Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG

Gesundheitsausweis - so bekommst du ihn online

Einen Gesundheitsausweis im Kartenformat gibt es nicht: Du brauchst die Bescheinigung über die Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG. Die machst du hier online in ca. 15 Minuten - für 25 Euro (davon 12,50 € ärztliche Belehrung + 12,50 € Service), sofort als PDF.

§ 43 IfSG 25 Euro Ca. 15 Minuten Sofort als PDF

25,00€ (inkl. MwSt)

davon 12,50€ ärztliche Belehrung + 12,50€ Service

Komplettpreis, keine versteckten Kosten.

Formal gültig - garantiert. Oder Geld zurück.

Gesundheitsausweis: keine Ausweiskarte, sondern eine Bescheinigung nach § 43 IfSG als PDF
Trustpilot 4,4 SSL Secure 13 Sprachen Auch mobil
Dr. med. Milena Robinzonov, Fachärztin für Arbeitsmedizin

Zertifiziert durch

Dr. med. Milena Robinzonov

Fachärztin für Arbeitsmedizin

Ärztlich verantwortlich nach §§ 42, 43 IfSG

Gesundheitsamt München, Bad Tölz-Wolfratshausen
  • Alle Kursinhalte fachlich geprüft
  • Nach aktuellem IfSG-Stand
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Was der Gesundheitsausweis wirklich ist

Einen Gesundheitsausweis im Sinne einer Plastikkarte mit Foto, die eine Behörde ausstellt, gibt es in Deutschland nicht. Was du für die Arbeit mit Lebensmitteln tatsächlich brauchst, ist die Bescheinigung über die Infektionsschutzbelehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Im Alltag haben sich dafür viele Namen eingebürgert: Gesundheitszeugnis, Gesundheitspass, rote Karte - oder eben Gesundheitsausweis. Gemeint ist immer dasselbe Dokument.

Diese Bescheinigung bekommst du heute komplett online: Du absolvierst die Erstbelehrung bei einer vom Gesundheitsamt beauftragten Ärztin, bestätigst, dass dir keine Hinderungsgründe bekannt sind, und erhältst dein bundesweit gültiges Zertifikat sofort als PDF. Das Ganze kostet 25 Euro (davon 12,50 € ärztliche Belehrung + 12,50 € Service), dauert ca. 15 Minuten und funktioniert am Handy.

Wichtig zu wissen: Es handelt sich nicht um einen Ausweis, den du beantragst und auf dessen Ausstellung du wartest. Wie das Beantragen abläuft und welche Wege es gibt, liest du auf unserer Seite zum Gesundheitszeugnis beantragen. Auch die Hygienebelehrung meint übrigens dieselbe Belehrung nach § 43 IfSG - der Begriff ist nur in anderen Branchen üblicher.

Ob du den Nachweis brauchst, entscheidet nicht das Wort in der Stellenanzeige, sondern deine Tätigkeit: Sobald du beruflich mit Lebensmitteln in Berührung kommst, verlangt das Gesetz die Belehrung vor dem ersten Einsatz. Steht in der Anzeige pauschal "Gesundheitsausweis erforderlich", lohnt sich also kein Rätselraten über den Begriff - gefragt ist die Bescheinigung nach § 43 IfSG. Welche Berufe und Aufgaben im Einzelnen unter die Pflicht fallen, schlüsselt unsere Seite zur Lebensmittelbelehrung auf.

Warum sagen dann alle Ausweis?

Der Begriff stammt aus einer Zeit, in der der Nachweis tatsächlich wie ein Ausweis aussah. Bis 2001 galt das Bundes-Seuchengesetz: Wer mit Lebensmitteln arbeiten wollte, ging zur Untersuchung ins Gesundheitsamt und bekam ein amtliches Gesundheitszeugnis - viele Ämter händigten es als handliches Kärtchen aus, in manchen Städten in kräftigem Rot. So prägte sich das Bild vom Dokument im Ausweisformat ein, das man wie einen Führerschein vorzeigt.

