Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG
Gesundheitszeugnis beantragen - online in ca. 15 Minuten
Du willst dein Gesundheitszeugnis beantragen? Absolviere die Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG komplett online: ohne Termin, für 25 Euro (12,50 € ärztliche Belehrung + 12,50 € Service), mit sofortiger PDF-Bescheinigung - bundesweit gültig.
25,00€ (inkl. MwSt)
davon 12,50€ ärztliche Belehrung + 12,50€ ServiceKomplettpreis, keine versteckten Kosten.
Formal gültig - garantiert. Oder Geld zurück.
Zertifiziert durch
Dr. med. Milena Robinzonov
Fachärztin für Arbeitsmedizin
Ärztlich verantwortlich nach §§ 42, 43 IfSG
Gesundheitsamt München, Bad Tölz-Wolfratshausen- Alle Kursinhalte fachlich geprüft
- Nach aktuellem IfSG-Stand
Sichere Bezahlung mit
Gesundheitszeugnis online beantragen: die Belehrung bei ON7
Wenn du ein Gesundheitszeugnis beantragen willst, führen die Belehrung beim Gesundheitsamt und die Online-Belehrung zur gleichen Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Ob und auf welchem Weg dich ein Gesundheitsamt belehrt, richtet sich nach dem einzelnen Amt: Zuständig ist das Amt an deinem Wohn- oder Tätigkeitsort, und welche Wege es anbietet, steht auf der Seite zu deiner Stadt. Die Bescheinigung ist in jedem Fall bundesweit gültig.
Online bei ON7
Die Belehrung nach § 43 IfSG läuft komplett digital ab, die Bescheinigung wird direkt im Anschluss ausgestellt.
- Sofort starten, rund um die Uhr, auch am Wochenende
- Fester Preis: 25 Euro (12,50€ ärztlich + 12,50€ Service)
- In ca. 15 Minuten am Handy oder Laptop erledigt
- Belehrung unter Verantwortung einer vom Gesundheitsamt beauftragten Ärztin
- Bescheinigung sofort als PDF, bundesweit gültig
Je nach Amt kann die Amtsgebühr unter oder über unserem Preis liegen - die Gebühr deines Amts findest du auf der Seite zu deiner Stadt. Welchen Weg dein Gesundheitsamt anbietet, erklärt der Ratgeber Online oder Gesundheitsamt, was die Belehrung kostet, der Artikel Was kostet das Gesundheitszeugnis?.
Was du eigentlich beantragst: die Bescheinigung nach § 43 IfSG
"Gesundheitszeugnis beantragen" klingt nach Formularen und Aktenzeichen - tatsächlich gibt es aber gar keinen klassischen Antrag. Das Dokument, das Arbeitgeber in Küche, Gastronomie, Lebensmittelhandel und Gemeinschaftsverpflegung sehen wollen, heißt offiziell Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz. Du füllst nichts aus und reichst nichts ein: Du nimmst an einer Belehrung zu Infektionsschutz und Lebensmittelhygiene teil, bestätigst, dass bei dir keine Hinderungsgründe im Sinne von § 42 IfSG vorliegen, und bekommst dafür die Bescheinigung ausgestellt.
Verwirrend sind vor allem die vielen Namen für dasselbe Papier. Ob du eine Gesundheitsbescheinigung beantragen willst, eine rote Karte, einen Lebensmittelschein, einen Gesundheitspass oder eine Hygienebelehrung - gemeint ist immer die gleiche Belehrung nach § 43 IfSG. "Rote Karte beantragen" sagt man vor allem in Hessen, wo die Bescheinigung traditionell auf rotem Papier gedruckt wurde; "Lebensmittelschein beantragen" hört man überall dort, wo es schlicht um Arbeit mit Lebensmitteln geht. Auch die Lebensmittelbelehrung ist kein eigenes Dokument, sondern nur ein weiterer Alltagsname.
Wichtig für dich ist nur eine Unterscheidung: Machst du die Belehrung zum ersten Mal, brauchst du die Erstbelehrung - sie ist gesetzlich Pflicht, bevor du erstmals mit Lebensmitteln arbeitest, und die Bescheinigung darf bei Tätigkeitsbeginn nicht älter als 3 Monate sein. Hast du schon eine Bescheinigung und dein Arbeitgeber will eine Auffrischung, ist die Folgebelehrung (alle 2 Jahre üblich, 18 Euro) das Richtige. Eine ärztliche Untersuchung gehört seit 2001 in keinem der beiden Fälle mehr dazu.
Der Ablauf
So einfach funktioniert's
In nur 4 Schritten und unter 15 Minuten zum Gesundheitszeugnis
Ausweis-Identifizierung
Identität per Webcam oder Smartphone verifizieren
1 MinuteVideo-Schulung ansehen
Kurze Video-Schulung ansehen, danach ein paar Quizfragen beantworten.
ca. 10 Min.Zertifikat erhalten
Sofortiger Download als PDF
sofortDer Ablauf kurz erklärt
In wenigen Minuten siehst du, wie die Belehrung abläuft.
