Erstbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG

Gesundheitszeugnis erhalten - Erstbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG

Pflicht vor deinem ersten Job mit Lebensmitteln. Online erledigt in ca. 15 Minuten, ärztlich verantwortet und bundesweit gültig.

Ärztlich verantwortet nach §§ 42, 43 IfSG Bundesweit gültig 15 Minuten Kurs Zertifikat sofort als PDF

25,00€ (inkl. MwSt)

davon 12,50€ ärztliche Belehrung + 12,50€ Service

Komplettpreis, keine versteckten Kosten.

Formal gültig - garantiert. Oder Geld zurück.

Illustration: Zertifikat der Erstbelehrung mit Prüfsiegel
Trustpilot 4,4 SSL Secure 13 Sprachen Auch mobil
Dr. med. Milena Robinzonov, Fachärztin für Arbeitsmedizin

Zertifiziert durch

Dr. med. Milena Robinzonov

Fachärztin für Arbeitsmedizin

Ärztlich verantwortlich nach §§ 42, 43 IfSG

Gesundheitsamt München, Bad Tölz-Wolfratshausen
  • Alle Kursinhalte fachlich geprüft
  • Nach aktuellem IfSG-Stand
Mehr über Dr. Robinzonov
10.000+
Zufriedene Kunden
99 %
Weiterempfehlung
13
Sprachen
in < 1 Min.
nach Erfolg Zertifikat erhalten

Sichere Bezahlung mit

  • Visa
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  • Klarna
  • AmazonPay

Der Ablauf

So einfach funktioniert's

In nur 4 Schritten und unter 15 Minuten zum Gesundheitszeugnis

1

Kurs starten

Online buchen, 25,00€ einmalig

12,50€ ärztlich + 12,50€ Service ca. 2 Min.
2

Ausweis-Identifizierung

Identität per Webcam oder Smartphone verifizieren

1 Minute
3

Video-Schulung ansehen

Kurze Video-Schulung ansehen, danach ein paar Quizfragen beantworten.

ca. 10 Min.

Zertifikat erhalten

Sofortiger Download als PDF

sofort

Der Ablauf kurz erklärt

In wenigen Minuten siehst du, wie die Belehrung abläuft.

Gesetzliche Pflicht

Vor dem ersten Arbeitstag Pflicht, das sagt das Gesetz

Wer zum ersten Mal mit Lebensmitteln arbeitet, braucht vorher eine Belehrung mit Bescheinigung.

§ 43 Abs. 1 IfSG

Personen dürfen Tätigkeiten nach § 42 IfSG erstmalig nur ausüben, wenn eine Bescheinigung nachweist, dass sie über die Tätigkeitsverbote und ihre Verpflichtungen belehrt wurden.

Für dich

Ohne Bescheinigung darfst du eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich gar nicht erst aufnehmen. Die Erstbelehrung ist dein Nachweis für den Start.

Für deinen Arbeitgeber

Dein Arbeitgeber muss die Bescheinigung vor deinem ersten Arbeitstag vorliegen haben, sonst drohen dem Betrieb Bußgelder.

Dein neuer Job startet bald? Die Erstbelehrung machst du online in ca. 15 Minuten, das Zertifikat gibt es sofort als PDF.

Wann brauchst du eine Erstbelehrung?

Du brauchst eine Erstbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG, wenn du zum ersten Mal eine Tätigkeit aufnimmst, bei der du mit bestimmten Lebensmitteln oder Arbeitsmaterialien in Kontakt kommst. Das betrifft zum Beispiel Jobs in Gastronomie, Küche, Catering, Bäckerei, Lebensmittelverkauf, Pflegeeinrichtungen, Kitas oder Gemeinschaftsverpflegung.

Typische Tätigkeitsbereiche

Gastronomie
Küche
Catering
Bäckerei
Lebensmittelverkauf
Pflege
Kita

Echte Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden

Bewertungen unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf Trustpilot.

4,4 / 5 Trustpilot

„Sehr gute Zusamenfassung und Erklärung in das Video. Fragen waren auch gut angenehm zu beantworten. Das ganzes Verfahren lief problemlos und schnell.“

Vasileios Theodorou

„Ich brauchte das für eine Bewerbung. Habe den Kurs gemacht und konnte das Zertifikat direkt mitschicken.“

Charline Tiffert

„Alles war super toll!!! Information war in verschiedenen Sprachen und gut erklärt. Vielen Dank.“

Ana Parfenie

„Super Service, es bringt eine große Zeitersparnis und man spart sich den Weg zum Gesundheitsamt diesen Service kann ich nur empfehlen. Das Zertifikat kommt als PDF was die Weiterleitung einfach macht.“

Jens Müller

„Habe die Auffrischung hier gemacht. Viel besser als die langweiligen Schulungen, die wir sonst haben.“

Zoltan Kis

„Der Preis ist absolut fair, vor allem, weil man sich die Fahrt und den Stress spart. Fünf Sterne!“

Karolina Masalska

Infektions­schutz­belehrung

Gesundheitszeugnis durch die Online-Erstbelehrung nach § 43 IfSG.

