Infektionsschutzbelehrung: welchen Weg bietet mein Gesundheitsamt?
Sie benötigen ein Gesundheitszeugnis oder eine Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG für Ihre Tätigkeit im Lebensmittelbereich, der Gastronomie oder in einer Gemeinschaftseinrichtung? Der Weg dorthin unterscheidet sich von Amt zu Amt: Manche Ämter belehren ausschließlich online, manche in Präsenz ohne Termin, andere vergeben Termine vor Ort. Welches Gesundheitsamt für einen Behördenweg zuständig ist, richtet sich in der Regel nach dem Wohnort.
Dieser Ratgeber zeigt, welche Wege es gibt, wo Sie nachsehen, was Ihr Gesundheitsamt anbietet - und wie die Online-Belehrung bei ON7 abläuft.
Der Weg unterscheidet sich von Amt zu Amt
Einen bundesweit einheitlichen Ablauf für die Belehrung nach § 43 IfSG gibt es nicht. Die Gesundheitsämter unterscheiden sich darin, wie sie die Belehrung anbieten:
- Ausschließlich online: Einige Ämter führen die Belehrung nur noch digital über eine eigene Online-Plattform durch.
- In Präsenz ohne Termin: Manche Ämter belehren vor Ort, ohne dass vorab ein Termin vereinbart werden muss.
- In Präsenz mit Termin: Andere Ämter belehren ausschließlich vor Ort und vergeben dafür Termine.
Welchen Weg Ihr Gesundheitsamt anbietet und welche Gebühr es erhebt, finden Sie auf der Seite zu Ihrer Stadt: alle Städte im Überblick.
Die Online-Belehrung bei ON7
Neben dem Weg über Ihr Gesundheitsamt können Sie die Belehrung nach § 43 IfSG auch bei einer vom Gesundheitsamt beauftragten Ärztin absolvieren - bei ON7 vollständig online, von zu Hause oder unterwegs.
- Maximale Flexibilität: Nehmen Sie an der Belehrung teil, wann und wo es Ihnen am besten passt - 24/7. Perfekt für Schichtarbeiter, Studenten oder Menschen mit vollem Terminkalender.
- In etwa 15 Minuten erledigt: Der gesamte Prozess von der Anmeldung bis zum Download des Zertifikats dauert in der Regel rund 15 Minuten.
- Eigenes Lerntempo: Sie können den Online-Kurs § 43 IfSG pausieren und fortsetzen, wann immer Sie möchten. Ideal, um Inhalte wirklich zu verinnerlichen.
- Sofortiger Nachweis: Nach erfolgreichem Abschluss steht Ihnen Ihr digitales Gesundheitszeugnis als PDF sofort zum Download bereit. So erfüllen Sie Ihre Nachweispflicht umgehend.
- Bundesweite Anerkennung: Ein nach ordnungsgemäßer Belehrung ausgestelltes Zeugnis nach § 43 IfSG ist bundesweit gültig und wird von Arbeitgebern und Behörden als Nachweis akzeptiert.
- Transparente Kosten: Der Preis steht vorab fest, ohne versteckte Zusatzgebühren.
Anerkennung und Gültigkeit: Ist ein online Gesundheitszeugnis wirklich anerkannt?
Ja - sofern die gesetzlichen Anforderungen des § 43 IfSG erfüllt sind. Die Belehrung erfolgt durch eine von Gesundheitsämtern beauftragte Ärztin. Das nach Abschluss ausgestellte Zeugnis ist gemäß § 43 IfSG bundesweit gültig.
Für ON7 heißt das konkret: Dr. med. Milena Robinzonov (Health & Work Safety GmbH), beauftragt durch das Gesundheitsamt München sowie das Gesundheitsamt Bad Tölz-Wolfratshausen zur Erteilung von Belehrungen und Ausstellung von Bescheinigungen nach §§ 42, 43 IfSG.
Sie erhalten ein Zertifikat nach § 43 IfSG, das alle notwendigen Informationen enthält und bundesweit gültig ist.
Fazit: Der Weg hängt von Ihrem Gesundheitsamt ab
Ob online, ohne Termin oder in Präsenz: Welchen Weg Ihr Gesundheitsamt für die Belehrung nach § 43 IfSG anbietet, sehen Sie auf der Seite zu Ihrer Stadt.
Möchten Sie die Belehrung online absolvieren, führt unsere Infektionsschutzbelehrung online Sie vollständig digital durch den Kurs - bis zum Gesundheitszeugnis als PDF.
Quellen und rechtliche Grundlagen
- § 43 IfSG - Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes - Gesetzestext zur Erstbelehrung und Bescheinigung für Tätigkeiten im Lebensmittelbereich (gesetze-im-internet.de).
- Infektionsschutzgesetz (IfSG) - Inhaltsverzeichnis - Vollständiger Gesetzestext des Infektionsschutzgesetzes beim Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de).
- BMG - Fragen und Antworten zum Infektionsschutzgesetz - FAQ des Bundesministeriums für Gesundheit zum Infektionsschutzgesetz.
Gesundheitszeugnis in deiner Stadt
Die Belehrung erfolgt durch eine von Gesundheitsämtern beauftragte Ärztin. Das nach Abschluss ausgestellte Zeugnis ist gemäß § 43 IfSG bundesweit gültig. Die folgenden Seiten informieren über die örtlichen Gesundheitsämter und Gebühren.