Amtliche Belehrung nach § 43 IfSG

Gesundheitspass online beantragen - ohne Termin

Der Gesundheitspass ist die Bescheinigung nach § 43 IfSG - in Sachsen und Thüringen der gängige Name für das Gesundheitszeugnis. Mach die Belehrung online in ca. 15 Minuten, für 25 Euro, mit sofortigem PDF-Zertifikat.

Belehrung nach § 43 IfSG 25 Euro, keine Zusatzkosten Ca. 15 Minuten Sofort als PDF

25,00€ (inkl. MwSt)

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Komplettpreis, keine versteckten Kosten.

Formal gültig - garantiert. Oder Geld zurück.

Gesundheitspass als PDF-Zertifikat nach § 43 IfSG mit Prüfsiegel
Trustpilot 4,4 SSL Secure 13 Sprachen Auch mobil
Dr. med. Milena Robinzonov, Fachärztin für Arbeitsmedizin

Zertifiziert durch

Dr. med. Milena Robinzonov

Fachärztin für Arbeitsmedizin

Ärztlich verantwortlich nach §§ 42, 43 IfSG

Gesundheitsamt München, Bad Tölz-Wolfratshausen
  • Alle Kursinhalte fachlich geprüft
  • Nach aktuellem IfSG-Stand
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Was ist der Gesundheitspass?

Einen Gesundheitspass als eigenständiges amtliches Dokument gibt es streng genommen nicht. Gemeint ist immer die Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) - also exakt das Dokument, das anderswo Gesundheitszeugnis oder Gesundheitsausweis heißt. Bevor du zum ersten Mal beruflich mit Lebensmitteln arbeitest, musst du über die Tätigkeitsverbote des § 42 IfSG und die wichtigsten Hygieneregeln belehrt werden. Über diese Belehrung stellt das Gesundheitsamt oder eine vom Gesundheitsamt beauftragte Ärztin die Bescheinigung aus - deinen Gesundheitspass.

Inhaltlich ist das Dokument bewusst schlank: Es nennt deinen Namen und dein Geburtsdatum, das Datum der Belehrung, die ausstellende Stelle und die Bestätigung, dass du belehrt wurdest und dir keine Tätigkeitsverbote nach § 42 IfSG bekannt sind. Ein Foto, medizinische Befunde oder Testergebnisse gehören nicht hinein. Der Gesundheitspass ist keine ärztliche Untersuchung - es werden weder Blut- noch Stuhlproben genommen. Genau deshalb darf die Belehrung heute vollständig online stattfinden.

Den Vorgang selbst nennen viele auch Hygienebelehrung oder Infektionsschutzbelehrung. Für den Berufseinstieg brauchst du die Erstbelehrung nach § 43 IfSG - und genau die bekommst du bei ON7 komplett digital: für 25 Euro, in ca. 15 Minuten, mit einem bundesweit gültigen Zertifikat als PDF.

Gesundheitspass: der übliche Name in Sachsen und Thüringen

Während man in Süddeutschland vom Gesundheitsausweis und in Berlin von der Roten Karte spricht, ist Gesundheitspass der gewachsene Begriff in Sachsen, Thüringen und weiten Teilen Ostdeutschlands. Auch die Gesundheitsämter selbst verwenden ihn dort: Wer in Leipzig, Chemnitz oder Erfurt beim Amt anruft oder auf die städtische Website schaut, liest häufig von der "Belehrung für den Gesundheitspass". Gemeint ist überall dieselbe Bescheinigung nach § 43 IfSG - der Name ändert sich mit der Region, das Dokument nicht.

Für den Weg über das örtliche Amt haben wir die wichtigsten Infos je Stadt zusammengestellt: was das Gesundheitsamt in Leipzig verlangt, welche Wege das Amt in Chemnitz anbietet, welche Gebühren in Erfurt anfallen und wie es in Dresden läuft. In kleineren Städten wie Görlitz gilt dasselbe Prinzip - zuständig ist dort das Landratsamt.