  • 15 Minuten Kurs
  • Ohne Termin - rund um die Uhr online
  • Für alle Berufsgruppen geeignet
  • Bundesweit gültiges Zeugnis
  • Geld-zurück-Garantie | Prüfung kostenlos wiederholen
Verfügbar in 13 Sprachen: Deutsch, Englisch, Polnisch, Albanisch, Ungarisch, Rumänisch, Türkisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Arabisch, Russisch, Vietnamesisch.
25,00€ (inkl. MwSt)

Komplettpreis, keine versteckten Kosten.

25€ inkl. MwSt. - davon 12,50€ ärztliche Belehrung nach §§ 42, 43 IfSG (orientiert an Tarifstelle 3.1.6 GGebV-BY) und 12,50€ Plattform- und Servicepauschale. Privatwirtschaftliche Komplettleistung, keine amtliche Gebühr.

Details zur Preiszusammensetzung Kurs kaufen
Formal gültig - garantiert. Oder Geld zurück. Was bedeutet das?

Wir garantieren, dass dein Zertifikat formal gültig nach §§ 42, 43 IfSG ausgestellt ist. Sollte es aus formalen Gründen nicht anerkannt werden, erstatten wir innerhalb von 30 Tagen den vollen Betrag.

Visa MasterCard Paypal Google Pay Apple Pay Klarna AmazonPay
Hinweis: Bei schulisch veranlassten Betriebspraktika und ehrenamtlicher Tätigkeit ist die Belehrung gemäß § 3 Nr. 6 GGebV gebührenfrei. Schreiben Sie uns vor der Buchung an office@on7.de - wir schalten Ihre Belehrung kostenfrei frei.
Du hast bereits eine Erstbelehrung? Für die gesetzlich alle 2 Jahre fällige Folgebelehrung geht es hier entlang. Zur Folgebelehrung

Checkliste

Woran du einen seriösen Anbieter erkennst

Nicht jedes Online-Angebot erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Diese sechs Punkte solltest du prüfen. Wir erfüllen sie alle.

Behördlich beauftragt

Die Belehrung erfolgt im Auftrag von namentlich genannten Gesundheitsämtern, nicht nur irgendwie durch einen Arzt.

Namentliche Fachärztin

Eine benannte Fachärztin trägt die Verantwortung für die Belehrung, kein anonymes Ärzteteam.

QR-verifizierbar

Dein Arbeitgeber prüft die Echtheit in Sekunden, per QR-Code auf dem Zertifikat.

Gültigkeits-Garantie

Schriftliche Zusage: Das Zertifikat ist formal gültig, oder du bekommst dein Geld zurück.

Vollständiges Zertifikat

Mit allen Pflichtangaben: Name, Datum, Rechtsgrundlage, Unterschrift und Stempel. Bundesweit gültig.

Durchgängig mehrsprachig

Verständlich vom Kauf bis zum Zertifikat, nicht nur eine Übersetzung der Startseite.

Alle sechs Punkte erfüllt.

Kurs starten

Echtheitsprüfung

So prüft dein Arbeitgeber in 5 Sekunden

Jedes Zertifikat trägt einen QR-Code. Einmal scannen, und die Echtheit ist bestätigt.