So beantragst du dein Gesundheitszeugnis online, Schritt für Schritt
Der ganze Vorgang ist bewusst so gebaut, dass du ihn in einer Pause am Handy schaffst. Es gibt keine Behördensprache, keine Anlagen zum Hochladen und keinen Bescheid, auf den du warten musst - du arbeitest die Belehrung einfach von vorne bis hinten durch.
- Anmelden und bezahlen. Du gibst deinen Namen und deine E-Mail-Adresse ein und zahlst die 25 Euro (12,50 € ärztliche Belehrung + 12,50 € Service), zum Beispiel per Karte, PayPal oder Apple Pay. Damit ist der "Antrag" auch schon gestellt - mehr Bürokratie gibt es nicht.
- Belehrung durcharbeiten. In kurzen, verständlichen Kapiteln lernst du, worauf es beim Umgang mit Lebensmitteln ankommt: Krankheitserreger, Hygieneregeln und die Tätigkeitsverbote nach § 42 IfSG. Du bestimmst das Tempo selbst und kannst jederzeit pausieren.
- Verständnisfragen beantworten und Identität bestätigen. Ein kurzer Test stellt sicher, dass du die Inhalte verstanden hast. Anschließend bestätigst du mit deinem Ausweisdokument, dass die Bescheinigung wirklich dir gehört.
- PDF herunterladen. Deine Bescheinigung wird sofort ausgestellt, steht direkt zum Download bereit und liegt zusätzlich in deinem E-Mail-Postfach. Ab jetzt kannst du sie jedem Arbeitgeber vorlegen.
Vom ersten Klick bis zum fertigen Dokument vergehen bei den meisten rund 15 Minuten.
Was du brauchst - und was du am Ende in der Hand hast
Für den Online-Weg musst du nichts vorbereiten: keine Kopien, kein Passfoto, kein ausgedrucktes Formular, kein ärztliches Attest.
Das brauchst du
- Ein Smartphone, Tablet oder einen Laptop mit Internet - mehr Technik ist nicht nötig.
- Ein Ausweisdokument für die kurze Identitätsprüfung, damit die Bescheinigung eindeutig auf dich ausgestellt wird.
- Ca. 15 Minuten Zeit - die Belehrung lässt sich unterbrechen und später fortsetzen.
Das bekommst du
- Deine Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 IfSG als PDF - sofort zum Download und zusätzlich per E-Mail.
- Ein bundesweit gültiges Dokument, das du deinem Arbeitgeber digital weiterleiten oder ausgedruckt vorlegen kannst.
- Dauerhaften Zugriff auf das PDF - bei Verlust lädst du es einfach erneut herunter.
Ausgestellt wird die Bescheinigung unter Verantwortung von Dr. med. Milena Robinzonov, einer vom Gesundheitsamt beauftragten Ärztin. Genau das macht den Online-Weg offiziell: Die Belehrung erfüllt dieselben gesetzlichen Anforderungen wie die Belehrung beim Gesundheitsamt.
Gesundheitszeugnis neu beantragen: bei Verlust oder nach Jahren
Viele suchen nicht ihr erstes Gesundheitszeugnis, sondern müssen ein Gesundheitszeugnis neu beantragen: Die alte Papierbescheinigung ist beim Umzug verschwunden, liegt noch beim früheren Arbeitgeber oder stammt aus einer Belehrung vor vielen Jahren. Die gute Nachricht: Deine Belehrung selbst verliert nicht automatisch ihre Gültigkeit - nur der Nachweis fehlt. Ohne Nachweis kannst du gegenüber einem neuen Arbeitgeber aber nichts belegen.
Beim Gesundheitsamt bekommst du ein Duplikat nur, wenn deine damalige Teilnahme dort noch auffindbar ist - ob und zu welchen Konditionen, erfragst du direkt bei deinem Amt. Die Alternative: Du absolvierst die Belehrung einfach noch einmal online und hast in ca. 15 Minuten wieder einen aktuellen Nachweis als PDF. Das passt auch vielen Betrieben, die ohnehin eine Auffrischung sehen wollen, die nicht älter als 2 Jahre ist. Was das hessische Original angeht: Warum die Bescheinigung dort "rote Karte" heißt und wie die Ämter mit Ersatz umgehen, erklärt der Ratgeber Rote Karte vom Gesundheitsamt.
Ein online ausgestelltes Dokument kann übrigens gar nicht mehr verloren gehen: Das PDF bleibt in deinem E-Mail-Postfach und lässt sich jederzeit erneut herunterladen - ohne neuen Antrag, ohne neue Kosten. Stand 2026 ist das der einfachste Schutz gegen den Klassiker "Zeugnis weg, Job beginnt Montag".
Echte Kundenstimmen
Das sagen unsere Kunden
Bewertungen unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf Trustpilot.