Und Berlin? Wer dort "Gesundheitspass online beantragen" sucht, meint meist die Rote Karte vom Gesundheitsamt - auch das ist nur ein anderer Name für dieselbe Bescheinigung. Das Praktische an der Online-Belehrung: Sie ist an keinen Wohnort gebunden. Ob du in Leipzig, Görlitz, Berlin oder München wohnst, du machst die Belehrung am Handy und dein Zertifikat gilt überall in Deutschland.

Warum sich der Name Gesundheitspass im Osten gehalten hat

Dass ein und dasselbe Dokument je nach Region anders heißt, hat viel mit Behördensprache zu tun - und die ändert sich langsam. In Ostdeutschland kommt eine eigene Vorgeschichte hinzu: Vieles spricht dafür, dass der Begriff noch aus DDR-Zeiten nachwirkt. Beschäftigte im Lebensmittelbereich brauchten dort ein amtliches Dokument über regelmäßige Untersuchungen, das im Alltag oft Gesundheitspass oder Gesundheitsausweis genannt wurde. Wer damals in einer Großküche, Kaufhalle oder Gaststätte gearbeitet hat, kannte den Nachweis unter genau diesem Namen - und hat ihn sprachlich an die nächste Generation weitergegeben.

Nach der Wiedervereinigung galt zunächst das Bundes-Seuchengesetz mit seiner amtsärztlichen Untersuchung und dem Gesundheitszeugnis. 2001 löste das Infektionsschutzgesetz beides ab: Die Untersuchung entfiel, an ihre Stelle trat die Belehrung nach § 43 IfSG. Auf dem Papier verschwanden damit Zeugnis und Pass gleichermaßen - im Alltag blieb der vertraute Name aber einfach bestehen. Kolleginnen geben ihn weiter, Arbeitgeber schreiben ihn in Stellenanzeigen, und viele Ämter zwischen Zwickau und Gera verwenden ihn bis heute in Merkblättern und Formularen.

Für dich heißt das vor allem: Lass dich vom Namen nicht verunsichern. Wenn dein neuer Chef in Chemnitz einen Gesundheitspass verlangt und dein ON7 Zertifikat "Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG" heißt, ist das kein Widerspruch - genau dieses Dokument ist gemeint. Entscheidend ist der Inhalt der Bescheinigung, nicht die Überschrift, unter der man sie in deiner Region kennt.

Der Ablauf

So beantragst du deinen Gesundheitspass online

Ohne Termin: In ca. 15 Minuten von der Anmeldung zum fertigen Zertifikat.

1

Kurs starten

Online buchen, 25,00€ einmalig

12,50€ ärztlich + 12,50€ Service ca. 2 Min.
2

Ausweis-Identifizierung

Identität per Webcam oder Smartphone verifizieren

1 Minute
3

Video-Schulung ansehen

Kurze Video-Schulung ansehen, danach ein paar Quizfragen beantworten.

ca. 10 Min.

Zertifikat erhalten

Sofortiger Download als PDF

sofort

Der Ablauf kurz erklärt

In wenigen Minuten siehst du, wie die Belehrung abläuft.

So funktioniert die Online-Belehrung für den Gesundheitspass

Die vom Gesundheitsamt beauftragte Ärztin führt die Belehrung per Video durch - bundesweit gültig. Du zahlst 25 Euro (12,50 € ärztliche Belehrung + 12,50 € Service), startest jederzeit ohne Termin und hältst dein Zertifikat nach ca. 15 Minuten als PDF in der Hand - digital an den Arbeitgeber geschickt oder ausgedruckt am Arbeitsplatz hinterlegt, wo es bei Kontrollen der Lebensmittelüberwachung vorzeigbar sein muss.

Deine Optionen

Zwei Wege zum Gesundheitszeugnis

Variante 1

Beim Gesundheitsamt

Der klassische Weg über das örtliche Gesundheitsamt - auch hier entsteht dieselbe Bescheinigung nach § 43 IfSG.

  • Zuständig ist das Gesundheitsamt am Wohn- oder Arbeitsort
  • Ablauf und Gebühren unterscheiden sich je nach Gesundheitsamt
  • Belehrung je nach Amt vor Ort oder online

Verfügbarkeit und Gebühren erfragst du direkt bei der zuständigen Stelle.

