Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG
Gesundheitsausweis - so bekommst du ihn online
Einen Gesundheitsausweis im Kartenformat gibt es nicht: Du brauchst die Bescheinigung über die Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG. Die machst du hier online in ca. 15 Minuten - für 25 Euro (davon 12,50 € ärztliche Belehrung + 12,50 € Service), sofort als PDF.
25,00€ (inkl. MwSt)
davon 12,50€ ärztliche Belehrung + 12,50€ ServiceKomplettpreis, keine versteckten Kosten.
Formal gültig - garantiert. Oder Geld zurück.
Zertifiziert durch
Dr. med. Milena Robinzonov
Fachärztin für Arbeitsmedizin
Ärztlich verantwortlich nach §§ 42, 43 IfSG
Gesundheitsamt München, Bad Tölz-Wolfratshausen- Alle Kursinhalte fachlich geprüft
- Nach aktuellem IfSG-Stand
Sichere Bezahlung mit
Was der Gesundheitsausweis wirklich ist
Einen Gesundheitsausweis im Sinne einer Plastikkarte mit Foto, die eine Behörde ausstellt, gibt es in Deutschland nicht. Was du für die Arbeit mit Lebensmitteln tatsächlich brauchst, ist die Bescheinigung über die Infektionsschutzbelehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Im Alltag haben sich dafür viele Namen eingebürgert: Gesundheitszeugnis, Gesundheitspass, rote Karte - oder eben Gesundheitsausweis. Gemeint ist immer dasselbe Dokument.
Diese Bescheinigung bekommst du heute komplett online: Du absolvierst die Erstbelehrung bei einer vom Gesundheitsamt beauftragten Ärztin, bestätigst, dass dir keine Hinderungsgründe bekannt sind, und erhältst dein bundesweit gültiges Zertifikat sofort als PDF. Das Ganze kostet 25 Euro (davon 12,50 € ärztliche Belehrung + 12,50 € Service), dauert ca. 15 Minuten und funktioniert am Handy.
Wichtig zu wissen: Es handelt sich nicht um einen Ausweis, den du beantragst und auf dessen Ausstellung du wartest. Wie das Beantragen abläuft und welche Wege es gibt, liest du auf unserer Seite zum Gesundheitszeugnis beantragen. Auch die Hygienebelehrung meint übrigens dieselbe Belehrung nach § 43 IfSG - der Begriff ist nur in anderen Branchen üblicher.
Ob du den Nachweis brauchst, entscheidet nicht das Wort in der Stellenanzeige, sondern deine Tätigkeit: Sobald du beruflich mit Lebensmitteln in Berührung kommst, verlangt das Gesetz die Belehrung vor dem ersten Einsatz. Steht in der Anzeige pauschal "Gesundheitsausweis erforderlich", lohnt sich also kein Rätselraten über den Begriff - gefragt ist die Bescheinigung nach § 43 IfSG. Welche Berufe und Aufgaben im Einzelnen unter die Pflicht fallen, schlüsselt unsere Seite zur Lebensmittelbelehrung auf.
Warum sagen dann alle Ausweis?
Der Begriff stammt aus einer Zeit, in der der Nachweis tatsächlich wie ein Ausweis aussah. Bis 2001 galt das Bundes-Seuchengesetz: Wer mit Lebensmitteln arbeiten wollte, ging zur Untersuchung ins Gesundheitsamt und bekam ein amtliches Gesundheitszeugnis - viele Ämter händigten es als handliches Kärtchen aus, in manchen Städten in kräftigem Rot. So prägte sich das Bild vom Dokument im Ausweisformat ein, das man wie einen Führerschein vorzeigt.
Wer benutzt das Wort heute noch? Vor allem Arbeitgeber im Einzelhandel und in der Gastronomie, Personalabteilungen mit älteren Einstellungs-Checklisten und Stellenanzeigen, in denen Formulierungen wie "Gesundheitsausweis vorhanden" als Anforderung stehen. Wenn deine Filialleitung, dein neuer Chef oder eine Anzeige einen Gesundheitsausweis verlangt, ist damit die Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 IfSG gemeint - genau das Dokument, das du hier online bekommst.
Eng verwandt ist die rote Karte: ebenfalls ein Traditionsbegriff, der auf die früher rot gedruckten Bescheinigungen einzelner Gesundheitsämter zurückgeht. Beide Wörter beschreiben denselben Nachweis. Was hinter der roten Karte steckt und warum manche Ämter sie bis heute so nennen, erklären wir im Ratgeber Rote Karte vom Gesundheitsamt.
