Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG
Hygienebelehrung online machen - gültig nach § 43 IfSG
Die Hygienebelehrung ist die amtliche Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG. Bei uns machst du sie komplett online: 25 Euro, ca. 15 Minuten, Zertifikat sofort als PDF - bundesweit gültig.
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davon 12,50€ ärztliche Belehrung + 12,50€ ServiceKomplettpreis, keine versteckten Kosten.
Formal gültig - garantiert. Oder Geld zurück.
Zertifiziert durch
Dr. med. Milena Robinzonov
Fachärztin für Arbeitsmedizin
Ärztlich verantwortlich nach §§ 42, 43 IfSG
Gesundheitsamt München, Bad Tölz-Wolfratshausen- Alle Kursinhalte fachlich geprüft
- Nach aktuellem IfSG-Stand
Sichere Bezahlung mit
Was ist eine Hygienebelehrung?
Eine Hygienebelehrung ist im Berufsalltag fast immer dasselbe wie die Infektionsschutzbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG - die amtliche Erstbelehrung, die du brauchst, bevor du beruflich mit Lebensmitteln arbeitest. Gesundheitsämter, Arbeitgeber und Stellenanzeigen verwenden viele Namen für dieses eine Dokument: Früher hieß es Gesundheitszeugnis oder Rotes Heft, heute sagen manche auch Hygieneausweis. Gemeint ist immer dieselbe Bescheinigung.
Bei der Belehrung erklärt dir eine Ärztin, welche Infektionskrankheiten beim Umgang mit Lebensmitteln gefährlich werden können, bei welchen Symptomen du vorübergehend nicht arbeiten darfst und wie du dich und andere schützt. Wichtig: Es findet keine ärztliche Untersuchung statt - es geht um Wissen und um deine schriftliche Erklärung, nicht um einen Gesundheitscheck.
Für die Hygienebelehrung musst du heute nicht mehr zum Gesundheitsamt. Unsere Online-Belehrung wird von Dr. med. Milena Robinzonov verantwortet, einer vom Gesundheitsamt beauftragten Ärztin. Du machst sie am Handy oder Laptop in ca. 15 Minuten, zahlst 25 Euro und bekommst dein bundesweit gültiges Zertifikat sofort als PDF. Alle Schritte im Detail findest du auch unter Gesundheitszeugnis beantragen.
Hygienebelehrung ist nicht Hygieneschulung
Der Begriff sorgt oft für Verwirrung, weil es zwei verschiedene Pflichten gibt, die beide "Hygiene" im Namen tragen. Diese Seite führt zur amtlichen Belehrung nach § 43 IfSG - der Bescheinigung, die du persönlich brauchst, bevor du anfängst. Die betriebliche Schulung ist etwas anderes:
Hygienebelehrung (§ 43 IfSG)
Einmalige amtliche Erstbelehrung vor dem ersten Arbeitstag, durchgeführt vom Gesundheitsamt oder einer beauftragten Ärztin. Du bekommst ein persönliches Zertifikat, das dir gehört und das du beim Jobwechsel mitnimmst. Genau diese Belehrung machst du auf dieser Seite online.
Hygieneschulung (LMHV)
Regelmäßige betriebliche Schulung nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung, die dein Arbeitgeber organisiert - meist einmal pro Jahr. Sie ersetzt die Belehrung nach § 43 IfSG nicht. Mehr dazu liest du auf unserer Seite zur Hygieneschulung.
Kurz gesagt: Verlangt dein Arbeitgeber eine Hygienebelehrung, bevor du anfängst, ist praktisch immer die Belehrung nach § 43 IfSG gemeint. Die beiden Begriffe vergleichen wir ausführlich im Ratgeber Hygienebelehrung oder Infektionsschutzbelehrung?
Wer verlangt eine Hygienebelehrung?
