Erstbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG
Gesundheitszeugnis erhalten - Erstbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG
Pflicht vor deinem ersten Job mit Lebensmitteln. Online erledigt in ca. 15 Minuten, ärztlich verantwortet und bundesweit gültig.
25,00€ (inkl. MwSt)
davon 12,50€ ärztliche Belehrung + 12,50€ ServiceKomplettpreis, keine versteckten Kosten.
Formal gültig - garantiert. Oder Geld zurück.
Zertifiziert durch
Dr. med. Milena Robinzonov
Fachärztin für Arbeitsmedizin
Ärztlich verantwortlich nach §§ 42, 43 IfSG
Gesundheitsamt München, Bad Tölz-Wolfratshausen- Alle Kursinhalte fachlich geprüft
- Nach aktuellem IfSG-Stand
Sichere Bezahlung mit
Der Ablauf
So einfach funktioniert's
In nur 4 Schritten und unter 15 Minuten zum Gesundheitszeugnis
Ausweis-Identifizierung
Identität per Webcam oder Smartphone verifizieren
1 MinuteVideo-Schulung ansehen
Kurze Video-Schulung ansehen, danach ein paar Quizfragen beantworten.
ca. 10 Min.Zertifikat erhalten
Sofortiger Download als PDF
sofortDer Ablauf kurz erklärt
In wenigen Minuten siehst du, wie die Belehrung abläuft.
Gesetzliche Pflicht
Vor dem ersten Arbeitstag Pflicht, das sagt das Gesetz
Wer zum ersten Mal mit Lebensmitteln arbeitet, braucht vorher eine Belehrung mit Bescheinigung.
§ 43 Abs. 1 IfSG
Personen dürfen Tätigkeiten nach § 42 IfSG erstmalig nur ausüben, wenn eine Bescheinigung nachweist, dass sie über die Tätigkeitsverbote und ihre Verpflichtungen belehrt wurden.
Für dich
Ohne Bescheinigung darfst du eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich gar nicht erst aufnehmen. Die Erstbelehrung ist dein Nachweis für den Start.
Für deinen Arbeitgeber
Dein Arbeitgeber muss die Bescheinigung vor deinem ersten Arbeitstag vorliegen haben, sonst drohen dem Betrieb Bußgelder.
Dein neuer Job startet bald? Die Erstbelehrung machst du online in ca. 15 Minuten, das Zertifikat gibt es sofort als PDF.
Wann brauchst du eine Erstbelehrung?
Du brauchst eine Erstbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG, wenn du zum ersten Mal eine Tätigkeit aufnimmst, bei der du mit bestimmten Lebensmitteln oder Arbeitsmaterialien in Kontakt kommst. Das betrifft zum Beispiel Jobs in Gastronomie, Küche, Catering, Bäckerei, Lebensmittelverkauf, Pflegeeinrichtungen, Kitas oder Gemeinschaftsverpflegung.
Typische Tätigkeitsbereiche
Echte Kundenstimmen
Das sagen unsere Kunden
Bewertungen unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf Trustpilot.
4,4 / 5„Sehr gute Zusamenfassung und Erklärung in das Video. Fragen waren auch gut angenehm zu beantworten. Das ganzes Verfahren lief problemlos und schnell.“
Vasileios Theodorou
„Ich brauchte das für eine Bewerbung. Habe den Kurs gemacht und konnte das Zertifikat direkt mitschicken.“
Charline Tiffert
„Alles war super toll!!! Information war in verschiedenen Sprachen und gut erklärt. Vielen Dank.“
Ana Parfenie
„Super Service, es bringt eine große Zeitersparnis und man spart sich den Weg zum Gesundheitsamt diesen Service kann ich nur empfehlen. Das Zertifikat kommt als PDF was die Weiterleitung einfach macht.“
Jens Müller
„Habe die Auffrischung hier gemacht. Viel besser als die langweiligen Schulungen, die wir sonst haben.“
Zoltan Kis
„Der Preis ist absolut fair, vor allem, weil man sich die Fahrt und den Stress spart. Fünf Sterne!“
Karolina Masalska
Infektionsschutzbelehrung
Gesundheitszeugnis durch die Online-Erstbelehrung nach § 43 IfSG.
- 15 Minuten Kurs
- Ohne Termin - rund um die Uhr online
- Für alle Berufsgruppen geeignet
- Bundesweit gültiges Zeugnis
- Geld-zurück-Garantie | Prüfung kostenlos wiederholen
Komplettpreis, keine versteckten Kosten.
25€ inkl. MwSt. - davon 12,50€ ärztliche Belehrung nach §§ 42, 43 IfSG (orientiert an Tarifstelle 3.1.6 GGebV-BY) und 12,50€ Plattform- und Servicepauschale. Privatwirtschaftliche Komplettleistung, keine amtliche Gebühr.