  1. Dein Zertifikat mit QR-Code

  2. Arbeitgeber scannt

  3. Echtheit bestätigt

Alle Fragen geklärt

Wer benötigt eine Erstbelehrung?
Eine Erstbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG benötigt jeder, der vor dem erstmaligen Start einer Tätigkeit mit Lebensmitteln belehrt werden muss - etwa in Gastronomie, Küche, Catering, Bäckerei, Lebensmittelverkauf, Pflegeeinrichtungen, Kitas oder Gemeinschaftsverpflegung.
Wird die Online-Erstbelehrung von Arbeitgebern und Behörden anerkannt?
Ja. Die Belehrung wird ärztlich verantwortet und erfolgt im Auftrag namentlich genannter Gesundheitsämter nach §§ 42, 43 IfSG. Dein Zertifikat ist digital signiert, per QR-Code auf Echtheit prüfbar und bundesweit gültig.
Was ist der Unterschied zwischen Erst- und Folgebelehrung?
Die Erstbelehrung machst du einmalig, bevor du zum ersten Mal mit Lebensmitteln arbeitest. Die Folgebelehrung frischt dieses Wissen alle zwei Jahre auf.
Wie lange ist die Erstbelehrung gültig?
Die Erstbelehrung ist zeitlich unbefristet; für die Tätigkeit sind jedoch regelmäßige Folgebelehrungen nach §§ 42, 43 IfSG vorgeschrieben (i.d.R. alle zwei Jahre durch den Arbeitgeber).
Wie lange dauert der Kurs?
Den Kurs kannst du nach erfolgreicher Online-Identifikation in unter 15 Minuten abschließen.
Wie erhalte ich den Zugang zum Kurs?
Sobald du den Kurs gekauft hast, bekommst du eine automatisierte E-Mail mit deinen Zugangsdaten für dein digitales Dashboard und den Online-Kurs.
Wie findet die Online-Identifikation statt?
Dafür musst du einfach ein Bild von der Vorderseite und ggf. der Rückseite deines Ausweises hochladen und ein Selfie von dir machen. Achte dabei darauf, dass du gute Lichtverhältnisse beim Foto hast und dein Bild gut erkennbar ist.
Kann ich den Kurs von überall machen?
Die Belehrung wird durch eine von Gesundheitsämtern beauftragte Ärztin verantwortet. Das ausgestellte Zeugnis ist bundesweit gültig.
Bekomme ich ein schriftliches Zertifikat?
Nach erfolgreichem Abschluss der Belehrung kannst du das Zertifikat, das die Teilnahme und den Abschluss der Infektionsschutzbelehrung bestätigt, direkt herunterladen und hast später auch jederzeit Zugriff auf den Download-Link. Dieses Gesundheitszeugnis wird digital von einer durch die Gesundheitsämter München und Bad Tölz-Wolfratshausen beauftragten Ärztin signiert und ist nach ordnungsgemäßer Belehrung gemäß §§ 42, 43 IfSG bundesweit gültig und wird von Arbeitgebern und Behörden als Nachweis akzeptiert. Um den Nachweis zu erbringen, musst du das Zertifikat ausdrucken, eigenhändig unterschreiben und entweder deinem Arbeitgeber & dem Gesundheitsamt bei einer Kontrolle in Papierform vorlegen.
Wer stellt das Zertifikat aus?
Die Belehrung wird ärztlich verantwortet von Dr. med. Milena Robinzonov, Fachärztin für Arbeitsmedizin.
Auf welchen Geräten kann der Test durchgeführt werden?
Du kannst den Test von jedem PC, Laptop oder auch Handy machen. Achte nur darauf, einen Zugang zu deinem E-Mail-Konto zu haben.
Was besagt das Infektionsschutzgesetz?
Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigt man eine Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz durch das zuständige Gesundheitsamt oder durch eine vom Gesundheitsamt beauftragte Ärztin oder einen beauftragten Arzt.
Welche Sprachen gibt es zur Auswahl?
Deutsch, Englisch, Polnisch, Albanisch, Ungarisch, Rumänisch, Türkisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Arabisch, Russisch, Vietnamesisch

Du hast weitere Fragen? Schreib uns hier.

Erstbelehrung, Gesundheitszeugnis, Hygienebelehrung, alles dasselbe

Für die Erstbelehrung nach § 43 IfSG gibt es viele Bezeichnungen. Gemeint ist immer derselbe Kurs.

  • Gesundheitszeugnis der gängigste Name für die Bescheinigung nach § 43 IfSG.
  • Infektionsschutzbelehrung die gesetzliche Bezeichnung nach §§ 42, 43 IfSG.
  • Hygienebelehrung verbreitet in der Gastronomie, gleicher Kurs.
  • Rote Karte der frühere Name aus der Zeit der Gesundheitsämter.
  • Hygieneausweis oder Gesundheitspass weitere gängige Namen für denselben Nachweis.
  • Lebensmittelbelehrung häufig genutzte Bezeichnung im Betriebsalltag.

Wer zum ersten Mal beruflich mit Lebensmitteln arbeitet, braucht vorher eine Belehrung nach § 43 IfSG. Sie informiert über Tätigkeitsverbote und Hygienepflichten und wird mit einer Bescheinigung nachgewiesen, umgangssprachlich Gesundheitszeugnis genannt.

Die Erstbelehrung betrifft alle, die eine Tätigkeit in Gastronomie, Küche, Catering, Bäckerei, Lebensmittelverkauf, Pflege, Kita oder Gemeinschaftsverpflegung aufnehmen. Ohne Bescheinigung darf die Arbeit nicht beginnen.

Online geht das ortsunabhängig und ohne Termin: Du machst den Kurs, wann es dir passt, bestätigst deine Identität und lädst dein digital signiertes Zertifikat sofort als PDF herunter.

Die Erstbelehrung gilt ohne zeitliche Begrenzung. Dein Arbeitgeber muss dich aber nach § 43 Abs. 4 IfSG mindestens alle zwei Jahre erneut belehren und die Teilnahme dokumentieren. Diese Folgebelehrung kannst du auch online machen.

Zur Folgebelehrung