Seit dem Infektionsschutzgesetz gilt: Es gibt keine ärztliche Untersuchung mehr, keine Stuhlprobe und kein Passfoto. Du wirst über die Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote nach § 42 IfSG belehrt und erklärst schriftlich, dass dir keine Hinderungsgründe bekannt sind. Das Ergebnis ist ein Dokument zum Abheften - kein Ausweis zum Einstecken.
Was viele erwarten
- Plastikkarte mit Foto vom Amt
- Termin mit ärztlicher Untersuchung
- Tage oder Wochen Wartezeit auf die Ausstellung
Was du wirklich bekommst
- PDF-Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 IfSG
- Online-Belehrung ohne Untersuchung
- Sofort nach Abschluss verfügbar, bundesweit gültig
Echtheitsprüfung
So prüft dein Arbeitgeber in 5 Sekunden
Jedes Zertifikat trägt einen QR-Code. Einmal scannen, und die Echtheit ist bestätigt.
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Dein Zertifikat mit QR-Code
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Arbeitgeber scannt
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Echtheit bestätigt
Der Ablauf
So einfach funktioniert's
In nur 4 Schritten und unter 15 Minuten zum Gesundheitszeugnis
Ausweis-Identifizierung
Identität per Webcam oder Smartphone verifizieren
1 MinuteVideo-Schulung ansehen
Kurze Video-Schulung ansehen, danach ein paar Quizfragen beantworten.
ca. 10 Min.Zertifikat erhalten
Sofortiger Download als PDF
sofortDer Ablauf kurz erklärt
In wenigen Minuten siehst du, wie die Belehrung abläuft.
Echte Kundenstimmen
Das sagen unsere Kunden
Bewertungen unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf Trustpilot.
4,4 / 5„Sehr gute Zusamenfassung und Erklärung in das Video. Fragen waren auch gut angenehm zu beantworten. Das ganzes Verfahren lief problemlos und schnell.“
Vasileios Theodorou
„Ich brauchte das für eine Bewerbung. Habe den Kurs gemacht und konnte das Zertifikat direkt mitschicken.“
Charline Tiffert
„Alles war super toll!!! Information war in verschiedenen Sprachen und gut erklärt. Vielen Dank.“
Ana Parfenie
„Super Service, es bringt eine große Zeitersparnis und man spart sich den Weg zum Gesundheitsamt diesen Service kann ich nur empfehlen. Das Zertifikat kommt als PDF was die Weiterleitung einfach macht.“
Jens Müller
„Habe die Auffrischung hier gemacht. Viel besser als die langweiligen Schulungen, die wir sonst haben.“
Zoltan Kis
„Der Preis ist absolut fair, vor allem, weil man sich die Fahrt und den Stress spart. Fünf Sterne!“
Karolina Masalska
Infektionsschutzbelehrung
Gesundheitszeugnis durch die Online-Erstbelehrung nach § 43 IfSG.
- 15 Minuten Kurs
- Ohne Termin - rund um die Uhr online
- Für alle Berufsgruppen geeignet
- Bundesweit gültiges Zeugnis
- Geld-zurück-Garantie | Prüfung kostenlos wiederholen
Komplettpreis, keine versteckten Kosten.
25€ inkl. MwSt. - davon 12,50€ ärztliche Belehrung nach §§ 42, 43 IfSG (orientiert an Tarifstelle 3.1.6 GGebV-BY) und 12,50€ Plattform- und Servicepauschale. Privatwirtschaftliche Komplettleistung, keine amtliche Gebühr.
Details zur Preiszusammensetzung Kurs kaufenFormal gültig - garantiert. Oder Geld zurück. Was bedeutet das?
Wir garantieren, dass dein Zertifikat formal gültig nach §§ 42, 43 IfSG ausgestellt ist. Sollte es aus formalen Gründen nicht anerkannt werden, erstatten wir innerhalb von 30 Tagen den vollen Betrag.
Checkliste
Woran du einen seriösen Anbieter erkennst
Nicht jedes Online-Angebot erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Diese sechs Punkte solltest du prüfen. Wir erfüllen sie alle.
Behördlich beauftragt
Die Belehrung erfolgt im Auftrag von namentlich genannten Gesundheitsämtern, nicht nur irgendwie durch einen Arzt.
Namentliche Fachärztin
Eine benannte Fachärztin trägt die Verantwortung für die Belehrung, kein anonymes Ärzteteam.
QR-verifizierbar
Dein Arbeitgeber prüft die Echtheit in Sekunden, per QR-Code auf dem Zertifikat.
