Rote Karte vom Gesundheitsamt: online machen in 15 Minuten
Aktualisiert am 07.08.2026
Die Rote Karte ist der umgangssprachliche Name für die Bescheinigung über die Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG - besser bekannt als Gesundheitszeugnis. Du brauchst sie, bevor du zum ersten Mal beruflich mit Lebensmitteln arbeitest, etwa in Küche, Gastronomie oder Lebensmittelverkauf. Die Belehrung kannst du heute komplett online absolvieren: in rund 15 Minuten, für 25 Euro (12,50 € ärztliche Belehrung + 12,50 € Service), mit sofortigem PDF-Zertifikat - bundesweit gültig.
In diesem Ratgeber erfährst du, woher der Begriff Rote Karte kommt, wer sie braucht, was sie beim Amt und online kostet und wie du sie noch heute bekommst - ganz gleich, ob du in Berlin, München oder anderswo in Deutschland arbeitest.
Was ist die Rote Karte? Herkunft und rechtlicher Hintergrund
Der Begriff stammt aus der Zeit vor dem Infektionsschutzgesetz: Bis Ende 2000 stellten die Gesundheitsämter nach dem damaligen Bundes-Seuchengesetz ein "Gesundheitszeugnis" aus - in vielen Ämtern, besonders in Berlin, auf rotem Papier oder als rote Karteikarte. Daraus wurde im Volksmund die Rote Karte, und der Name hat sich bis heute gehalten, obwohl das Dokument längst anders heißt.
Seit dem 1. Januar 2001 gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Es hat das klassische Gesundheitszeugnis durch die Belehrung nach § 43 IfSG ersetzt: Statt einer ärztlichen Untersuchung wirst du über Hygieneregeln sowie über die Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote nach § 42 IfSG informiert - also darüber, bei welchen Erkrankungen (zum Beispiel Salmonellen, infektiöser Durchfall oder Hepatitis A) du nicht mit Lebensmitteln arbeiten darfst. Am Ende bestätigst du schriftlich, dass dir keine Hinderungsgründe bekannt sind, und erhältst deine Bescheinigung.
Wenn heute jemand von der Roten Karte, dem Gesundheitszeugnis, dem Gesundheitspass, dem Gesundheitsausweis oder dem Hygienepass spricht, ist also immer dasselbe gemeint: die Bescheinigung nach § 43 IfSG. Genau dieses Dokument verlangt dein Arbeitgeber, bevor du anfangen darfst.
Wer braucht die Rote Karte? Gastronomie, Küche und Lebensmittel
Die Belehrung ist gesetzlich vorgeschrieben für alle, die gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen und dabei direkten Kontakt mit ihnen haben. Typische Beispiele:
- Gastronomie und Küche: Köchinnen und Köche, Küchenhilfen, Servicekräfte, die Speisen anrichten oder ausgeben, Spülkräfte mit Lebensmittelkontakt
- Imbiss, Café und Bar: Zubereitung von Speisen, belegten Brötchen, frisch gepressten Säften oder Cocktails mit frischen Zutaten
- Bäckerei, Metzgerei und Lebensmittelhandel: Verkauf an Frischetheken, Bedienung von Fleisch-, Käse- oder Fischtheken
- Catering und Lieferdienste: Kommissionieren und Zubereiten von Speisen, Eventgastronomie, Foodtrucks
- Gemeinschaftsverpflegung: Küchen in Kitas, Schulen, Kantinen, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern
Wichtig ist der Zeitpunkt: Nach § 43 Abs. 1 IfSG darf die Bescheinigung bei der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein. Wer also einen neuen Job in der Gastronomie antritt, braucht eine frische Erstbelehrung - ein altes Dokument aus einem früheren Job reicht dann nicht immer aus. Eine ausführliche Übersicht findest du im Ratgeber Wer muss belehrt werden?
Rote Karte beantragen: der klassische Weg über das Gesundheitsamt
Der traditionelle Weg führt über das örtliche Gesundheitsamt. Wie die Belehrung dort abläuft, ist je nach Amt unterschiedlich: Viele Ämter belehren inzwischen selbst online, manche ohne Termin, andere nur vor Ort. Was für dich gilt, steht auf der Seite zu deiner Stadt.
In Berlin findet die Belehrung beim Amt in Präsenz statt und ist terminpflichtig; die Gruppenbelehrung kostet 30 Euro (service.berlin.de, Stand 08/2026). Wie es in der Hauptstadt konkret läuft, liest du auf unserer Seite Gesundheitszeugnis Berlin.
Rote Karte online machen: in 15 Minuten zum gültigen Zertifikat
Die Belehrung nach § 43 IfSG darf nicht nur das Gesundheitsamt selbst durchführen, sondern auch vom Gesundheitsamt beauftragte Ärztinnen und Ärzte. Genau darauf basiert die Online-Belehrung: Du absolvierst die Erstbelehrung digital, ärztlich verantwortet und bundesweit gültig - wann und wo du willst.
