Was kostet ein Gesundheitszeugnis?

Aktualisiert am 07.08.2026

Ein Gesundheitszeugnis - genauer: die Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG - kostet beim Gesundheitsamt je nach zuständigem Amt unterschiedlich viel: Die verifizierte Spanne reicht von 12,50 Euro in München bis 38 Euro in Saarbrücken (Stand 08/2026). Die Gebühr deines Amts findest du auf der Seite zu deiner Stadt.

Online bei ON7 kostet die Erstbelehrung 25 Euro ( davon 12,50€ ärztliche Belehrung + 12,50€ Service ), inklusive bundesweit gültigem Zertifikat als PDF direkt nach der rund 15-minütigen Belehrung. In diesem Ratgeber klären wir außerdem, woraus sich der Preis zusammensetzt, ob es das Gesundheitszeugnis irgendwo kostenlos gibt und wann dein Arbeitgeber zahlt.

Wofür zahlst du eigentlich?

Das Gesundheitszeugnis ist keine ärztliche Untersuchung, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Belehrung: Bevor du erstmals beruflich mit Lebensmitteln arbeitest, musst du nach § 43 IfSG über die Tätigkeitsverbote des § 42 IfSG und die wichtigsten Hygieneregeln belehrt werden - etwa zu Erkrankungen wie Salmonellen oder infektiösen Durchfallerkrankungen, mit denen du nicht in der Küche stehen darfst.

Durchführen darf diese Belehrung nur das Gesundheitsamt oder eine vom Gesundheitsamt beauftragte Ärztin bzw. ein beauftragter Arzt. Die Gebühr deckt die Belehrung selbst und die Ausstellung der Bescheinigung ab. Weil es sich um eine Belehrung und nicht um eine Untersuchung handelt, kann sie heute vollständig online stattfinden - mehr dazu auf unserer Seite zur Erstbelehrung nach § 43 IfSG.

Woraus setzen sich die 25 Euro zusammen?

Die 25 Euro bei ON7 sind der Preis einer privatwirtschaftlichen Komplettleistung und setzen sich so zusammen:

25€ inkl. MwSt. - davon 12,50€ ärztliche Belehrung nach §§ 42, 43 IfSG (orientiert an Tarifstelle 3.1.6 GGebV-BY) und 12,50€ Plattform- und Servicepauschale. Privatwirtschaftliche Komplettleistung, keine amtliche Gebühr.

Der ärztliche Anteil orientiert sich an dem Betrag, den die bayerische Gesundheitsgebührenverordnung (Tarifstelle 3.1.6) für die digitale Belehrung vorsieht. Die Plattform- und Servicepauschale deckt die technische Abwicklung, das sofort verfügbare Zertifikat als PDF und den Support ab.

Details zur Preiszusammensetzung

Was kostet die Belehrung beim Gesundheitsamt?

Einen bundesweit einheitlichen Preis gibt es nicht. Verifiziert reicht die Spanne für die Erstbelehrung von 12,50 Euro in München (digitale Belehrung) bis 38 Euro in Saarbrücken (Stand 08/2026).

Wer die Gebühr festlegt, ist dabei zweistufig geregelt: In Bayern gilt landesweit die Gesundheitsgebührenverordnung (GGebV, Tarifstelle 3.1.6) - seit dem 01.04.2026 mit 28 Euro für die Einzelbelehrung, 14 Euro für die Sammelbelehrung und 12,50 Euro für die digitale Belehrung. In Sachsen gilt das Sächsische Kostenverzeichnis mit einheitlich 37 Euro. In anderen Bundesländern setzt das jeweils zuständige Gesundheitsamt die Gebühr fest - in Schleswig-Holstein etwa verlangt Kiel 34 Euro, Lübeck 25 Euro.

Auch die Wege unterscheiden sich von Amt zu Amt: Viele Gesundheitsämter belehren inzwischen selbst online, manche ganz ohne Termin.

Je nach Amt kann die Amtsgebühr unter oder über unserem Preis liegen - die Gebühr deines Amts findest du auf deiner Stadtseite.

Kosten online bei ON7

Willst du dein Gesundheitszeugnis online beantragen, kostet dich die Erstbelehrung bei ON7 25 Euro ( davon 12,50€ ärztliche Belehrung + 12,50€ Service ). Darin ist alles enthalten:

  • Die ärztliche Belehrung nach § 43 IfSG, durchgeführt von einer vom Gesundheitsamt beauftragten Ärztin - rund um die Uhr, ohne Termin, am Handy oder Laptop.
  • Das bundesweit gültige Zertifikat als PDF, sofort nach Abschluss zum Download.
  • Der gesamte Ablauf dauert etwa 15 Minuten.

Die Folgebelehrung - die regelmäßige Auffrischung, die dein Arbeitgeber alle 2 Jahre sicherstellen muss - kostet online 18 Euro. Details dazu findest du auf der Seite zur Folgebelehrung.

Gibt es das Gesundheitszeugnis kostenlos?

Die ehrliche Antwort: Für Privatpersonen praktisch nicht. Die Belehrung nach § 43 IfSG ist eine hoheitlich geregelte Leistung, die nur das Gesundheitsamt oder eine vom Gesundheitsamt beauftragte Ärztin durchführen darf - und dafür fallen Gebühren an. Websites, die ein "kostenloses Gesundheitszeugnis" versprechen, liefern in der Regel kein gültiges Dokument nach § 43 IfSG. Bei einem rechtlich relevanten Nachweis solltest du hier besonders kritisch sein.

