Gesundheitszeugnis für Erzieher & Kinderbetreuung - bequem online absolvieren.

Für Erzieher, Lehrer und Betreuungspersonal - absolviere deine Belehrung nach §§ 42, 43 IfSG online und starte direkt in den Job.

Für Erzieher, Lehrer & Betreuungspersonal Ohne Termin - rund um die Uhr online 15 Minuten Kurs Belehrung nach §§ 42, 43 IfSG Bundesweit gültiges Zeugnis in 13 Sprachen verfügbar

Jederzeit abrufbar: Zertifikat nach Erfolg sofort erhältlich.

25,00€ (inkl. MwSt)

davon 12,50€ ärztliche Belehrung + 12,50€ Service

Komplettpreis, keine versteckten Kosten.

Formal gültig - garantiert. Oder Geld zurück.

Erzieherin im Kindergarten zeigt ihr digitales Gesundheitszeugnis auf dem Smartphone
Trustpilot 4,4 SSL Secure 13 Sprachen Auch mobil
Dr. med. Milena Robinzonov, Fachärztin für Arbeitsmedizin

Zertifiziert durch

Dr. med. Milena Robinzonov

Fachärztin für Arbeitsmedizin

Ärztlich verantwortlich nach §§ 42, 43 IfSG

Gesundheitsamt München, Bad Tölz-Wolfratshausen
  • Alle Kursinhalte fachlich geprüft
  • Nach aktuellem IfSG-Stand
Mehr über Dr. Robinzonov
10.000+
Zufriedene Kunden
99 %
Weiterempfehlung
13
Sprachen
in < 1 Min.
nach Erfolg Zertifikat erhalten

Sichere Bezahlung mit

  • Visa
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  • Klarna
  • AmazonPay

Der Ablauf

So einfach funktioniert's

In nur 4 Schritten und unter 15 Minuten zum Gesundheitszeugnis

1

Kurs starten

Online buchen, 25,00€ einmalig

12,50€ ärztlich + 12,50€ Service ca. 2 Min.
2

Ausweis-Identifizierung

Identität per Webcam oder Smartphone verifizieren

1 Minute
3

Video-Schulung ansehen

Kurze Video-Schulung ansehen, danach ein paar Quizfragen beantworten.

ca. 10 Min.

Zertifikat erhalten

Sofortiger Download als PDF

sofort

Der Ablauf kurz erklärt

In wenigen Minuten siehst du, wie die Belehrung abläuft.

Warum brauchen Erzieher ein Gesundheitszeugnis?

Nach §§ 42, 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind alle Personen, die beruflich in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten, verpflichtet, eine Infektionsschutzbelehrung zu absolvieren. Dies ist Pflicht für Kitas, Schulen und Tagespflege.

Dies betrifft besonders Erzieher und Betreuungspersonal, da sie direkten Kontakt zu Kindern haben. Das Gesundheitszeugnis dient dem Schutz von Kindern und der Infektionsprävention in Gemeinschaftseinrichtungen.

Unser Online-Kurs bietet entscheidende Vorteile: Sofortiges Zertifikat, deutschlandweite Gültigkeit und eine Belehrung, verantwortet von einer von Gesundheitsämtern beauftragten Ärztin.

Sofortiger Kursstart

Kursstart jederzeit, ohne Terminvereinbarung

Deutschlandweit gültig

Nach ordnungsgemäßer Belehrung in allen Bundesländern und Betreuungseinrichtungen als Nachweis nutzbar

Nach § 43 IfSG

Vollständig konform mit §§ 42, 43 IfSG

Für alle Betreuungskräfte

Erzieher, Lehrer, Kita-Personal, Tagesmütter

Echte Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden

Bewertungen unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf Trustpilot.

4,4 / 5 Trustpilot

„Sehr gute Zusamenfassung und Erklärung in das Video. Fragen waren auch gut angenehm zu beantworten. Das ganzes Verfahren lief problemlos und schnell.“

Vasileios Theodorou

„Ich brauchte das für eine Bewerbung. Habe den Kurs gemacht und konnte das Zertifikat direkt mitschicken.“

Charline Tiffert

„Alles war super toll!!! Information war in verschiedenen Sprachen und gut erklärt. Vielen Dank.“

Ana Parfenie

„Super Service, es bringt eine große Zeitersparnis und man spart sich den Weg zum Gesundheitsamt diesen Service kann ich nur empfehlen. Das Zertifikat kommt als PDF was die Weiterleitung einfach macht.“

Jens Müller

„Habe die Auffrischung hier gemacht. Viel besser als die langweiligen Schulungen, die wir sonst haben.“

Zoltan Kis

„Der Preis ist absolut fair, vor allem, weil man sich die Fahrt und den Stress spart. Fünf Sterne!“

Karolina Masalska

Infektions­schutz­belehrung

Gesundheitszeugnis durch die Online-Erstbelehrung nach § 43 IfSG.