Wer benutzt das Wort heute noch? Vor allem Arbeitgeber im Einzelhandel und in der Gastronomie, Personalabteilungen mit älteren Einstellungs-Checklisten und Stellenanzeigen, in denen Formulierungen wie "Gesundheitsausweis vorhanden" als Anforderung stehen. Wenn deine Filialleitung, dein neuer Chef oder eine Anzeige einen Gesundheitsausweis verlangt, ist damit die Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 IfSG gemeint - genau das Dokument, das du hier online bekommst.

Eng verwandt ist die rote Karte: ebenfalls ein Traditionsbegriff, der auf die früher rot gedruckten Bescheinigungen einzelner Gesundheitsämter zurückgeht. Beide Wörter beschreiben denselben Nachweis. Was hinter der roten Karte steckt und warum manche Ämter sie bis heute so nennen, erklären wir im Ratgeber Rote Karte vom Gesundheitsamt.

Seit dem Infektionsschutzgesetz gilt: Es gibt keine ärztliche Untersuchung mehr, keine Stuhlprobe und kein Passfoto. Du wirst über die Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote nach § 42 IfSG belehrt und erklärst schriftlich, dass dir keine Hinderungsgründe bekannt sind. Das Ergebnis ist ein Dokument zum Abheften - kein Ausweis zum Einstecken.

Was viele erwarten

  • Plastikkarte mit Foto vom Amt
  • Termin mit ärztlicher Untersuchung
  • Tage oder Wochen Wartezeit auf die Ausstellung

Was du wirklich bekommst

  • PDF-Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 IfSG
  • Online-Belehrung ohne Untersuchung
  • Sofort nach Abschluss verfügbar, bundesweit gültig

Echtheitsprüfung

So prüft dein Arbeitgeber in 5 Sekunden

Jedes Zertifikat trägt einen QR-Code. Einmal scannen, und die Echtheit ist bestätigt.

  1. Dein Zertifikat mit QR-Code

  2. Arbeitgeber scannt

  3. Echtheit bestätigt

Der Ablauf

So einfach funktioniert's

In nur 4 Schritten und unter 15 Minuten zum Gesundheitszeugnis

1

Kurs starten

Online buchen, 25,00€ einmalig

12,50€ ärztlich + 12,50€ Service ca. 2 Min.
2

Ausweis-Identifizierung

Identität per Webcam oder Smartphone verifizieren

1 Minute
3

Video-Schulung ansehen

Kurze Video-Schulung ansehen, danach ein paar Quizfragen beantworten.

ca. 10 Min.

Zertifikat erhalten

Sofortiger Download als PDF

sofort

Der Ablauf kurz erklärt

In wenigen Minuten siehst du, wie die Belehrung abläuft.

Echte Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden

Bewertungen unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf Trustpilot.

4,4 / 5 Trustpilot

„Sehr gute Zusamenfassung und Erklärung in das Video. Fragen waren auch gut angenehm zu beantworten. Das ganzes Verfahren lief problemlos und schnell.“

Vasileios Theodorou

„Ich brauchte das für eine Bewerbung. Habe den Kurs gemacht und konnte das Zertifikat direkt mitschicken.“

Charline Tiffert

„Alles war super toll!!! Information war in verschiedenen Sprachen und gut erklärt. Vielen Dank.“

Ana Parfenie

„Super Service, es bringt eine große Zeitersparnis und man spart sich den Weg zum Gesundheitsamt diesen Service kann ich nur empfehlen. Das Zertifikat kommt als PDF was die Weiterleitung einfach macht.“

Jens Müller

„Habe die Auffrischung hier gemacht. Viel besser als die langweiligen Schulungen, die wir sonst haben.“

Zoltan Kis

„Der Preis ist absolut fair, vor allem, weil man sich die Fahrt und den Stress spart. Fünf Sterne!“

Karolina Masalska

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25,00€ (inkl. MwSt)

Komplettpreis, keine versteckten Kosten.

25€ inkl. MwSt. - davon 12,50€ ärztliche Belehrung nach §§ 42, 43 IfSG (orientiert an Tarifstelle 3.1.6 GGebV-BY) und 12,50€ Plattform- und Servicepauschale. Privatwirtschaftliche Komplettleistung, keine amtliche Gebühr.

