Folgebelehrung nach § 43 IfSG

Gesundheitszeugnis auffrischen - Folgebelehrung nach § 43 IfSG

Alle zwei Jahre Pflicht. Online erledigt in ca. 15 Minuten, ärztlich verantwortet und bundesweit gültig.

Voraussetzung: Du hast bereits eine Erstbelehrung. Optional kannst du deinen Nachweis hochladen, wir prüfen ihn automatisch für dich.

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Ärztlich verantwortet nach §§ 42, 43 IfSG Bundesweit gültig Nachweis-Prüfung inklusive Zertifikat sofort als PDF

18,00€ (inkl. MwSt)

davon 12,50€ ärztliche Belehrung + 12,50€ Service

Komplettpreis, keine versteckten Kosten.

Formal gültig - garantiert. Oder Geld zurück.

Illustration: Zertifikat mit Auffrischungspfeilen und Prüfsiegel
Trustpilot 4,4 SSL Secure 13 Sprachen Auch mobil
Dr. med. Milena Robinzonov, Fachärztin für Arbeitsmedizin

Zertifiziert durch

Dr. med. Milena Robinzonov

Fachärztin für Arbeitsmedizin

Ärztlich verantwortlich nach §§ 42, 43 IfSG

Gesundheitsamt München, Bad Tölz-Wolfratshausen
  • Alle Kursinhalte fachlich geprüft
  • Nach aktuellem IfSG-Stand
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Zufriedene Kunden
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in < 1 Min.
nach Erfolg Zertifikat erhalten

Sichere Bezahlung mit

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Der Ablauf

So einfach funktioniert's

In nur 4 Schritten zur Folgebelehrung

1

Kurs starten

Optional Nachweis hochladen, automatisch geprüft. 18,00€ einmalig

ca. 3 Min.
2

Ausweis-Identifizierung

Identität per Webcam oder Smartphone verifizieren

ca. 3 Min.
3

Auffrischung ansehen

Kurze Schulung ansehen, danach ein paar Quizfragen beantworten

ca. 8 Min.

Zertifikat erhalten

Sofortiger Download als PDF

sofort

Du kannst deinen Nachweis der Erstbelehrung hochladen, wir prüfen ihn automatisch in Sekunden. Kein Nachweis zur Hand? Dann bestätigst du einfach per Häkchen und startest sofort.

Gesetzliche Pflicht

Alle zwei Jahre Pflicht, das sagt das Gesetz

Wer mit Lebensmitteln arbeitet, muss seine Kenntnisse regelmäßig auffrischen.

§ 43 Abs. 4 IfSG

Arbeitgeber müssen alle Beschäftigten, die Tätigkeiten nach § 42 IfSG ausüben, spätestens alle zwei Jahre erneut belehren. Die Teilnahme ist zu dokumentieren.

Für dich

Ohne aktuelle Folgebelehrung darf dein Arbeitgeber dich nicht weiter im Lebensmittelbereich beschäftigen.

Für deinen Arbeitgeber

Bei Verstößen drohen dem Betrieb Bußgelder von bis zu 25.000 €.

Deine letzte Belehrung ist mehr als zwei Jahre her? Dann ist deine Folgebelehrung fällig.

Echte Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden

Bewertungen unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf Trustpilot.

4,4 / 5 Trustpilot

„Sehr gute Zusamenfassung und Erklärung in das Video. Fragen waren auch gut angenehm zu beantworten. Das ganzes Verfahren lief problemlos und schnell.“

Vasileios Theodorou

„Ich brauchte das für eine Bewerbung. Habe den Kurs gemacht und konnte das Zertifikat direkt mitschicken.“

Charline Tiffert

„Alles war super toll!!! Information war in verschiedenen Sprachen und gut erklärt. Vielen Dank.“

Ana Parfenie

„Super Service, es bringt eine große Zeitersparnis und man spart sich den Weg zum Gesundheitsamt diesen Service kann ich nur empfehlen. Das Zertifikat kommt als PDF was die Weiterleitung einfach macht.“

Jens Müller

„Habe die Auffrischung hier gemacht. Viel besser als die langweiligen Schulungen, die wir sonst haben.“

Zoltan Kis

„Der Preis ist absolut fair, vor allem, weil man sich die Fahrt und den Stress spart. Fünf Sterne!“

Karolina Masalska

Folgebelehrung nach §§ 42, 43 IfSG

Auffrischung deines Gesundheitszeugnisses, online, alle zwei Jahre fällig.