In vielen Regionen sprechen die Gesundheitsämter selbst von der Hygienebelehrung, wenn sie die Erstbelehrung nach § 43 IfSG meinen - auf ihren Terminseiten, in Merkblättern und am Telefon. Deshalb taucht das Wort auch so oft in Arbeitsverträgen, Stellenanzeigen und Checklisten fürs Onboarding auf. Wenn dir also jemand sagt "bring die Hygienebelehrung vom Gesundheitsamt mit", brauchst du genau das Zertifikat, das du hier online bekommst.
Für deinen Arbeitgeber ist der Nachweis keine Formalität: Er darf dich ohne gültige Belehrung nicht mit Lebensmitteln arbeiten lassen und muss die Bescheinigung bei Kontrollen der Lebensmittelüberwachung vorlegen können. Darum wird die Hygienebelehrung meist schon vor dem ersten Arbeitstag verlangt - oft zusammen mit den Vertragsunterlagen.
Das gilt übrigens unabhängig davon, wie viel du arbeitest: Auch für einen Minijob, ein Praktikum, die Saisonstelle im Biergarten oder das Probearbeiten in der Küche brauchst du die Belehrung, sobald du dort regelmäßig mit Lebensmitteln umgehst. Gerade wer kurzfristig anfängt, profitiert davon, die Hygienebelehrung online zu machen: Du kannst sofort starten und bist in rund 15 Minuten fertig.
Gut zu wissen: Es gibt kein zentrales Register für Belehrungen. Dein Zertifikat ist der Nachweis - bewahre das PDF gut auf und gib deinem Arbeitgeber eine Kopie. Beim Jobwechsel nimmst du es einfach mit, eine neue Erstbelehrung ist dann nicht nötig.
Der Ablauf
So einfach funktioniert's
In nur 4 Schritten und unter 15 Minuten zum Gesundheitszeugnis
Ausweis-Identifizierung
Identität per Webcam oder Smartphone verifizieren
1 MinuteVideo-Schulung ansehen
Kurze Video-Schulung ansehen, danach ein paar Quizfragen beantworten.
ca. 10 Min.Zertifikat erhalten
Sofortiger Download als PDF
sofortDer Ablauf kurz erklärt
In wenigen Minuten siehst du, wie die Belehrung abläuft.
Echte Kundenstimmen
Das sagen unsere Kunden
Bewertungen unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf Trustpilot.
4,4 / 5„Sehr gute Zusamenfassung und Erklärung in das Video. Fragen waren auch gut angenehm zu beantworten. Das ganzes Verfahren lief problemlos und schnell.“
Vasileios Theodorou
„Ich brauchte das für eine Bewerbung. Habe den Kurs gemacht und konnte das Zertifikat direkt mitschicken.“
Charline Tiffert
„Alles war super toll!!! Information war in verschiedenen Sprachen und gut erklärt. Vielen Dank.“
Ana Parfenie
„Super Service, es bringt eine große Zeitersparnis und man spart sich den Weg zum Gesundheitsamt diesen Service kann ich nur empfehlen. Das Zertifikat kommt als PDF was die Weiterleitung einfach macht.“
Jens Müller
„Habe die Auffrischung hier gemacht. Viel besser als die langweiligen Schulungen, die wir sonst haben.“
Zoltan Kis
„Der Preis ist absolut fair, vor allem, weil man sich die Fahrt und den Stress spart. Fünf Sterne!“
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Infektionsschutzbelehrung
Gesundheitszeugnis durch die Online-Erstbelehrung nach § 43 IfSG.
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25€ inkl. MwSt. - davon 12,50€ ärztliche Belehrung nach §§ 42, 43 IfSG (orientiert an Tarifstelle 3.1.6 GGebV-BY) und 12,50€ Plattform- und Servicepauschale. Privatwirtschaftliche Komplettleistung, keine amtliche Gebühr.
Details zur Preiszusammensetzung Kurs kaufenFormal gültig - garantiert. Oder Geld zurück. Was bedeutet das?