Variante 2 - digital & schnell

Gesundheitszeugnis online mit ON7

Die vom Gesundheitsamt beauftragte Ärztin führt die Belehrung durch - rechtlich gleichwertig zur Belehrung im Amt und bundesweit gültig.

  • Sofort starten - rund um die Uhr
  • Online nach § 43 IfSG
  • Ca. 15 Minuten am Handy oder Laptop
  • Zertifikat sofort als PDF, bundesweit gültig

Wer braucht den Gesundheitspass?

Die Belehrung ist Pflicht für alle, die erstmals gewerbsmäßig mit bestimmten Lebensmitteln umgehen oder in Küchen von Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten. Typische Beispiele:

  • Köchinnen und Köche, Küchenhilfen und Spülkräfte in Restaurants, Cafés und Kantinen
  • Servicekräfte, die Speisen zubereiten oder offen ausgeben
  • Beschäftigte in Bäckereien, Metzgereien und an Frischetheken im Lebensmitteleinzelhandel
  • Mitarbeitende in Catering, Imbiss und Foodtrucks
  • Personal in Küchen von Kitas, Schulen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

Entscheidend ist die Tätigkeit, nicht der Jobtitel: Auch Minijobber, Aushilfen, Praktikantinnen und Saisonkräfte brauchen den Gesundheitspass, bevor sie zum ersten Mal mit sensiblen Lebensmitteln arbeiten. Eine detaillierte Übersicht findest du auf der Seite Wer muss belehrt werden?

Umzug oder Pendeln: dein Gesundheitspass zieht einfach mit

Viele, die in Sachsen oder Thüringen ihre Belehrung machen, arbeiten später woanders: das Studium in Jena, der Saisonjob an der Ostsee, der Umzug von Leipzig nach München. Die gute Nachricht: Die Bescheinigung nach § 43 IfSG ist an kein Bundesland gebunden. Du musst sie beim Umzug weder umschreiben lassen noch neu beantragen - sie gilt am neuen Wohnort genauso wie am alten.

Dasselbe gilt fürs Pendeln über Landesgrenzen: Wer im Vogtland wohnt und in Oberfranken kellnert oder von Erfurt aus in einem hessischen Betrieb arbeitet, braucht keine zweite Belehrung. Rechne nur damit, dass das Dokument am neuen Arbeitsort anders genannt wird - in Bayern eher Gesundheitszeugnis, in Berlin Rote Karte. Zeig einfach dein Zertifikat vor: Der Arbeitgeber muss den Nachweis am Arbeitsplatz verfügbar halten, egal unter welchem Namen er danach gefragt hat.

Praktisch ist dabei das digitale Format: Dein ON7 Zertifikat liegt als PDF in deinem Postfach und auf deinem Handy. Es geht beim Umzug nicht in einem Karton verloren, du schickst es dem neuen Arbeitgeber in Sekunden weiter und druckst es bei Bedarf einfach neu aus. So bleibt der Nachweis über Jahre griffbereit - auch wenn zwischen deiner Erstbelehrung und dem dritten Jobwechsel ein halbes Land liegt.

Echte Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden

Bewertungen unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf Trustpilot.

4,4 / 5 Trustpilot

„Sehr gute Zusamenfassung und Erklärung in das Video. Fragen waren auch gut angenehm zu beantworten. Das ganzes Verfahren lief problemlos und schnell.“

Vasileios Theodorou

„Ich brauchte das für eine Bewerbung. Habe den Kurs gemacht und konnte das Zertifikat direkt mitschicken.“

Charline Tiffert

„Alles war super toll!!! Information war in verschiedenen Sprachen und gut erklärt. Vielen Dank.“

Ana Parfenie

„Super Service, es bringt eine große Zeitersparnis und man spart sich den Weg zum Gesundheitsamt diesen Service kann ich nur empfehlen. Das Zertifikat kommt als PDF was die Weiterleitung einfach macht.“

Jens Müller

„Habe die Auffrischung hier gemacht. Viel besser als die langweiligen Schulungen, die wir sonst haben.“

Zoltan Kis

„Der Preis ist absolut fair, vor allem, weil man sich die Fahrt und den Stress spart. Fünf Sterne!“

Karolina Masalska

Infektions­schutz­belehrung

Gesundheitszeugnis durch die Online-Erstbelehrung nach § 43 IfSG.

