Gesundheitszeugnis für Gastronomie - bundesweit gültig, online & sofort verfügbar.

Köche, Servicekräfte & Küchenpersonal benötigen vor Arbeitsbeginn ein Gesundheitszeugnis. Hole es dir online - schnell & unkompliziert.

Für Köche, Servicekräfte & Küchenpersonal Ohne Termin - rund um die Uhr online 15 Minuten Kurs Belehrung nach §§ 42, 43 IfSG Bundesweit gültiges Zeugnis in 13 Sprachen verfügbar

Jederzeit abrufbar: Zertifikat nach Erfolg sofort erhältlich.

25,00€ (inkl. MwSt)

davon 12,50€ ärztliche Belehrung + 12,50€ Service

Komplettpreis, keine versteckten Kosten.

Formal gültig - garantiert. Oder Geld zurück.

Koch in der Gastronomie-Küche mit digitalem Gesundheitszeugnis auf dem Smartphone
Trustpilot 4,4 SSL Secure 13 Sprachen Auch mobil
Dr. med. Milena Robinzonov, Fachärztin für Arbeitsmedizin

Zertifiziert durch

Dr. med. Milena Robinzonov

Fachärztin für Arbeitsmedizin

Ärztlich verantwortlich nach §§ 42, 43 IfSG

Gesundheitsamt München, Bad Tölz-Wolfratshausen
  • Alle Kursinhalte fachlich geprüft
  • Nach aktuellem IfSG-Stand
Mehr über Dr. Robinzonov
10.000+
Zufriedene Kunden
99 %
Weiterempfehlung
13
Sprachen
in < 1 Min.
nach Erfolg Zertifikat erhalten

Sichere Bezahlung mit

  • Visa
  • MasterCard
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  • Google Pay
  • Apple Pay
  • Klarna
  • AmazonPay

Der Ablauf

So einfach funktioniert's

In nur 4 Schritten und unter 15 Minuten zum Gesundheitszeugnis

1

Kurs starten

Online buchen, 25,00€ einmalig

12,50€ ärztlich + 12,50€ Service ca. 2 Min.
2

Ausweis-Identifizierung

Identität per Webcam oder Smartphone verifizieren

1 Minute
3

Video-Schulung ansehen

Kurze Video-Schulung ansehen, danach ein paar Quizfragen beantworten.

ca. 10 Min.

Zertifikat erhalten

Sofortiger Download als PDF

sofort

Der Ablauf kurz erklärt

In wenigen Minuten siehst du, wie die Belehrung abläuft.

Warum brauchen Gastronomie-Mitarbeiter ein Gesundheitszeugnis?

Nach §§ 42, 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind alle Personen, die mit Lebensmitteln arbeiten, verpflichtet, vor Arbeitsaufnahme eine Gesundheitsbelehrung zu absolvieren. Dies ist gesetzliche Pflicht für alle Gastronomie-Betriebe.

Dies betrifft alle Gastronomie-Mitarbeiter, die direkten Kontakt zu Lebensmitteln haben: Köche, Servicekräfte, Küchenhilfen und Barkeeper. Das Gesundheitszeugnis dient dem Schutz der Gäste und der Lebensmittelsicherheit.

Unser Online-Kurs bietet entscheidende Vorteile: Sofortiger Kursstart ohne Termin, Zertifikat gemäß § 43 IfSG mit deutschlandweiter Gültigkeit - perfekt für den schnellen Berufseinstieg in die Gastronomie.

Sofortiger Kursstart

Kursstart jederzeit, ohne Terminvereinbarung

Deutschlandweit gültig

Nach ordnungsgemäßer Belehrung in allen Bundesländern und Gastronomie-Betrieben als Nachweis nutzbar

Nach § 43 IfSG

Vollständig konform mit §§ 42, 43 IfSG

Für alle Gastronomie-Mitarbeiter

Köche, Servicekräfte, Küchenhilfen, Barkeeper

Echte Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden

Bewertungen unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf Trustpilot.

4,4 / 5 Trustpilot

„Sehr gute Zusamenfassung und Erklärung in das Video. Fragen waren auch gut angenehm zu beantworten. Das ganzes Verfahren lief problemlos und schnell.“

Vasileios Theodorou

„Ich brauchte das für eine Bewerbung. Habe den Kurs gemacht und konnte das Zertifikat direkt mitschicken.“

Charline Tiffert

„Alles war super toll!!! Information war in verschiedenen Sprachen und gut erklärt. Vielen Dank.“

Ana Parfenie

„Super Service, es bringt eine große Zeitersparnis und man spart sich den Weg zum Gesundheitsamt diesen Service kann ich nur empfehlen. Das Zertifikat kommt als PDF was die Weiterleitung einfach macht.“

Jens Müller

„Habe die Auffrischung hier gemacht. Viel besser als die langweiligen Schulungen, die wir sonst haben.“

Zoltan Kis

„Der Preis ist absolut fair, vor allem, weil man sich die Fahrt und den Stress spart. Fünf Sterne!“

Karolina Masalska

Infektions­schutz­belehrung

Gesundheitszeugnis durch die Online-Erstbelehrung nach § 43 IfSG.