Wir garantieren, dass dein Zertifikat formal gültig nach §§ 42, 43 IfSG ausgestellt ist. Sollte es aus formalen Gründen nicht anerkannt werden, erstatten wir innerhalb von 30 Tagen den vollen Betrag.
Checkliste
Woran du einen seriösen Anbieter erkennst
Nicht jedes Online-Angebot erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Diese sechs Punkte solltest du prüfen. Wir erfüllen sie alle.
Behördlich beauftragt
Die Belehrung erfolgt im Auftrag von namentlich genannten Gesundheitsämtern, nicht nur irgendwie durch einen Arzt.
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Eine benannte Fachärztin trägt die Verantwortung für die Belehrung, kein anonymes Ärzteteam.
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Dein Arbeitgeber prüft die Echtheit in Sekunden, per QR-Code auf dem Zertifikat.
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Schriftliche Zusage: Das Zertifikat ist formal gültig, oder du bekommst dein Geld zurück.
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Kurs startenEchtheitsprüfung
So prüft dein Arbeitgeber in 5 Sekunden
Jedes Zertifikat trägt einen QR-Code. Einmal scannen, und die Echtheit ist bestätigt.
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Dein Zertifikat mit QR-Code
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Arbeitgeber scannt
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Echtheit bestätigt
Alle Fragen geklärt
Ist die Hygienebelehrung dasselbe wie die Infektionsschutzbelehrung?
Wer verlangt eine Hygienebelehrung?
Ist die Hygienebelehrung online gültig?
Was kostet die Hygienebelehrung?
Wie lange ist die Hygienebelehrung gültig?
Was passiert bei der Hygienebelehrung?
Für welche Berufe brauche ich die Hygienebelehrung?
Ersetzt die Hygienebelehrung die jährliche Hygieneschulung im Betrieb?
Du hast weitere Fragen? Schreib uns hier.
Mehr zum Thema Hygienebelehrung
- Infektionsschutzbelehrung der amtliche Begriff nach § 43 IfSG
- Gesundheitszeugnis der frühere Name, bis heute weit verbreitet
- Rotes Heft umgangssprachlich für die frühere Bescheinigung
- Hygieneausweis gebräuchlicher Name für dieselbe Bescheinigung
In der Praxis taucht die Hygienebelehrung meist als Punkt auf der Onboarding-Checkliste auf: Die Personalabteilung schickt dir mit dem Arbeitsvertrag eine Liste der Unterlagen, die vor dem ersten Tag vorliegen müssen - Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung und eben die Bescheinigung nach § 43 IfSG. Manche Betriebe nehmen die Belehrung sogar direkt in den Vertrag auf, etwa mit einer Klausel, dass die Tätigkeit erst nach Vorlage des Nachweises aufgenommen werden darf. Weil du dein Zertifikat bei uns als PDF bekommst, kannst du es einfach per E-Mail an die Personalabteilung weiterleiten - das Original bleibt bei dir.
Dass dein Arbeitgeber so genau nachfragt, hat einen rechtlichen Grund: Nach § 43 Abs. 4 IfSG muss er dich nach Aufnahme der Tätigkeit und danach alle zwei Jahre erneut über die Tätigkeitsverbote informieren und diese Wiederholungen dokumentieren. Deine Erstbelehrung ist dafür die Grundlage - ohne sie kann er dich gar nicht regulär einsetzen. Deshalb wandert eine Kopie in die Personalakte, damit bei einer Kontrolle der Lebensmittelüberwachung alles griffbereit ist.
Typische Situationen, in denen der Nachweis verlangt wird: die Einladung zum Probearbeiten mit dem Hinweis "bring bitte deine Hygienebelehrung mit", die Zeitarbeitsfirma, die das Zertifikat vor dem ersten Einsatz in deinem Profil hinterlegen will, oder der Caterer, der dich kurzfristig für ein Event bucht und den Nachweis noch am selben Tag braucht. Steht dein erster Arbeitstag schon kurz bevor, ist die Online-Belehrung der verlässlichste Weg: Du startest sofort, brauchst keinen Termin und hast das PDF rechtzeitig parat.