  • 15 Minuten Kurs
  • Ohne Termin - rund um die Uhr online
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  • Geld-zurück-Garantie | Prüfung kostenlos wiederholen
Verfügbar in 13 Sprachen: Deutsch, Englisch, Polnisch, Albanisch, Ungarisch, Rumänisch, Türkisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Arabisch, Russisch, Vietnamesisch.
25,00€ (inkl. MwSt)

Komplettpreis, keine versteckten Kosten.

25€ inkl. MwSt. - davon 12,50€ ärztliche Belehrung nach §§ 42, 43 IfSG (orientiert an Tarifstelle 3.1.6 GGebV-BY) und 12,50€ Plattform- und Servicepauschale. Privatwirtschaftliche Komplettleistung, keine amtliche Gebühr.

Details zur Preiszusammensetzung Kurs kaufen
Formal gültig - garantiert. Oder Geld zurück. Was bedeutet das?

Wir garantieren, dass dein Zertifikat formal gültig nach §§ 42, 43 IfSG ausgestellt ist. Sollte es aus formalen Gründen nicht anerkannt werden, erstatten wir innerhalb von 30 Tagen den vollen Betrag.

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Hinweis: Bei schulisch veranlassten Betriebspraktika und ehrenamtlicher Tätigkeit ist die Belehrung gemäß § 3 Nr. 6 GGebV gebührenfrei. Schreiben Sie uns vor der Buchung an office@on7.de - wir schalten Ihre Belehrung kostenfrei frei.
Du hast bereits eine Erstbelehrung? Für die gesetzlich alle 2 Jahre fällige Folgebelehrung geht es hier entlang. Zur Folgebelehrung

Checkliste

Woran du einen seriösen Anbieter erkennst

Nicht jedes Online-Angebot erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Diese sechs Punkte solltest du prüfen. Wir erfüllen sie alle.

Behördlich beauftragt

Die Belehrung erfolgt im Auftrag von namentlich genannten Gesundheitsämtern, nicht nur irgendwie durch einen Arzt.

Namentliche Fachärztin

Eine benannte Fachärztin trägt die Verantwortung für die Belehrung, kein anonymes Ärzteteam.

QR-verifizierbar

Dein Arbeitgeber prüft die Echtheit in Sekunden, per QR-Code auf dem Zertifikat.

Gültigkeits-Garantie

Schriftliche Zusage: Das Zertifikat ist formal gültig, oder du bekommst dein Geld zurück.

Vollständiges Zertifikat

Mit allen Pflichtangaben: Name, Datum, Rechtsgrundlage, Unterschrift und Stempel. Bundesweit gültig.

Durchgängig mehrsprachig

Verständlich vom Kauf bis zum Zertifikat, nicht nur eine Übersetzung der Startseite.

Alle sechs Punkte erfüllt.

Kurs starten

Echtheitsprüfung

So prüft dein Arbeitgeber in 5 Sekunden

Jedes Zertifikat trägt einen QR-Code. Einmal scannen, und die Echtheit ist bestätigt.