  • 15 Minuten Kurs
  • Ohne Termin - rund um die Uhr online
  • Für alle Berufsgruppen geeignet
  • Bundesweit gültiges Zeugnis
  • Geld-zurück-Garantie | Prüfung kostenlos wiederholen
Verfügbar in 13 Sprachen: Deutsch, Englisch, Polnisch, Albanisch, Ungarisch, Rumänisch, Türkisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Arabisch, Russisch, Vietnamesisch.
25,00€ (inkl. MwSt)

Komplettpreis, keine versteckten Kosten.

25€ inkl. MwSt. - davon 12,50€ ärztliche Belehrung nach §§ 42, 43 IfSG (orientiert an Tarifstelle 3.1.6 GGebV-BY) und 12,50€ Plattform- und Servicepauschale. Privatwirtschaftliche Komplettleistung, keine amtliche Gebühr.

Details zur Preiszusammensetzung Kurs kaufen
Formal gültig - garantiert. Oder Geld zurück. Was bedeutet das?

Wir garantieren, dass dein Zertifikat formal gültig nach §§ 42, 43 IfSG ausgestellt ist. Sollte es aus formalen Gründen nicht anerkannt werden, erstatten wir innerhalb von 30 Tagen den vollen Betrag.

Visa MasterCard Paypal Google Pay Apple Pay Klarna AmazonPay
Hinweis: Bei schulisch veranlassten Betriebspraktika und ehrenamtlicher Tätigkeit ist die Belehrung gemäß § 3 Nr. 6 GGebV gebührenfrei. Schreiben Sie uns vor der Buchung an office@on7.de - wir schalten Ihre Belehrung kostenfrei frei.
Du hast bereits eine Erstbelehrung? Für die gesetzlich alle 2 Jahre fällige Folgebelehrung geht es hier entlang. Zur Folgebelehrung

Checkliste

Woran du einen seriösen Anbieter erkennst

Nicht jedes Online-Angebot erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Diese sechs Punkte solltest du prüfen. Wir erfüllen sie alle.

Behördlich beauftragt

Die Belehrung erfolgt im Auftrag von namentlich genannten Gesundheitsämtern, nicht nur irgendwie durch einen Arzt.

Namentliche Fachärztin

Eine benannte Fachärztin trägt die Verantwortung für die Belehrung, kein anonymes Ärzteteam.

QR-verifizierbar

Dein Arbeitgeber prüft die Echtheit in Sekunden, per QR-Code auf dem Zertifikat.

Gültigkeits-Garantie

Schriftliche Zusage: Das Zertifikat ist formal gültig, oder du bekommst dein Geld zurück.

Vollständiges Zertifikat

Mit allen Pflichtangaben: Name, Datum, Rechtsgrundlage, Unterschrift und Stempel. Bundesweit gültig.

Durchgängig mehrsprachig

Verständlich vom Kauf bis zum Zertifikat, nicht nur eine Übersetzung der Startseite.

Alle sechs Punkte erfüllt.

Kurs starten

Echtheitsprüfung

So prüft dein Arbeitgeber in 5 Sekunden

Jedes Zertifikat trägt einen QR-Code. Einmal scannen, und die Echtheit ist bestätigt.