Details zur Preiszusammensetzung Kurs kaufen
Formal gültig - garantiert. Oder Geld zurück. Was bedeutet das?

Wir garantieren, dass dein Zertifikat formal gültig nach §§ 42, 43 IfSG ausgestellt ist. Sollte es aus formalen Gründen nicht anerkannt werden, erstatten wir innerhalb von 30 Tagen den vollen Betrag.

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Hinweis: Bei schulisch veranlassten Betriebspraktika und ehrenamtlicher Tätigkeit ist die Belehrung gemäß § 3 Nr. 6 GGebV gebührenfrei. Schreiben Sie uns vor der Buchung an office@on7.de - wir schalten Ihre Belehrung kostenfrei frei.
Du hast bereits eine Erstbelehrung? Für die gesetzlich alle 2 Jahre fällige Folgebelehrung geht es hier entlang. Zur Folgebelehrung

Checkliste

Woran du einen seriösen Anbieter erkennst

Nicht jedes Online-Angebot erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Diese sechs Punkte solltest du prüfen. Wir erfüllen sie alle.

Behördlich beauftragt

Die Belehrung erfolgt im Auftrag von namentlich genannten Gesundheitsämtern, nicht nur irgendwie durch einen Arzt.

Namentliche Fachärztin

Eine benannte Fachärztin trägt die Verantwortung für die Belehrung, kein anonymes Ärzteteam.

QR-verifizierbar

Dein Arbeitgeber prüft die Echtheit in Sekunden, per QR-Code auf dem Zertifikat.

Gültigkeits-Garantie

Schriftliche Zusage: Das Zertifikat ist formal gültig, oder du bekommst dein Geld zurück.

Vollständiges Zertifikat

Mit allen Pflichtangaben: Name, Datum, Rechtsgrundlage, Unterschrift und Stempel. Bundesweit gültig.

Durchgängig mehrsprachig

Verständlich vom Kauf bis zum Zertifikat, nicht nur eine Übersetzung der Startseite.

Alle sechs Punkte erfüllt.

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Gesundheitsausweis im Job: vorzeigen, abheften, erneuern

Bevor du zum ersten Mal mit Lebensmitteln arbeitest, brauchst du die Erstbelehrung. Dabei gilt die 3-Monats-Frist: Bei Aufnahme der Tätigkeit darf deine Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein. Plane den Online-Kurs also ruhig kurz vor dem ersten Arbeitstag ein - da er nur rund 15 Minuten dauert, geht das sogar noch am Tag der Zusage.

Musst du den Gesundheitsausweis dann ständig dabeihaben? Nein. Anders als der Name vermuten lässt, gibt es keine Pflicht, ihn wie einen Personalausweis mitzuführen. In der Praxis legst du die Bescheinigung beim Arbeitsantritt deinem Arbeitgeber vor; der Betrieb bewahrt den Nachweis auf und zeigt ihn bei Kontrollen der Lebensmittelüberwachung vor. Dein eigenes Exemplar hast du als PDF ohnehin immer auf dem Handy - praktisch beim Jobwechsel, denn die Bescheinigung gilt auch beim nächsten Arbeitgeber weiter.

Für die Auffrischung ist danach dein Arbeitgeber zuständig: Er muss dich alle zwei Jahre erneut über die Tätigkeitsverbote belehren und das dokumentieren. Ist diese Nachbelehrung überfällig oder dein alter Nachweis nicht mehr auffindbar, kannst du die Folgebelehrung für 18 Euro ebenfalls online nachholen - gleicher Ablauf, gleiche Ärztin, gleiches PDF-Format.

Noch ein praktischer Hinweis: Die 25 Euro* für die Erstbelehrung zahlst du zunächst selbst, manche Arbeitgeber erstatten den Betrag aber bei Einstellung - nachfragen kostet nichts. Versteckte Folgekosten gibt es nicht: Das PDF bleibt dein Dokument, du kannst es beliebig oft herunterladen, ausdrucken und bei jedem künftigen Arbeitgeber wieder vorlegen.