  • 15 Minuten Kurs
  • Ohne Termin - rund um die Uhr online
  • Für alle Berufsgruppen geeignet
  • Bundesweit gültiges Zeugnis
  • Geld-zurück-Garantie | Prüfung kostenlos wiederholen
Verfügbar in 13 Sprachen: Deutsch, Englisch, Polnisch, Albanisch, Ungarisch, Rumänisch, Türkisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Arabisch, Russisch, Vietnamesisch.
25,00€ (inkl. MwSt)

Komplettpreis, keine versteckten Kosten.

25€ inkl. MwSt. - davon 12,50€ ärztliche Belehrung nach §§ 42, 43 IfSG (orientiert an Tarifstelle 3.1.6 GGebV-BY) und 12,50€ Plattform- und Servicepauschale. Privatwirtschaftliche Komplettleistung, keine amtliche Gebühr.

Details zur Preiszusammensetzung Kurs kaufen
Formal gültig - garantiert. Oder Geld zurück. Was bedeutet das?

Wir garantieren, dass dein Zertifikat formal gültig nach §§ 42, 43 IfSG ausgestellt ist. Sollte es aus formalen Gründen nicht anerkannt werden, erstatten wir innerhalb von 30 Tagen den vollen Betrag.

Visa MasterCard Paypal Google Pay Apple Pay Klarna AmazonPay
Hinweis: Bei schulisch veranlassten Betriebspraktika und ehrenamtlicher Tätigkeit ist die Belehrung gemäß § 3 Nr. 6 GGebV gebührenfrei. Schreiben Sie uns vor der Buchung an office@on7.de - wir schalten Ihre Belehrung kostenfrei frei.
Du hast bereits eine Erstbelehrung? Für die gesetzlich alle 2 Jahre fällige Folgebelehrung geht es hier entlang. Zur Folgebelehrung

Checkliste

Woran du einen seriösen Anbieter erkennst

Nicht jedes Online-Angebot erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Diese sechs Punkte solltest du prüfen. Wir erfüllen sie alle.

Behördlich beauftragt

Die Belehrung erfolgt im Auftrag von namentlich genannten Gesundheitsämtern, nicht nur irgendwie durch einen Arzt.

Namentliche Fachärztin

Eine benannte Fachärztin trägt die Verantwortung für die Belehrung, kein anonymes Ärzteteam.

QR-verifizierbar

Dein Arbeitgeber prüft die Echtheit in Sekunden, per QR-Code auf dem Zertifikat.

Gültigkeits-Garantie

Schriftliche Zusage: Das Zertifikat ist formal gültig, oder du bekommst dein Geld zurück.

Vollständiges Zertifikat

Mit allen Pflichtangaben: Name, Datum, Rechtsgrundlage, Unterschrift und Stempel. Bundesweit gültig.

Durchgängig mehrsprachig

Verständlich vom Kauf bis zum Zertifikat, nicht nur eine Übersetzung der Startseite.

Alle sechs Punkte erfüllt.

Kurs starten

Echtheitsprüfung

So prüft dein Arbeitgeber in 5 Sekunden

Jedes Zertifikat trägt einen QR-Code. Einmal scannen, und die Echtheit ist bestätigt.