So läuft es bei ON7 ab:
- Online starten: Ohne Termin - du beginnst sofort, auch abends oder am Wochenende, direkt auf dem Handy.
- Belehrung ansehen: Du gehst die Inhalte zu Hygiene und den Tätigkeitsverboten nach § 42 IfSG in deinem eigenen Tempo durch - in der Regel dauert das unter 15 Minuten.
- Verständnis bestätigen: Du beantwortest kurze Verständnisfragen und bestätigst, dass dir keine Hinderungsgründe bekannt sind.
- Zertifikat herunterladen: Dein bundesweit gültiges Zeugnis nach § 43 IfSG steht sofort als PDF bereit - fertig für den Arbeitgeber.
Das Zertifikat ist bundesweit gültig - in Berlin genauso wie in jeder anderen Stadt. Welchen Weg dein Gesundheitsamt selbst anbietet, liest du im Ratgeber Welchen Weg bietet mein Gesundheitsamt?.
Was kostet die Rote Karte?
Die Gebühr legt nicht jede Stadt frei fest: In Bayern gilt landesweit die Gesundheitsgebührenverordnung (Tarifstelle 3.1.6), in Sachsen das Sächsische Kostenverzeichnis mit 37 Euro. In anderen Bundesländern setzt das jeweilige Gesundheitsamt die Gebühr fest.
- Gesundheitsamt: Verifiziert reicht die Spanne von 12,50 Euro (München) bis 38 Euro (Saarbrücken).
- Online bei ON7: 25 Euro (12,50 € ärztliche Belehrung + 12,50 € Service), ohne versteckte Kosten. Im Preis enthalten sind die ärztlich verantwortete Belehrung, die Verständnisprüfung und das sofort verfügbare PDF-Zertifikat.
Je nach Amt kann die Amtsgebühr unter oder über unserem Preis liegen - die Gebühr deines Amts findest du auf deiner Stadtseite.
Wie lange ist die Rote Karte gültig?
Die Bescheinigung über die Erstbelehrung verfällt nicht automatisch - ein Ablaufdatum steht nicht darauf. Zwei Fristen solltest du trotzdem kennen:
- Drei Monate bei Jobantritt: Bei der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit darf die Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 IfSG nicht älter als drei Monate sein.
- Alle zwei Jahre Folgebelehrung: Nach § 43 Abs. 4 IfSG muss dein Arbeitgeber dich nach Aufnahme der Tätigkeit alle zwei Jahre erneut über die Tätigkeitsverbote belehren und das dokumentieren.
Auch diese Folgebelehrung kannst du bei ON7 online absolvieren - praktisch für Beschäftigte und für Betriebe, die ihre Nachweispflicht unkompliziert erfüllen wollen. Mehr Details dazu findest du im Ratgeber Gültigkeit des Gesundheitszeugnisses.
Häufige Fragen zur Roten Karte
Ist die Rote Karte das Gleiche wie das Gesundheitszeugnis?
Gilt die online gemachte Rote Karte auch in Berlin?
Was kostet die Rote Karte?
Wie schnell bekomme ich die Rote Karte online?
Wie lange ist die Rote Karte gültig?
Fazit: Rote Karte heute noch online machen
Die Rote Karte ist nichts anderes als die Bescheinigung über die Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG - und die bekommst du längst nicht mehr nur beim Gesundheitsamt. Du machst die Belehrung online: in rund 15 Minuten, für 25 Euro (12,50 € ärztliche Belehrung + 12,50 € Service), mit sofortigem PDF-Zertifikat, das bundesweit gültig ist. So steht deinem Start in Küche, Gastronomie oder Lebensmittelhandel nichts mehr im Weg.
Quellen und rechtliche Grundlagen
- § 43 IfSG - Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes - Gesetzestext zur Erstbelehrung und Bescheinigung für Tätigkeiten im Lebensmittelbereich (gesetze-im-internet.de).
- § 42 IfSG - Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote - Gesetzestext zu Tätigkeitsverboten beim Umgang mit Lebensmitteln (gesetze-im-internet.de).
- BMG - Fragen und Antworten zum Infektionsschutzgesetz - FAQ des Bundesministeriums für Gesundheit zum Infektionsschutzgesetz.
Gesundheitszeugnis in deiner Stadt
Die Belehrung erfolgt durch eine von Gesundheitsämtern beauftragte Ärztin. Das nach Abschluss ausgestellte Zeugnis ist gemäß § 43 IfSG bundesweit gültig. Die folgenden Seiten informieren über die örtlichen Gesundheitsämter und Gebühren.