  1. Dein Zertifikat mit QR-Code

  2. Arbeitgeber scannt

  3. Echtheit bestätigt

Alle Fragen geklärt

Ich bin Erzieherin und arbeite nie in der Küche - brauche ich die Belehrung trotzdem?
Meistens ja, aber nicht wegen deiner Stellenbezeichnung. Die Pflicht nach §§ 42, 43 IfSG hängt am Umgang mit offenen Lebensmitteln, und der passiert im Gruppenraum ständig: Frühstück vorbereiten, Obst schneiden, das Mittagessen austeilen. Wenn du davon wirklich nichts machst, entscheidet dein Träger, ob er den Nachweis verlangt - frag dort oder beim Gesundheitsamt nach.
Gilt die Belehrung auch für Tagesmütter und Tagesväter im eigenen Zuhause?
In aller Regel ja. In der Kindertagespflege kochst du selbst, machst Brote und gibst das Essen aus - damit gehst du beruflich mit offenen Lebensmitteln um, auch wenn du nur fünf Kinder in deiner eigenen Wohnung betreust. Viele Jugendämter fragen die Bescheinigung schon im Verfahren zur Pflegeerlaubnis ab. Wie dein Jugendamt das handhabt, erfährst du dort direkt.
Brauchen Praktikanten, FSJler und Aushilfen in der Kita auch eine Belehrung?
Ja, wenn sie im Gruppendienst mithelfen und dabei Essen vorbereiten oder austeilen. Ob bezahlt, im Anerkennungsjahr oder im FSJ, spielt dafür keine Rolle - entscheidend ist die Tätigkeit, nicht der Vertrag. Viele Träger verlangen die Bescheinigung ohnehin von allen zum ersten Tag. Frag früh in der Personalstelle nach, damit dein Einsatz nicht am fehlenden PDF hängt.
Was gilt für die Küche und die Essensausgabe in der Kita?
Für Küchenkräfte und Hauswirtschaft ist § 43 IfSG der klassische Fall: Wer Mittagessen zubereitet, Portionen anrichtet, Brote schmiert oder Fläschchen zubereitet, geht mit offenen Lebensmitteln um. Das gilt auch für die Kraft, die nur das gelieferte Catering aufteilt und in die Gruppen bringt. Die Bescheinigung muss vor dem ersten Arbeitstag vorliegen.
Warum steht bei uns immer §§ 42 und 43 IfSG - was regelt § 42 zusätzlich?
§ 43 regelt die Belehrung selbst, § 42 die Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote. Dort steht, bei welchen Erkrankungen du vorübergehend nicht arbeiten darfst, etwa bei ansteckendem Durchfall, Typhus, Cholera oder Hepatitis A. In der Belehrung lernst du, welche Symptome du sofort deinem Arbeitgeber meldest und wann du zu Hause bleibst.
Der Träger will die Bescheinigung schon bei der Vertragsunterzeichnung sehen - wann mache ich sie am besten?
Kurz vor Dienstbeginn, aber nicht zu früh. Zwischen Belehrung und Beginn deiner Tätigkeit dürfen höchstens drei Monate liegen, sonst gilt sie für diesen Start nicht mehr und du musst sie wiederholen. Weil Kita-Verträge oft lange vor dem neuen Kita-Jahr unterschrieben werden, richte dich nach deinem Startdatum. Bei uns dauert das Ganze rund 15 Minuten, du kannst den Zeitpunkt also gezielt legen.
Ist das erweiterte Führungszeugnis dasselbe wie das Gesundheitszeugnis?
Nein, das sind zwei verschiedene Dokumente von zwei verschiedenen Stellen. Das erweiterte Führungszeugnis nach § 30a BZRG beantragst du über deine Meldebehörde; es kommt vom Bundesamt für Justiz und zeigt, ob einschlägige Eintragungen vorliegen. Die Belehrung nach §§ 42, 43 IfSG betrifft den Infektionsschutz und bekommst du hier online. Träger fordern meist beides, ersetzen kann eines das andere nicht.
Ich wechsle von der Kita in den Hort - gilt meine Bescheinigung weiter?
Ja. Die Erstbelehrung ist an dich als Person gebunden und nicht an eine Kita, eine Schule oder einen Träger. Beim Wechsel in den Hort, in eine andere Gruppe oder in die Tagespflege legst du einfach dasselbe PDF erneut vor. Neu ist nur, dass dein neuer Träger dich in seine Dokumentation aufnimmt: Die Folgebelehrung alle zwei Jahre ist nach § 43 Abs. 4 IfSG seine Aufgabe, nicht deine.

Du hast weitere Fragen? Schreib uns hier.

Gesundheitszeugnis in der Kinderbetreuung - was du wissen musst

Wer in einer Gemeinschaftseinrichtung arbeitet, braucht vor dem ersten Arbeitstag eine Belehrung nach §§ 42, 43 IfSG. Dazu zählen Kitas, Schulen, Horte und die Kindertagespflege. Die Pflicht gilt für Erzieher, Lehrer, Tagesmütter und Tagesväter genauso wie für Mitarbeitende in Küche und Essensausgabe. Viele Träger verlangen den Nachweis auch von Praktikanten und Aushilfen - im Zweifel fragst du deinen Träger oder das zuständige Gesundheitsamt.

Je nach Einrichtung und Region begegnen dir unterschiedliche Bezeichnungen für denselben Nachweis: Hygienebelehrung für die Kita, Gesundheitszeugnis für Erzieherinnen, Belehrung für die Tagesmutter oder schlicht Belehrung nach §§ 42, 43 IfSG. Gemeint ist in allen Fällen dieselbe Erstbelehrung - und dieselbe Bescheinigung, die du hier online erhältst.

Die Erstbelehrung gilt ohne zeitliche Begrenzung. Dein Arbeitgeber muss dich aber nach § 43 Abs. 4 IfSG mindestens alle zwei Jahre erneut belehren und die Teilnahme dokumentieren. Diese Folgebelehrung kannst du auch online machen.

Zur Folgebelehrung