  • 15 Minuten Kurs
  • Ohne Termin - rund um die Uhr online
  • Optionale Nachweis-Prüfung inklusive
  • Bundesweit gültiges Zeugnis
  • Geld-zurück-Garantie | Prüfung kostenlos wiederholen
Verfügbar in 13 Sprachen: Deutsch, Englisch, Polnisch, Albanisch, Ungarisch, Rumänisch, Türkisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Arabisch, Russisch, Vietnamesisch.

Nachweis zur Hand? Lade deinen Nachweis der Erstbelehrung beim Kauf hoch, wir prüfen ihn automatisch in Sekunden. Kein Nachweis mehr da? Kein Problem: Du bestätigst per Häkchen und startest sofort.

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Formal gültig - garantiert. Oder Geld zurück. Was bedeutet das?

Wir garantieren, dass dein Zertifikat formal gültig nach §§ 42, 43 IfSG ausgestellt ist. Sollte es aus formalen Gründen nicht anerkannt werden, erstatten wir innerhalb von 30 Tagen den vollen Betrag.

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Es handelt sich um ein digitales Produkt, das dir unmittelbar nach der Bestellung bereitgestellt wird. Mit dem Start des Kurses erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 5 BGB.
Du hast noch keine Erstbelehrung? Dann brauchst du zuerst die Erstbelehrung nach § 43 IfSG. Zur Erstbelehrung

Nachweis der Erstbelehrung verloren?

Das ist häufig, Bescheinigungen von vor zwei Jahren sind schnell weg. Du hast zwei Möglichkeiten:

Neu anfordern

Beim Gesundheitsamt oder Anbieter, der deine Erstbelehrung ausgestellt hat.

Neue Erstbelehrung machen

25,00€, danach hast du wieder ein vollständiges, aktuelles Dokument.

Zur Erstbelehrung

Checkliste

Woran du einen seriösen Anbieter erkennst

Nicht jedes Online-Angebot erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Diese sechs Punkte solltest du prüfen. Wir erfüllen sie alle.

Behördlich beauftragt

Die Belehrung erfolgt im Auftrag von namentlich genannten Gesundheitsämtern, nicht nur irgendwie durch einen Arzt.

Namentliche Fachärztin

Eine benannte Fachärztin trägt die Verantwortung für die Belehrung, kein anonymes Ärzteteam.

QR-verifizierbar

Dein Arbeitgeber prüft die Echtheit in Sekunden, per QR-Code auf dem Zertifikat.

Gültigkeits-Garantie

Schriftliche Zusage: Das Zertifikat ist formal gültig, oder du bekommst dein Geld zurück.

Vollständiges Zertifikat

Mit allen Pflichtangaben: Name, Datum, Rechtsgrundlage, Unterschrift und Stempel. Bundesweit gültig.

Durchgängig mehrsprachig

Verständlich vom Kauf bis zum Zertifikat, nicht nur eine Übersetzung der Startseite.

Alle sechs Punkte erfüllt.

Kurs starten

Echtheitsprüfung

So prüft dein Arbeitgeber in 5 Sekunden

Jedes Zertifikat trägt einen QR-Code. Einmal scannen, und die Echtheit ist bestätigt.