Die Erstbelehrung gilt ohne zeitliche Begrenzung. Dein Arbeitgeber muss dich aber nach § 43 Abs. 4 IfSG mindestens alle zwei Jahre erneut belehren und die Teilnahme dokumentieren. Diese Folgebelehrung kannst du auch online machen.

Zur Folgebelehrung

Alle Fragen geklärt

Ist der Gesundheitsausweis eine Karte oder ein richtiger Ausweis?
Nein. Einen Gesundheitsausweis im Karten- oder Scheckkartenformat gibt es in Deutschland nicht. Der Begriff meint die Bescheinigung über die Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG, die du als Dokument bzw. PDF erhältst. Ein Foto oder eine Plastikkarte gehören nicht dazu.
Ist der Gesundheitsausweis dasselbe wie das Gesundheitszeugnis?
Ja, nur die Vorstellung dahinter unterscheidet sich: Beim Ausweis denken viele an eine Karte, beim Zeugnis an ein Attest. Beides trifft nicht zu. Rechtlich existiert nur die Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 IfSG, und genau die bekommst du, egal welchen der Begriffe dein Arbeitgeber verwendet.
Wo bekomme ich einen Gesundheitsausweis?
Entweder mit Termin beim Gesundheitsamt vor Ort oder komplett online. Bei ON7 absolvierst du die Belehrung digital bei einer vom Gesundheitsamt beauftragten Ärztin und bekommst die Bescheinigung direkt nach Abschluss als PDF - bundesweit gültig.
Muss ich für jede Kopie des Gesundheitsausweises erneut zahlen?
Nein. Anders als bei einem Kartendokument gibt es keine Ausstellungs- oder Duplikatsgebühr: Du zahlst einmalig 25 Euro (davon 12,50 € ärztliche Belehrung + 12,50 € Service) für die Belehrung und kannst das PDF danach beliebig oft herunterladen, ausdrucken und weiterleiten. Verlangt ein neuer Betrieb den Nachweis, schickst du einfach dieselbe Datei noch einmal.
Wie lange ist der Gesundheitsausweis gültig?
Die Bescheinigung selbst hat kein Ablaufdatum. Wichtig sind zwei Fristen: Bei Aufnahme deiner ersten Tätigkeit darf sie nicht älter als drei Monate sein, und danach muss dich dein Arbeitgeber alle zwei Jahre erneut belehren (Folgebelehrung).
Muss ich den Gesundheitsausweis bei der Arbeit mitführen oder vorzeigen?
Du musst ihn nicht ständig bei dir tragen wie einen Personalausweis. Beim Arbeitsantritt legst du die Bescheinigung deinem Arbeitgeber vor; der Betrieb hält den Nachweis für Kontrollen der Lebensmittelüberwachung bereit. Als PDF hast du dein Exemplar trotzdem jederzeit auf dem Handy.
Was hat der Gesundheitsausweis mit der roten Karte zu tun?
Beides sind Alltagsnamen für dieselbe Bescheinigung. Der Name rote Karte kommt daher, dass manche Gesundheitsämter den Nachweis früher als rotes Kärtchen ausgegeben haben - daraus entstand auch die Vorstellung vom Ausweis. Rechtlich zählt nur der Inhalt: die Belehrung nach § 43 IfSG.
Mein Arbeitgeber verlangt einen Gesundheitsausweis - reicht die Online-Belehrung?
Ja. Die Online-Belehrung wird von einer vom Gesundheitsamt beauftragten Ärztin durchgeführt und erfüllt die Anforderungen des § 43 IfSG. Die PDF-Bescheinigung ist bundesweit gültig und wird von Arbeitgebern in Gastronomie, Einzelhandel und Pflege akzeptiert.

Du hast weitere Fragen? Schreib uns hier.

* 25€ inkl. MwSt. - davon 12,50€ ärztliche Belehrung nach §§ 42, 43 IfSG (orientiert an Tarifstelle 3.1.6 GGebV-BY) und 12,50€ Plattform- und Servicepauschale. Privatwirtschaftliche Komplettleistung, keine amtliche Gebühr. Details zur Preiszusammensetzung

Quellen und rechtliche Grundlagen