  1. Dein Zertifikat mit QR-Code

  2. Arbeitgeber scannt

  3. Echtheit bestätigt

Häufige Fragen zum Gesundheitspass

Ist der Gesundheitspass dasselbe wie das Gesundheitszeugnis?
Ja. Gesundheitspass ist der vor allem in Sachsen, Thüringen und weiteren ostdeutschen Regionen übliche Name für die Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz. Gesundheitszeugnis, Gesundheitsausweis und Rote Karte meinen exakt dasselbe Dokument - nur der regionale Sprachgebrauch unterscheidet sich, nicht der rechtliche Inhalt.
Wo beantrage ich den Gesundheitspass: beim Gesundheitsamt oder online?
Beides ist möglich. Welche Wege dein Gesundheitsamt anbietet, ist unterschiedlich - viele Ämter belehren inzwischen selbst online, manche ohne Termin, andere nur vor Ort. Bei ON7 absolvierst du die Belehrung online ohne Termin am Handy oder Laptop - durchgeführt von einer vom Gesundheitsamt beauftragten Ärztin und damit rechtlich gleichwertig zur Belehrung im Amt.
Was kostet der Gesundheitspass in Leipzig, Chemnitz oder Erfurt?
In Leipzig und Chemnitz kostet die Belehrung beim Gesundheitsamt 37 Euro (Sächsisches Kostenverzeichnis, Stand 08/2026), in Erfurt 30 Euro. Online bei ON7 kostet die Belehrung nach § 43 IfSG bundesweit einheitlich 25 Euro (davon 12,50€ ärztliche Belehrung + 12,50€ Service) inklusive Zertifikat als PDF.
Brauche ich einen Termin für den Gesundheitspass?
Bei ON7 nicht: Die Online-Belehrung startest du ohne Termin, wann es dir passt, auch spätabends nach der Schicht oder am Sonntag. Welche Wege dein Gesundheitsamt anbietet und ob dort ein Termin nötig ist, steht auf der Seite zu deiner Stadt.
Warum heißt die Bescheinigung in Sachsen und Thüringen Gesundheitspass?
Der Begriff hat sich dort im Sprachgebrauch von Ämtern und Betrieben gehalten: Viele Gesundheitsämter zwischen Leipzig und Erfurt schreiben selbst von der Belehrung für den Gesundheitspass. Rechtlich ist der Name ohne Bedeutung, ausgestellt wird überall die Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 IfSG.
Gilt der online beantragte Gesundheitspass bundesweit?
Ja. Die Bescheinigung nach § 43 IfSG ist deutschlandweit gültig, unabhängig davon, wo sie ausgestellt wurde. Ob dein Betrieb in Dresden vom Gesundheitspass spricht, in Berlin von der Roten Karte oder in München vom Gesundheitszeugnis: Das ON7 Zertifikat erfüllt die gesetzliche Anforderung überall.
Was steht im Gesundheitspass eigentlich drin?
Wenig, und das ist Absicht: dein Name und Geburtsdatum, das Datum der Belehrung, die ausstellende Stelle und die Bestätigung, dass dir keine Tätigkeitsverbote nach § 42 IfSG bekannt sind. Medizinische Befunde, Testergebnisse oder ein Foto gehören nicht hinein.
Gehört zum Gesundheitspass eine ärztliche Untersuchung?
Nein. Es werden weder Blut- noch Stuhlproben genommen, und es findet keine körperliche Untersuchung statt. Der Gesundheitspass bestätigt nur, dass du über die Tätigkeitsverbote nach § 42 IfSG belehrt wurdest und dir keine Hinderungsgründe bekannt sind. Genau deshalb kann die Belehrung vollständig online stattfinden.

Du hast weitere Fragen? Schreib uns hier.

Wie lange gilt der Gesundheitspass?

Die gute Nachricht: Die Erstbelehrung ist zeitlich unbefristet gültig. Du musst den Gesundheitspass nicht regelmäßig neu beantragen. Zwei Regeln solltest du trotzdem kennen: Erstens musst du deine Tätigkeit im Lebensmittelbereich innerhalb von 3 Monaten nach der Belehrung aufnehmen - verstreicht die Frist ungenutzt, brauchst du eine neue Erstbelehrung. Zweitens ist dein Arbeitgeber verpflichtet, dich nach Arbeitsbeginn regelmäßig nachzubelehren, in der Regel alle 2 Jahre.

Diese Auffrischung ist keine neue Erstbelehrung, sondern eine kürzere Folgebelehrung - auch die erledigst du bei ON7 online. Alle Details zu Fristen und Nachweisen liest du im Ratgeber Gültigkeit des Gesundheitszeugnisses.

Die Erstbelehrung gilt ohne zeitliche Begrenzung. Dein Arbeitgeber muss dich aber nach § 43 Abs. 4 IfSG mindestens alle zwei Jahre erneut belehren und die Teilnahme dokumentieren. Diese Folgebelehrung kannst du auch online machen.

Zur Folgebelehrung

Quellen und rechtliche Grundlagen