Folgebelehrung nach § 43 IfSG
Gesundheitszeugnis auffrischen - Folgebelehrung nach § 43 IfSG
Alle zwei Jahre Pflicht. Online erledigt in ca. 15 Minuten, ärztlich verantwortet und bundesweit gültig.
Voraussetzung: Du hast bereits eine Erstbelehrung. Optional kannst du deinen Nachweis hochladen, wir prüfen ihn automatisch für dich.
Noch keine Erstbelehrung? Zur Erstbelehrung18,00€ (inkl. MwSt)
davon 12,50€ ärztliche Belehrung + 12,50€ ServiceKomplettpreis, keine versteckten Kosten.
Formal gültig - garantiert. Oder Geld zurück.
Zertifiziert durch
Dr. med. Milena Robinzonov
Fachärztin für Arbeitsmedizin
Ärztlich verantwortlich nach §§ 42, 43 IfSG
Gesundheitsamt München, Bad Tölz-Wolfratshausen- Alle Kursinhalte fachlich geprüft
- Nach aktuellem IfSG-Stand
Sichere Bezahlung mit
Der Ablauf
So einfach funktioniert's
In nur 4 Schritten zur Folgebelehrung
Kurs starten
Optional Nachweis hochladen, automatisch geprüft. 18,00€ einmalig
ca. 3 Min.Ausweis-Identifizierung
Identität per Webcam oder Smartphone verifizieren
ca. 3 Min.Auffrischung ansehen
Kurze Schulung ansehen, danach ein paar Quizfragen beantworten
ca. 8 Min.Zertifikat erhalten
Sofortiger Download als PDF
sofortDu kannst deinen Nachweis der Erstbelehrung hochladen, wir prüfen ihn automatisch in Sekunden. Kein Nachweis zur Hand? Dann bestätigst du einfach per Häkchen und startest sofort.
Gesetzliche Pflicht
Alle zwei Jahre Pflicht, das sagt das Gesetz
Wer mit Lebensmitteln arbeitet, muss seine Kenntnisse regelmäßig auffrischen.
§ 43 Abs. 4 IfSG
Arbeitgeber müssen alle Beschäftigten, die Tätigkeiten nach § 42 IfSG ausüben, spätestens alle zwei Jahre erneut belehren. Die Teilnahme ist zu dokumentieren.
Für dich
Ohne aktuelle Folgebelehrung darf dein Arbeitgeber dich nicht weiter im Lebensmittelbereich beschäftigen.
Für deinen Arbeitgeber
Bei Verstößen drohen dem Betrieb Bußgelder von bis zu 25.000 €.
Deine letzte Belehrung ist mehr als zwei Jahre her? Dann ist deine Folgebelehrung fällig.
Echte Kundenstimmen
Das sagen unsere Kunden
Bewertungen unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf Trustpilot.
4,4 / 5„Sehr gute Zusamenfassung und Erklärung in das Video. Fragen waren auch gut angenehm zu beantworten. Das ganzes Verfahren lief problemlos und schnell.“
Vasileios Theodorou
„Ich brauchte das für eine Bewerbung. Habe den Kurs gemacht und konnte das Zertifikat direkt mitschicken.“
Charline Tiffert
„Alles war super toll!!! Information war in verschiedenen Sprachen und gut erklärt. Vielen Dank.“
Ana Parfenie
„Super Service, es bringt eine große Zeitersparnis und man spart sich den Weg zum Gesundheitsamt diesen Service kann ich nur empfehlen. Das Zertifikat kommt als PDF was die Weiterleitung einfach macht.“
Jens Müller
„Habe die Auffrischung hier gemacht. Viel besser als die langweiligen Schulungen, die wir sonst haben.“
Zoltan Kis
„Der Preis ist absolut fair, vor allem, weil man sich die Fahrt und den Stress spart. Fünf Sterne!“
Karolina Masalska
Folgebelehrung nach §§ 42, 43 IfSG
Auffrischung deines Gesundheitszeugnisses, online, alle zwei Jahre fällig.
- 15 Minuten Kurs
- Ohne Termin - rund um die Uhr online
- Optionale Nachweis-Prüfung inklusive
- Bundesweit gültiges Zeugnis
- Geld-zurück-Garantie | Prüfung kostenlos wiederholen
Nachweis zur Hand? Lade deinen Nachweis der Erstbelehrung beim Kauf hoch, wir prüfen ihn automatisch in Sekunden. Kein Nachweis mehr da? Kein Problem: Du bestätigst per Häkchen und startest sofort.
Noch keine Erstbelehrung? Zur Erstbelehrung Nachweis verloren? So bekommst du ihn zurückKomplettpreis, keine versteckten Kosten.