Gültigkeits-Garantie
Schriftliche Zusage: Das Zertifikat ist formal gültig, oder du bekommst dein Geld zurück.
Vollständiges Zertifikat
Mit allen Pflichtangaben: Name, Datum, Rechtsgrundlage, Unterschrift und Stempel. Bundesweit gültig.
Durchgängig mehrsprachig
Verständlich vom Kauf bis zum Zertifikat, nicht nur eine Übersetzung der Startseite.
Alle sechs Punkte erfüllt.
Kurs startenGesundheitsausweis im Job: vorzeigen, abheften, erneuern
Bevor du zum ersten Mal mit Lebensmitteln arbeitest, brauchst du die Erstbelehrung. Dabei gilt die 3-Monats-Frist: Bei Aufnahme der Tätigkeit darf deine Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein. Plane den Online-Kurs also ruhig kurz vor dem ersten Arbeitstag ein - da er nur rund 15 Minuten dauert, geht das sogar noch am Tag der Zusage.
Musst du den Gesundheitsausweis dann ständig dabeihaben? Nein. Anders als der Name vermuten lässt, gibt es keine Pflicht, ihn wie einen Personalausweis mitzuführen. In der Praxis legst du die Bescheinigung beim Arbeitsantritt deinem Arbeitgeber vor; der Betrieb bewahrt den Nachweis auf und zeigt ihn bei Kontrollen der Lebensmittelüberwachung vor. Dein eigenes Exemplar hast du als PDF ohnehin immer auf dem Handy - praktisch beim Jobwechsel, denn die Bescheinigung gilt auch beim nächsten Arbeitgeber weiter.
Für die Auffrischung ist danach dein Arbeitgeber zuständig: Er muss dich alle zwei Jahre erneut über die Tätigkeitsverbote belehren und das dokumentieren. Ist diese Nachbelehrung überfällig oder dein alter Nachweis nicht mehr auffindbar, kannst du die Folgebelehrung für 18 Euro ebenfalls online nachholen - gleicher Ablauf, gleiche Ärztin, gleiches PDF-Format.
Noch ein praktischer Hinweis: Die 25 Euro* für die Erstbelehrung zahlst du zunächst selbst, manche Arbeitgeber erstatten den Betrag aber bei Einstellung - nachfragen kostet nichts. Versteckte Folgekosten gibt es nicht: Das PDF bleibt dein Dokument, du kannst es beliebig oft herunterladen, ausdrucken und bei jedem künftigen Arbeitgeber wieder vorlegen.
Die Erstbelehrung gilt ohne zeitliche Begrenzung. Dein Arbeitgeber muss dich aber nach § 43 Abs. 4 IfSG mindestens alle zwei Jahre erneut belehren und die Teilnahme dokumentieren. Diese Folgebelehrung kannst du auch online machen.
Zur FolgebelehrungAlle Fragen geklärt
Ist der Gesundheitsausweis eine Karte oder ein richtiger Ausweis?
Ist der Gesundheitsausweis dasselbe wie das Gesundheitszeugnis?
Wo bekomme ich einen Gesundheitsausweis?
Muss ich für jede Kopie des Gesundheitsausweises erneut zahlen?
Wie lange ist der Gesundheitsausweis gültig?
Muss ich den Gesundheitsausweis bei der Arbeit mitführen oder vorzeigen?
Was hat der Gesundheitsausweis mit der roten Karte zu tun?
Mein Arbeitgeber verlangt einen Gesundheitsausweis - reicht die Online-Belehrung?
Du hast weitere Fragen? Schreib uns hier.
* 25€ inkl. MwSt. - davon 12,50€ ärztliche Belehrung nach §§ 42, 43 IfSG (orientiert an Tarifstelle 3.1.6 GGebV-BY) und 12,50€ Plattform- und Servicepauschale. Privatwirtschaftliche Komplettleistung, keine amtliche Gebühr. Details zur Preiszusammensetzung
Quellen und rechtliche Grundlagen
- § 43 IfSG - Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes - Gesetzestext zur Erstbelehrung und Bescheinigung für Tätigkeiten im Lebensmittelbereich (gesetze-im-internet.de).
- § 42 IfSG - Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote - Gesetzestext zu Tätigkeitsverboten beim Umgang mit Lebensmitteln (gesetze-im-internet.de).
- RKI - Belehrungsbögen gemäß § 34 IfSG und § 43 IfSG - Offizielle Belehrungsbögen und Merkblätter des Robert Koch-Instituts in mehreren Sprachen.