geld zurück.

Vollständiges Zertifikat

Mit allen Pflichtangaben: Name, Datum, Rechtsgrundlage, Unterschrift und Stempel. Bundesweit gültig.

Durchgängig mehrsprachig

Verständlich vom Kauf bis zum Zertifikat, nicht nur eine Übersetzung der Startseite.

Alle sechs Punkte erfüllt.

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Echtheitsprüfung

So prüft dein Arbeitgeber in 5 Sekunden

Jedes Zertifikat trägt einen QR-Code. Einmal scannen, und die Echtheit ist bestätigt.

  1. Dein Zertifikat mit QR-Code

  2. Arbeitgeber scannt

  3. Echtheit bestätigt

Alle Fragen geklärt

Wer im Lebensmittelbereich braucht eine Lebensmittelbelehrung?
Jeder, der gewerbsmäßig bestimmte leicht verderbliche Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt und dabei direkten Kontakt zu ihnen hat - vom Koch über die Küchenhilfe bis zur Verkäuferin an der Frischetheke. Auch wer in Küchen von Restaurants, Kantinen oder anderen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeitet, braucht sie, selbst wenn er nur Geschirr und Arbeitsgeräte anfasst. Die Belehrung muss vor dem ersten Arbeitstag vorliegen und darf zu Tätigkeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein.
Für welche Lebensmittel gilt die Belehrungspflicht?
Paragraf 42 IfSG nennt eine feste Liste: Fleisch und Geflügel, Milch und Milcherzeugnisse, Fisch, Krebs- und Weichtiere, Eiprodukte, Säuglings- und Kleinkindernahrung, Speiseeis, Backwaren mit nicht durchgebackener Füllung, Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden und Mayonnaisen sowie Sprossen und Keimlinge für den Rohverzehr. Wer mit einem dieser Lebensmittel in Berührung kommt, fällt unter die Pflicht.
Brauche ich die Belehrung auch für ein Vereinsfest oder Ehrenamt?
Die Pflicht nach § 43 IfSG knüpft an die gewerbsmäßige Tätigkeit an. Wer nur gelegentlich ehrenamtlich beim Vereinsfest Kuchen verkauft oder am Grill hilft, braucht in vielen Bundesländern keine förmliche Belehrung; oft reicht ein Hygienemerkblatt des Gesundheitsamts. Wer dagegen regelmäßig in einer Vereins- oder Gemeindeküche mitarbeitet, sollte die Belehrung machen. Im Zweifel gibt das örtliche Gesundheitsamt Auskunft.
Ist die Lebensmittelbelehrung dasselbe wie der Lebensmittelschein?
Ja. Lebensmittelschein, Lebensmittelbelehrung und Gesundheitszeugnis sind umgangssprachliche Namen für dieselbe Bescheinigung: die Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG. Es gibt kein separates Dokument namens Lebensmittelschein - wer danach gefragt wird, legt einfach die Bescheinigung über diese Belehrung vor.
Ist die Online-Lebensmittelbelehrung gültig?
Ja. Das Gesetz schreibt keinen Ort vor, sondern nur, wer belehren darf: das Gesundheitsamt oder ein von ihm beauftragter Arzt. Bei uns verantwortet Dr. med. Milena Robinzonov die Belehrung, deshalb erfüllt das Zertifikat dieselbe gesetzliche Anforderung wie die Bescheinigung aus dem Amt, egal in welchem Bundesland dein Betrieb sitzt.
Gilt die Belehrungspflicht auch für Minijob, Saisonarbeit und Probearbeiten?
Ja. § 43 IfSG stellt auf die Tätigkeit ab, nicht auf Stundenumfang oder Vertragsform. Sobald du gewerbsmäßig mit den in § 42 IfSG genannten Lebensmitteln umgehst, brauchst du die Belehrung vor dem ersten Einsatz - auch als Aushilfe, als Saisonkraft in der Eisdiele oder beim bezahlten Probearbeiten.
Was kostet die Lebensmittelbelehrung?
Bei uns kostet die Lebensmittelbelehrung 25 Euro, ohne versteckte Gebühren. Enthalten sind die Online-Belehrung, die Prüfung deiner Identität und das Zertifikat als PDF. Die Auffrischung per Folgebelehrung alle zwei Jahre kostet 18 Euro.
Was ist der Unterschied zur Lebensmittelhygieneschulung nach LMHV?
Das sind zwei getrennte Pflichten. Die Lebensmittelbelehrung nach § 43 IfSG ist deine persönliche Voraussetzung, bevor du überhaupt anfangen darfst - sie behandelt meldepflichtige Infektionskrankheiten und Tätigkeitsverbote. Die Hygieneschulung nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) ist eine fachliche Schulung zum sauberen Umgang mit Lebensmitteln, die der Betrieb regelmäßig intern organisiert. Für den Jobstart brauchst du die IfSG-Belehrung.

Du hast weitere Fragen? Schreib uns hier.

Mehr zum Thema Lebensmittelbelehrung

  • Lebensmittelschein umgangssprachlich für dieselbe Bescheinigung
  • Hygienebelehrung gebräuchlicher Alltagsname für dieselbe Belehrung
  • Gesundheitszeugnis der frühere Name, bis heute weit verbreitet
  • Hygieneausweis gebräuchlicher Name für dieselbe Bescheinigung
Zwei Schritte, die oft verwechselt werden: Die Erstbelehrung nach § 43 IfSG machst du einmal, bevor du die Tätigkeit aufnimmst - am ersten Arbeitstag darf die Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein, danach gilt sie unbefristet. Die Folgebelehrung ist die Wiederholung, die dein Arbeitgeber nach § 43 Abs. 4 IfSG nach Tätigkeitsbeginn und danach alle zwei Jahre veranlassen und dokumentieren muss. Beide gehören zusammen, ersetzen sich aber nicht.

Im Lebensmittelbereich begegnen dir zwei Begriffe, die leicht verwechselt werden. Die Lebensmittelbelehrung nach § 43 IfSG ist deine persönliche Eintrittskarte: Ohne sie darfst du die Tätigkeit gar nicht erst aufnehmen. Sie wird einmalig vor dem Start von einer Ärztin oder dem Gesundheitsamt durchgeführt und dreht sich um meldepflichtige Infektionskrankheiten wie Salmonellen, Hepatitis A oder Noroviren.

Die Hygieneschulung nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) ist dagegen eine fachliche Schulung zum sauberen Arbeiten - Kühlketten, Reinigungspläne, HACCP. Sie wird vom Betrieb organisiert und regelmäßig wiederholt, ersetzt die IfSG-Belehrung aber nicht. Für deinen Jobstart brauchst du zuerst die Belehrung nach § 43 IfSG; die betriebliche Schulung folgt dann im Arbeitsalltag.

Für Betriebe im Lebensmittelbereich lohnt es sich, beide Nachweise sauber zu trennen und zu dokumentieren: Die Erstbelehrung gehört vor dem ersten Arbeitstag in die Personalakte, die zweijährlichen Folgebelehrungen und die LMHV-Schulungen kommen als eigene Nachweise dazu. Bei einer Kontrolle durch die Lebensmittelüberwachung oder das Gesundheitsamt wird genau danach gefragt - wer die Unterlagen vollständig vorlegen kann, hat das Thema in wenigen Minuten vom Tisch.

Viele Arbeitgeber verlangen zusätzlich alle zwei Jahre eine Folgebelehrung als Auffrischung - bei uns erledigst du sie online für 18 Euro.

Zur Folgebelehrung

Quellen und rechtliche Grundlagen