Details zur Preiszusammensetzung Kurs kaufenFormal gültig - garantiert. Oder Geld zurück. Was bedeutet das?
Wir garantieren, dass dein Zertifikat formal gültig nach §§ 42, 43 IfSG ausgestellt ist. Sollte es aus formalen Gründen nicht anerkannt werden, erstatten wir innerhalb von 30 Tagen den vollen Betrag.
Checkliste
Woran du einen seriösen Anbieter erkennst
Nicht jedes Online-Angebot erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Diese sechs Punkte solltest du prüfen. Wir erfüllen sie alle.
Behördlich beauftragt
Die Belehrung erfolgt im Auftrag von namentlich genannten Gesundheitsämtern, nicht nur irgendwie durch einen Arzt.
Namentliche Fachärztin
Eine benannte Fachärztin trägt die Verantwortung für die Belehrung, kein anonymes Ärzteteam.
QR-verifizierbar
Dein Arbeitgeber prüft die Echtheit in Sekunden, per QR-Code auf dem Zertifikat.
Gültigkeits-Garantie
Schriftliche Zusage: Das Zertifikat ist formal gültig, oder du bekommst dein Geld zurück.
Vollständiges Zertifikat
Mit allen Pflichtangaben: Name, Datum, Rechtsgrundlage, Unterschrift und Stempel. Bundesweit gültig.
Durchgängig mehrsprachig
Verständlich vom Kauf bis zum Zertifikat, nicht nur eine Übersetzung der Startseite.
Alle sechs Punkte erfüllt.
Kurs startenEchtheitsprüfung
So prüft dein Arbeitgeber in 5 Sekunden
Jedes Zertifikat trägt einen QR-Code. Einmal scannen, und die Echtheit ist bestätigt.
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Dein Zertifikat mit QR-Code
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Arbeitgeber scannt
-
Echtheit bestätigt
Alle Fragen geklärt
Wer benötigt eine Erstbelehrung?
Wird die Online-Erstbelehrung von Arbeitgebern und Behörden anerkannt?
Was ist der Unterschied zwischen Erst- und Folgebelehrung?
Wie lange ist die Erstbelehrung gültig?
Wie lange dauert der Kurs?
Wie erhalte ich den Zugang zum Kurs?
Wie findet die Online-Identifikation statt?
Kann ich den Kurs von überall machen?
Bekomme ich ein schriftliches Zertifikat?
Wer stellt das Zertifikat aus?
Auf welchen Geräten kann der Test durchgeführt werden?
Was besagt das Infektionsschutzgesetz?
Welche Sprachen gibt es zur Auswahl?
Du hast weitere Fragen? Schreib uns hier.
Erstbelehrung, Gesundheitszeugnis, Hygienebelehrung, alles dasselbe
Für die Erstbelehrung nach § 43 IfSG gibt es viele Bezeichnungen. Gemeint ist immer derselbe Kurs.
- Gesundheitszeugnis der gängigste Name für die Bescheinigung nach § 43 IfSG.
- Infektionsschutzbelehrung die gesetzliche Bezeichnung nach §§ 42, 43 IfSG.
- Hygienebelehrung verbreitet in der Gastronomie, gleicher Kurs.
- Rote Karte der frühere Name aus der Zeit der Gesundheitsämter.
- Hygieneausweis oder Gesundheitspass weitere gängige Namen für denselben Nachweis.
- Lebensmittelbelehrung häufig genutzte Bezeichnung im Betriebsalltag.
Wer zum ersten Mal beruflich mit Lebensmitteln arbeitet, braucht vorher eine Belehrung nach § 43 IfSG. Sie informiert über Tätigkeitsverbote und Hygienepflichten und wird mit einer Bescheinigung nachgewiesen, umgangssprachlich Gesundheitszeugnis genannt.
Die Erstbelehrung betrifft alle, die eine Tätigkeit in Gastronomie, Küche, Catering, Bäckerei, Lebensmittelverkauf, Pflege, Kita oder Gemeinschaftsverpflegung aufnehmen. Ohne Bescheinigung darf die Arbeit nicht beginnen.
Online geht das ortsunabhängig und ohne Termin: Du machst den Kurs, wann es dir passt, bestätigst deine Identität und lädst dein digital signiertes Zertifikat sofort als PDF herunter.
Die Erstbelehrung gilt ohne zeitliche Begrenzung. Dein Arbeitgeber muss dich aber nach § 43 Abs. 4 IfSG mindestens alle zwei Jahre erneut belehren und die Teilnahme dokumentieren. Diese Folgebelehrung kannst du auch online machen.
Zur Folgebelehrung