  1. Dein Zertifikat mit QR-Code

  2. Arbeitgeber scannt

  3. Echtheit bestätigt

Alle Fragen geklärt

Wird die Online-Folgebelehrung von meinem Arbeitgeber anerkannt?
Ja. Das Gesetz schreibt vor, dass alle zwei Jahre belehrt werden muss, nicht auf welchem Weg. Die Belehrung bei ON7 wird ärztlich verantwortet, die Teilnahme wird dokumentiert und das Zertifikat lässt sich per QR-Code auf Echtheit prüfen.
Was zählt als Nachweis meiner Erstbelehrung?
Jede Bescheinigung über eine Erstbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG, als PDF oder Foto. Es spielt keine Rolle, wo du sie gemacht hast: beim Gesundheitsamt, bei uns oder bei einem anderen Anbieter.
Ich finde meinen Nachweis nicht mehr, was kann ich tun?
Kein Problem, du kannst die Folgebelehrung trotzdem machen und bestätigst deine Erstbelehrung einfach per Häkchen. Wenn du das Dokument selbst wieder brauchst, fordere es beim ausstellenden Gesundheitsamt oder Anbieter neu an. Alternativ machst du direkt eine neue Erstbelehrung, dann hast du wieder ein vollständiges, aktuelles Dokument.
Wie oft muss eine Folgebelehrung gemacht werden?
Alle zwei Jahre, solange du im Lebensmittelbereich tätig bist. Grundlage ist § 43 Abs. 4 IfSG.
Was ist der Unterschied zwischen Erst- und Folgebelehrung?
Die Erstbelehrung machst du einmalig, bevor du zum ersten Mal mit Lebensmitteln arbeitest. Die Folgebelehrung frischt dieses Wissen alle zwei Jahre auf.
Was passiert, wenn meine Folgebelehrung abgelaufen ist?
Dein Arbeitgeber darf dich dann nicht weiter im Lebensmittelbereich beschäftigen. Du kannst die Folgebelehrung jederzeit online nachholen.
Wie lange dauert die Folgebelehrung?
Etwa 15 Minuten, inklusive Upload, Identifizierung, Schulung und Prüfung.
Wie läuft die Prüfung meines Nachweises ab?
Wenn du deinen Nachweis hochlädst, prüft ihn das System automatisch in Sekunden, ohne Wartezeit. Der Upload ist freiwillig: Ohne Nachweis bestätigst du per Häkchen und startest sofort.
Wer stellt das Zertifikat aus?
Die Belehrung wird ärztlich verantwortet von Dr. med. Milena Robinzonov, Fachärztin für Arbeitsmedizin.
Kann mein Arbeitgeber die Kosten übernehmen?
Ja. Die Folgebelehrung liegt nach § 43 Abs. 4 IfSG in der Verantwortung des Arbeitgebers, viele Betriebe übernehmen die Kosten. Für Unternehmen bieten wir Sammelbestellungen an.
In welchen Sprachen ist der Kurs verfügbar?
In 13 Sprachen, die Auswahl triffst du nach dem Kauf.

Du hast weitere Fragen? Schreib uns hier.

Folgebelehrung, Nachbelehrung, Auffrischung, alles dasselbe

Für die Auffrischung nach § 43 IfSG gibt es viele Bezeichnungen. Gemeint ist immer derselbe Kurs.

  • Nachbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz häufig genutzte Bezeichnung für dieselbe Auffrischung.
  • Gesundheitszeugnis auffrischen umgangssprachlich, gleicher Inhalt.
  • Folgebelehrung § 43 IfSG die gesetzliche Kurzform.
  • Hygienebelehrung Auffrischung verbreitet in der Gastronomie.
  • Wiederholungsbelehrung vor allem im Betriebsalltag gebräuchlich.
  • Gesundheitszeugnis erneuern oder verlängern beschreibt ebenfalls die Folgebelehrung.
Nicht gemeint ist damit die Neuausstellung eines verlorenen Zertifikats. Wenn du dein Dokument nur verloren hast, brauchst du keinen neuen Kurs, so bekommst du dein Zertifikat erneut.

Wer mit Lebensmitteln arbeitet, muss sein Wissen über Hygiene und Infektionsschutz aktuell halten. Deshalb schreibt § 43 Abs. 4 IfSG vor, die Belehrung alle zwei Jahre aufzufrischen. So bleibt sichergestellt, dass alle Beschäftigten die aktuellen Regeln kennen.

Die Auffrischung brauchen alle, die bereits eine Erstbelehrung haben und weiter im Lebensmittelbereich tätig sind, in Gastronomie, Pflege, Kinderbetreuung oder Einzelhandel. Ohne gültige Folgebelehrung darf der Arbeitgeber die Beschäftigung nicht fortsetzen.

Online geht das ortsunabhängig und ohne Termin: Du machst den Kurs, wann es dir passt, die Teilnahme wird dokumentiert und das Zertifikat steht sofort als PDF bereit.