Folgebelehrung kaufenFormal gültig - garantiert. Oder Geld zurück. Was bedeutet das?
Wir garantieren, dass dein Zertifikat formal gültig nach §§ 42, 43 IfSG ausgestellt ist. Sollte es aus formalen Gründen nicht anerkannt werden, erstatten wir innerhalb von 30 Tagen den vollen Betrag.
Nachweis der Erstbelehrung verloren?
Das ist häufig, Bescheinigungen von vor zwei Jahren sind schnell weg. Du hast zwei Möglichkeiten:
Neu anfordern
Beim Gesundheitsamt oder Anbieter, der deine Erstbelehrung ausgestellt hat.
Neue Erstbelehrung machen
25,00€, danach hast du wieder ein vollständiges, aktuelles Dokument.
Zur ErstbelehrungCheckliste
Woran du einen seriösen Anbieter erkennst
Nicht jedes Online-Angebot erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Diese sechs Punkte solltest du prüfen. Wir erfüllen sie alle.
Behördlich beauftragt
Die Belehrung erfolgt im Auftrag von namentlich genannten Gesundheitsämtern, nicht nur irgendwie durch einen Arzt.
Namentliche Fachärztin
Eine benannte Fachärztin trägt die Verantwortung für die Belehrung, kein anonymes Ärzteteam.
QR-verifizierbar
Dein Arbeitgeber prüft die Echtheit in Sekunden, per QR-Code auf dem Zertifikat.
Gültigkeits-Garantie
Schriftliche Zusage: Das Zertifikat ist formal gültig, oder du bekommst dein Geld zurück.
Vollständiges Zertifikat
Mit allen Pflichtangaben: Name, Datum, Rechtsgrundlage, Unterschrift und Stempel. Bundesweit gültig.
Durchgängig mehrsprachig
Verständlich vom Kauf bis zum Zertifikat, nicht nur eine Übersetzung der Startseite.
Alle sechs Punkte erfüllt.
Kurs startenEchtheitsprüfung
So prüft dein Arbeitgeber in 5 Sekunden
Jedes Zertifikat trägt einen QR-Code. Einmal scannen, und die Echtheit ist bestätigt.
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Dein Zertifikat mit QR-Code
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Arbeitgeber scannt
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Echtheit bestätigt
Alle Fragen geklärt
Wird die Online-Folgebelehrung von meinem Arbeitgeber anerkannt?
Was zählt als Nachweis meiner Erstbelehrung?
Ich finde meinen Nachweis nicht mehr, was kann ich tun?
Wie oft muss eine Folgebelehrung gemacht werden?
Was ist der Unterschied zwischen Erst- und Folgebelehrung?
Was passiert, wenn meine Folgebelehrung abgelaufen ist?
Wie lange dauert die Folgebelehrung?
Wie läuft die Prüfung meines Nachweises ab?
Wer stellt das Zertifikat aus?
Kann mein Arbeitgeber die Kosten übernehmen?
In welchen Sprachen ist der Kurs verfügbar?
Du hast weitere Fragen? Schreib uns hier.
Folgebelehrung, Nachbelehrung, Auffrischung, alles dasselbe
Für die Auffrischung nach § 43 IfSG gibt es viele Bezeichnungen. Gemeint ist immer derselbe Kurs.
- Nachbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz häufig genutzte Bezeichnung für dieselbe Auffrischung.
- Gesundheitszeugnis auffrischen umgangssprachlich, gleicher Inhalt.
- Folgebelehrung § 43 IfSG die gesetzliche Kurzform.
- Hygienebelehrung Auffrischung verbreitet in der Gastronomie.
- Wiederholungsbelehrung vor allem im Betriebsalltag gebräuchlich.
- Gesundheitszeugnis erneuern oder verlängern beschreibt ebenfalls die Folgebelehrung.
Wer mit Lebensmitteln arbeitet, muss sein Wissen über Hygiene und Infektionsschutz aktuell halten. Deshalb schreibt § 43 Abs. 4 IfSG vor, die Belehrung alle zwei Jahre aufzufrischen. So bleibt sichergestellt, dass alle Beschäftigten die aktuellen Regeln kennen.
Die Auffrischung brauchen alle, die bereits eine Erstbelehrung haben und weiter im Lebensmittelbereich tätig sind, in Gastronomie, Pflege, Kinderbetreuung oder Einzelhandel. Ohne gültige Folgebelehrung darf der Arbeitgeber die Beschäftigung nicht fortsetzen.
Online geht das ortsunabhängig und ohne Termin: Du machst den Kurs, wann es dir passt, die Teilnahme wird dokumentiert und das Zertifikat steht sofort als PDF bereit.