In der Online-Belehrung siehst du kurze, verständliche Video-Lektionen: Übertragungswege von Krankheitserregern, Tätigkeitsverbote bei Symptomen wie Durchfall, Erbrechen oder infizierten Wunden und die wichtigsten Hygieneregeln im Umgang mit Lebensmitteln. Zwischendurch beantwortest du Verständnisfragen, am Ende bestätigst du deine Identität. Inhaltlich entspricht das der Belehrung beim Gesundheitsamt - die Themen gibt das Infektionsschutzgesetz vor, das Robert Koch-Institut stellt dazu offizielle Belehrungsmaterialien bereit.
Für den Jobstart gilt die 3-Monats-Regel: Am ersten Arbeitstag darf deine Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein. Danach ist die Erstbelehrung unbefristet gültig.
Die Hygienebelehrung kostet bei uns 25 Euro (davon 12,50 € ärztliche Belehrung + 12,50 € Service) - inklusive Belehrung durch die beauftragte Ärztin, Identitätsprüfung und Zertifikat als PDF. Es gibt keine versteckten Gebühren.
Inhaltlich dreht sich die Belehrung um die Krankheitserreger, die in § 42 IfSG genannt sind: Salmonellen, Shigellen, EHEC-Bakterien, Noroviren als häufige Auslöser infektiöser Magen-Darm-Erkrankungen, Hepatitis-A- und Hepatitis-E-Viren sowie die Erreger von Typhus, Paratyphus und Cholera. Du lernst, wie diese Erreger über Lebensmittel weitergegeben werden - oft über die Hände, über Arbeitsflächen oder über rohe Zutaten - und warum schon kleine Hygienefehler in einer Küche viele Menschen gleichzeitig treffen können.
Der zweite Schwerpunkt sind die Tätigkeitsverbote: In welchen Situationen darfst du vorübergehend nicht mit Lebensmitteln arbeiten? Dazu gehören nicht nur akute Magen-Darm-Beschwerden, sondern auch infizierte Wunden und bestimmte Hauterkrankungen an Händen oder Unterarmen, über die Erreger auf Lebensmittel gelangen können. Die Belehrung erklärt dir, worauf du achten musst und wann eine Pause vom Umgang mit Lebensmitteln Pflicht ist - nicht als Schikane, sondern als Schutz für Gäste, Kundinnen und dich selbst.
Am Ende gibst du eine schriftliche Erklärung ab: Du bestätigst, dass dir keine Tatsachen bekannt sind, die bei dir ein Tätigkeitsverbot begründen. Diese Erklärung gehört fest zur Belehrung nach § 43 IfSG und macht aus dem vermittelten Wissen eine verbindliche Zusage. Treten später entsprechende Symptome auf, bist du verpflichtet, das deinem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Genau dieses Zusammenspiel aus Wissen und Eigenverantwortung ist der Kern der Hygienebelehrung - und der Grund, warum sie vor dem ersten Arbeitstag stehen muss.
Viele Arbeitgeber verlangen zusätzlich alle zwei Jahre eine Auffrischung - die Folgebelehrung gibt es bei uns für 18 Euro.
Zur FolgebelehrungQuellen und rechtliche Grundlagen
- § 43 IfSG - Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes - Gesetzestext zur Erstbelehrung und Bescheinigung für Tätigkeiten im Lebensmittelbereich (gesetze-im-internet.de).
- RKI - Belehrungsbögen gemäß § 34 IfSG und § 43 IfSG - Offizielle Belehrungsbögen und Merkblätter des Robert Koch-Instituts in mehreren Sprachen.
- BMG - Fragen und Antworten zum Infektionsschutzgesetz - FAQ des Bundesministeriums für Gesundheit zum Infektionsschutzgesetz.