  1. Dein Zertifikat mit QR-Code

  2. Arbeitgeber scannt

  3. Echtheit bestätigt

Alle Fragen geklärt

Wer in einem Gastro-Betrieb braucht die Belehrung nach §§ 42, 43 IfSG?
Die Pflicht nach §§ 42, 43 IfSG hängt an deiner Tätigkeit, nicht an deinem Jobtitel. Sie greift, sobald du gewerblich mit offenen Lebensmitteln umgehst oder mit Bedarfsgegenständen wie Geschirr, Besteck und Schneidebrettern arbeitest - also in Küche, Pass, Spüle, an der Bar und im Service. Wer ausschließlich kassiert, abrechnet oder nur verschlossene Flaschen ausgibt, fällt in der Regel nicht darunter. Im Zweifel fragst du deine Betriebsleitung oder das zuständige Gesundheitsamt.
Gilt das auch bei Minijob, Probearbeiten oder Saisonstelle?
Ja. Das Gesetz fragt nicht nach Stundenzahl oder Vertragsart, sondern danach, ob du mit offenen Lebensmitteln arbeitest. Ein Wochenende am Glühweinstand zählt damit genauso wie die Festanstellung in der Hotelküche. Auch beim Probearbeiten gilt: Wenn du dabei in der Küche mit anpackst, muss die Belehrung vorher erledigt sein.
Mein Chef will das Zertifikat vor meiner ersten Schicht - schaffe ich das noch?
In der Regel ja. Du machst die Belehrung online, wann es dir passt, und lädst das PDF direkt nach dem Abschluss herunter. Viele erledigen sie abends nach Feierabend und zeigen das Zertifikat am nächsten Morgen beim Schichtbeginn auf dem Handy vor. Ausdrucken kannst du es zusätzlich, wenn dein Betrieb eine Kopie für die Personalakte will.
Ich wechsle das Restaurant - brauche ich eine neue Belehrung?
Nein. Die Erstbelehrung ist auf dich als Person ausgestellt und wandert mit dir mit, nicht mit dem Betrieb. Ob du vom Frühstücksservice in die Eventgastronomie gehst oder im Sommer zusätzlich im Biergarten aushilfst: Du legst überall dieselbe Bescheinigung vor. Dein neuer Betrieb nimmt dich danach nur noch in seinen Rhythmus der Folgebelehrungen auf.
Ich habe erst in ein paar Wochen einen Job - ist die Belehrung dann noch gültig?
Zwischen der Belehrung und deinem ersten Arbeitstag mit Lebensmitteln dürfen höchstens drei Monate liegen. Wenn deine Saison im Mai losgeht, machst du die Belehrung also besser im März als im Januar. Liegt dein Start weiter als drei Monate zurück, verlangt der Betrieb eine erneute Belehrung, bevor du an den Herd darfst.
Muss ich die Belehrung alle zwei Jahre hier neu buchen?
Nein. Deine Erstbelehrung ist unbefristet und läuft nicht ab. Die Auffrischung im Zwei-Jahres-Rhythmus ist nach § 43 Abs. 4 IfSG Pflicht des Arbeitgebers: Der Betrieb führt sie durch und dokumentiert sie für die Personalakte. Du musst dafür nichts nachkaufen - bring einfach deine Erstbelehrung mit, wenn du irgendwo neu anfängst.
Kann ich als Betrieb mein ganzes Team auf einmal anmelden?
Ja. Vor der Saison oder einer Neueröffnung starten oft mehrere Aushilfen gleichzeitig, deshalb könnt ihr eure Leute in einem Vorgang anmelden. Durchlaufen muss jede Person die Belehrung aber selbst, denn die Bescheinigung wird auf ihren Namen ausgestellt und gehört danach ihr. Eine Sammelbescheinigung fürs Team gibt es nicht.
Im Stellenangebot steht Hygieneausweis - ist das dasselbe?
Ja. In der Küche sagt man Hygieneausweis oder Hygienepass, in Stellenanzeigen liest du oft Gesundheitszeugnis, in manchen Regionen hörst du rote Karte. Gemeint ist immer dieselbe Bescheinigung über die Belehrung nach §§ 42, 43 IfSG. Du brauchst also nur ein Dokument, egal welches Wort in deinem Betrieb üblich ist.

Du hast weitere Fragen? Schreib uns hier.

Gesundheitszeugnis in der Gastronomie - was du wissen musst

Die Gastronomie ist der klassische Fall für §§ 42, 43 IfSG. Wer Speisen zubereitet, portioniert, ausgibt oder serviert, braucht die Belehrung vor dem ersten Arbeitstag. Das gilt für Vollzeit, Aushilfsjob und Saisonarbeit. Auch Barkeeper und Spülkräfte brauchen sie, wenn sie mit offenen Lebensmitteln oder Bedarfsgegenständen arbeiten.

Je nach Betrieb und Region gibt es verschiedene Namen für denselben Nachweis: Hygienebelehrung für die Gastronomie, Gesundheitszeugnis für Köche, Belehrung fürs Restaurant oder einfach Belehrung nach §§ 42, 43 IfSG. Gemeint ist immer dieselbe Erstbelehrung - und dieselbe Bescheinigung, die du hier online bekommst.

Die Erstbelehrung gilt ohne zeitliche Begrenzung. Dein Arbeitgeber muss dich aber nach § 43 Abs. 4 IfSG mindestens alle zwei Jahre erneut belehren und die Teilnahme dokumentieren. Diese Folgebelehrung kannst du auch online machen.

Zur Folgebelehrung