Dr. med. Milena Robinzonov
Fachärztin für Arbeitsmedizin
Ärztlich verantwortlich für alle Belehrungen nach §§ 42, 43 IfSG bei ON7.
Dr. med. Milena Robinzonov (Health & Work Safety GmbH), beauftragt durch das Gesundheitsamt München sowie das Gesundheitsamt Bad Tölz-Wolfratshausen zur Erteilung von Belehrungen und Ausstellung von Bescheinigungen nach §§ 42, 43 IfSG.
Details zur Zulassung ansehenAmtliche Register
Nachprüfbare Fakten
11.12.2014
amtlich beauftragt seit
2
beauftragende Gesundheitsämter
HRB 312615
Health & Work Safety GmbH, Amtsgericht München
BLÄK
Mitglied der Bayerischen Landesärztekammer
Alle Angaben lassen sich öffentlich nachprüfen.
So kannst du die Zulassung selbst prüfenZur Person
Dr. med. Milena Robinzonov ist Fachärztin für Arbeitsmedizin und in München niedergelassen. Neben der Arbeitsmedizin ist sie im Bereich Reisemedizin tätig. Sie ist Mitglied der Bayerischen Landesärztekammer.
Seit dem 11.12.2014 ist sie vom Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München gemäß § 43 IfSG mit der Belehrung von Personen nach § 42 IfSG beauftragt. Eine entsprechende Beauftragung besteht auch durch das Gesundheitsamt Bad Tölz-Wolfratshausen.
Als Geschäftsführerin der Health & Work Safety GmbH (HWS GmbH, Amtsgericht München, HRB 312615) verantwortet sie Dienstleistungen im Bereich der Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit. Mit ihrer arbeitsmedizinischen Praxis in München betreut sie Unternehmen und Beschäftigte, unter anderem mit arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Belehrungen nach § 43 IfSG.
Nachweise
Qualifikationen und Beauftragungen
- Fachärztin für Arbeitsmedizin, niedergelassen in München
- Mitglied der Bayerischen Landesärztekammer
- Beauftragt durch die Landeshauptstadt München (Referat für Gesundheit und Umwelt) gemäß § 43 IfSG zur Belehrung von Personen nach § 42 IfSG, seit dem 11.12.2014
- Beauftragt durch das Gesundheitsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
- Geschäftsführerin der Health & Work Safety GmbH (HWS GmbH, Amtsgericht München, HRB 312615)
Wie Sie die Beauftragung selbst überprüfen können, erfahren Sie auf der Seite Zulassung und ärztliche Verantwortung.
Ärztliche Verantwortung
Diese Belehrungen verantwortet sie bei ON7
Bei ON7 werden alle Infektionsschutzbelehrungen nach §§ 42, 43 IfSG unter der ärztlichen Verantwortung von Dr. med. Milena Robinzonov durchgeführt:
Warum bei einer Online-Belehrung eine Ärztin verantwortlich ist
Die Belehrung nach § 43 IfSG darf nicht von jedem durchgeführt werden. Zuständig ist das Gesundheitsamt oder eine von ihm beauftragte Ärztin oder ein beauftragter Arzt. Diese Beauftragung ist ein förmlicher Verwaltungsakt: Das Gesundheitsamt prüft die ärztliche Qualifikation und überträgt die Aufgabe ausdrücklich. Ohne sie ist eine Bescheinigung wertlos - egal, wie professionell die Website aussieht.
Genau deshalb steht bei ON7 eine namentlich benannte Fachärztin für Arbeitsmedizin hinter jeder Belehrung, mit Beauftragung durch zwei Gesundheitsämter und einem Eintrag in der öffentlich einsehbaren Ärzteliste der Landeshauptstadt München. Du kannst diese Angaben selbst nachprüfen, bevor du buchst - und dein Arbeitgeber oder das Gesundheitsamt kann es ebenso.
Die Erstbelehrung gilt ohne zeitliche Begrenzung. Dein Arbeitgeber muss dich aber nach § 43 Abs. 4 IfSG mindestens alle zwei Jahre erneut belehren und die Teilnahme dokumentieren. Diese Folgebelehrung kannst du auch online machen.
Zur Folgebelehrung