4,4 / 5„Sehr gute Zusamenfassung und Erklärung in das Video. Fragen waren auch gut angenehm zu beantworten. Das ganzes Verfahren lief problemlos und schnell.“
Vasileios Theodorou
„Ich brauchte das für eine Bewerbung. Habe den Kurs gemacht und konnte das Zertifikat direkt mitschicken.“
Charline Tiffert
„Alles war super toll!!! Information war in verschiedenen Sprachen und gut erklärt. Vielen Dank.“
Ana Parfenie
„Super Service, es bringt eine große Zeitersparnis und man spart sich den Weg zum Gesundheitsamt diesen Service kann ich nur empfehlen. Das Zertifikat kommt als PDF was die Weiterleitung einfach macht.“
Jens Müller
„Habe die Auffrischung hier gemacht. Viel besser als die langweiligen Schulungen, die wir sonst haben.“
Zoltan Kis
„Der Preis ist absolut fair, vor allem, weil man sich die Fahrt und den Stress spart. Fünf Sterne!“
Karolina Masalska
Infektionsschutzbelehrung
Gesundheitszeugnis durch die Online-Erstbelehrung nach § 43 IfSG.
- 15 Minuten Kurs
- Ohne Termin - rund um die Uhr online
- Für alle Berufsgruppen geeignet
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- Geld-zurück-Garantie | Prüfung kostenlos wiederholen
Komplettpreis, keine versteckten Kosten.
25€ inkl. MwSt. - davon 12,50€ ärztliche Belehrung nach §§ 42, 43 IfSG (orientiert an Tarifstelle 3.1.6 GGebV-BY) und 12,50€ Plattform- und Servicepauschale. Privatwirtschaftliche Komplettleistung, keine amtliche Gebühr.
Details zur Preiszusammensetzung Kurs kaufenFormal gültig - garantiert. Oder Geld zurück. Was bedeutet das?
Wir garantieren, dass dein Zertifikat formal gültig nach §§ 42, 43 IfSG ausgestellt ist. Sollte es aus formalen Gründen nicht anerkannt werden, erstatten wir innerhalb von 30 Tagen den vollen Betrag.
Checkliste
Woran du einen seriösen Anbieter erkennst
Nicht jedes Online-Angebot erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Diese sechs Punkte solltest du prüfen. Wir erfüllen sie alle.
Behördlich beauftragt
Die Belehrung erfolgt im Auftrag von namentlich genannten Gesundheitsämtern, nicht nur irgendwie durch einen Arzt.
Namentliche Fachärztin
Eine benannte Fachärztin trägt die Verantwortung für die Belehrung, kein anonymes Ärzteteam.
QR-verifizierbar
Dein Arbeitgeber prüft die Echtheit in Sekunden, per QR-Code auf dem Zertifikat.
Gültigkeits-Garantie
Schriftliche Zusage: Das Zertifikat ist formal gültig, oder du bekommst dein Geld zurück.
Vollständiges Zertifikat
Mit allen Pflichtangaben: Name, Datum, Rechtsgrundlage, Unterschrift und Stempel. Bundesweit gültig.
Durchgängig mehrsprachig
Verständlich vom Kauf bis zum Zertifikat, nicht nur eine Übersetzung der Startseite.
Alle sechs Punkte erfüllt.
Kurs startenEchtheitsprüfung
So prüft dein Arbeitgeber in 5 Sekunden
Jedes Zertifikat trägt einen QR-Code. Einmal scannen, und die Echtheit ist bestätigt.
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Dein Zertifikat mit QR-Code
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Arbeitgeber scannt
-
Echtheit bestätigt
Häufige Fragen zum Beantragen des Gesundheitszeugnisses
Wo kann ich ein Gesundheitszeugnis beantragen?
Was kostet es, ein Gesundheitszeugnis zu beantragen?
Brauche ich einen Termin, um das Gesundheitszeugnis zu beantragen?
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
Wie schnell bekomme ich das Gesundheitszeugnis nach dem Beantragen?
Kann mein Arbeitgeber das Gesundheitszeugnis für mich beantragen oder bezahlen?
Wie kann ich ein Gesundheitszeugnis neu beantragen, wenn ich meins verloren habe?
Muss ich für das Gesundheitszeugnis zum Arzt oder zu einer Untersuchung?
Du hast weitere Fragen? Schreib uns hier.
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Quellen und rechtliche Grundlagen
- § 43 IfSG - Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes - Gesetzestext zur Erstbelehrung und Bescheinigung für Tätigkeiten im Lebensmittelbereich (gesetze-im-internet.de).
- § 42 IfSG - Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote - Gesetzestext zu Tätigkeitsverboten beim Umgang mit Lebensmitteln (gesetze-im-internet.de).
- RKI - Belehrungsbögen gemäß § 34 IfSG und § 43 IfSG - Offizielle Belehrungsbögen und Merkblätter des Robert Koch-Instituts in mehreren Sprachen.