Kostenlos wird es für dich nur, wenn ein anderer die Kosten trägt:

  • Dein Arbeitgeber: Viele Betriebe - besonders in der Systemgastronomie und im Lebensmitteleinzelhandel - übernehmen oder erstatten die Belehrungskosten für neue Mitarbeitende. Frag am besten direkt bei der Einstellung nach.
  • Jobcenter oder Agentur für Arbeit: Brauchst du das Gesundheitszeugnis für eine konkrete Jobzusage, kann die Kostenübernahme als Förderung beantragt werden. Kläre das vor der Belehrung mit deiner Ansprechperson.
  • Ehrenamt und Praktikum: Für rein ehrenamtliche Tätigkeiten, etwa beim Vereinsfest, bieten manche Gesundheitsämter ermäßigte oder gebührenfreie Belehrungen an - zum Beispiel Stuttgart; in Münster ist die Belehrung für Schülerpraktika gebührenfrei (Angaben der Ämter, Stand 08/2026). Das ist kommunal unterschiedlich geregelt und die Ausnahme, nicht die Regel.

Wer zahlt: du oder dein Arbeitgeber?

Hier lohnt der Blick auf den Unterschied zwischen den zwei Belehrungen:

  • Erstbelehrung: Das Gesetz schreibt nicht vor, wer sie bezahlt. In der Praxis zahlen viele Beschäftigte zunächst selbst, weil das Zertifikat schon vor dem ersten Arbeitstag vorliegen muss - und lassen sich die Kosten anschließend vom Arbeitgeber erstatten. Eine Quittung bzw. Rechnung bekommst du bei ON7 automatisch.
  • Folgebelehrung: Die regelmäßige Nachbelehrung - erstmals nach Aufnahme der Tätigkeit und danach alle 2 Jahre - ist nach § 43 Abs. 4 IfSG ausdrücklich Pflicht des Arbeitgebers. Diese Kosten trägt der Betrieb.

Gut zu wissen: Die einmal absolvierte Erstbelehrung ist zeitlich unbefristet gültig und gilt auch beim Jobwechsel weiter - du zahlst also nur einmal. Wichtig ist lediglich, dass du deine Tätigkeit innerhalb von 3 Monaten nach der Belehrung aufnimmst. Mehr dazu im Ratgeber Gültigkeit des Gesundheitszeugnisses.

Häufige Fragen zu den Kosten

Was kostet ein Gesundheitszeugnis beim Gesundheitsamt?
Die Gebühr legt nicht jede Stadt frei fest: In Bayern gilt landesweit die Gesundheitsgebührenverordnung (Tarifstelle 3.1.6, seit 01.04.2026: 12,50 Euro für die digitale Belehrung), in Sachsen das Sächsische Kostenverzeichnis mit 37 Euro. In anderen Bundesländern setzt das jeweilige Gesundheitsamt die Gebühr fest. Verifiziert reicht die Spanne von 12,50 Euro (München) bis 38 Euro (Saarbrücken). Die Gebühr deines Amts findest du auf der Seite zu deiner Stadt.
Was kostet das Gesundheitszeugnis online bei ON7?
Die Online-Erstbelehrung kostet 25 Euro (12,50 € ärztliche Belehrung + 12,50 € Service), die Folgebelehrung 18 Euro - jeweils inklusive Zertifikat als PDF direkt nach Abschluss. Es gibt keine versteckten Zusatzgebühren.
Gibt es das Gesundheitszeugnis kostenlos?
Für Privatpersonen praktisch nicht. Die Belehrung nach § 43 IfSG darf nur das Gesundheitsamt oder eine vom Gesundheitsamt beauftragte Ärztin durchführen, und dafür fallen Gebühren an. Angebote, die ein "kostenloses Gesundheitszeugnis" versprechen, solltest du kritisch prüfen. Kostenlos wird es für dich nur, wenn ein anderer zahlt - zum Beispiel dein Arbeitgeber oder in manchen Fällen das Jobcenter.
Muss der Arbeitgeber das Gesundheitszeugnis bezahlen?
Für die Erstbelehrung gibt es keine gesetzliche Pflicht - viele Arbeitgeber übernehmen oder erstatten die Kosten aber freiwillig. Anders bei der Folgebelehrung: Die regelmäßige Nachbelehrung alle 2 Jahre ist nach § 43 Abs. 4 IfSG Aufgabe des Arbeitgebers, entsprechend trägt er auch die Kosten.
Was kostet die Folgebelehrung?
Online bei ON7 kostet die Folgebelehrung 18 Euro. Führt dein Arbeitgeber die Auffrischung selbst im Betrieb durch, entstehen für dich keine Kosten.
Ist die Online-Belehrung günstiger als beim Gesundheitsamt?
Nicht immer. Je nach Amt liegt die Amtsgebühr unter oder über unseren 25 Euro - in München etwa bei 12,50 Euro, in Saarbrücken bei 38 Euro. Was dein Amt verlangt und welche Wege es anbietet, steht auf der Seite zu deiner Stadt.

Fazit

Die Amtsgebühr deckt die Belehrung nach § 43 IfSG und die Ausstellung der Bescheinigung ab - wie hoch sie ausfällt, hängt vom zuständigen Gesundheitsamt ab, verifiziert von 12,50 Euro in München bis 38 Euro in Saarbrücken. Online bei ON7 kostet die Erstbelehrung 25 Euro (12,50 € ärztliche Belehrung + 12,50 € Service), inklusive bundesweit gültigem Zertifikat als PDF direkt nach Abschluss; die Folgebelehrung kostet 18 Euro. Welche Gebühr und welche Wege dein Amt anbietet, steht auf deiner Stadtseite.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Gesundheitszeugnis in deiner Stadt

Die Belehrung erfolgt durch eine von Gesundheitsämtern beauftragte Ärztin. Das nach Abschluss ausgestellte Zeugnis ist gemäß § 43 IfSG bundesweit gültig. Die folgenden Seiten informieren über die örtlichen Gesundheitsämter und Gebühren.

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