Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG

Hygieneschulung online mit Zertifikat - was du wirklich brauchst

Wenn dein Arbeitgeber eine Hygieneschulung verlangt, ist fast immer die Erstbelehrung nach § 43 IfSG gemeint. Genau die machst du hier online: 25 Euro, ca. 15 Minuten, Zertifikat sofort als PDF.

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Mitarbeiter in der Gastronomie mit gültiger Hygieneschulung nach § 43 IfSG
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Dr. med. Milena Robinzonov, Fachärztin für Arbeitsmedizin

Zertifiziert durch

Dr. med. Milena Robinzonov

Fachärztin für Arbeitsmedizin

Ärztlich verantwortlich nach §§ 42, 43 IfSG

Gesundheitsamt München, Bad Tölz-Wolfratshausen
  • Alle Kursinhalte fachlich geprüft
  • Nach aktuellem IfSG-Stand
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Hygieneschulung ist nicht gleich Hygieneschulung

Das Wort Hygieneschulung steht in Deutschland für zwei verschiedene Dinge, und genau das sorgt bei der Suche oft für Verwirrung. Erstens: die Erstbelehrung nach § 43 IfSG, die du einmalig vor deinem ersten Arbeitstag mit Lebensmitteln brauchst und die umgangssprachlich auch Gesundheitszeugnis heißt. Zweitens: die regelmäßige betriebliche Hygieneschulung nach § 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV), oft kleine Hygieneschulung genannt, die dein Arbeitgeber jedes Jahr im Betrieb organisiert. Damit du nichts Falsches buchst, hier der direkte Vergleich (Stand: 2026):

Erstbelehrung nach § 43 IfSG Betriebliche Hygieneschulung nach § 4 LMHV
Andere Namen Gesundheitszeugnis, Hygienebelehrung, rote Karte Kleine Hygieneschulung, Hygieneunterweisung
Wann Einmalig, vor dem ersten Arbeitstag Regelmäßig im laufenden Job, meist jährlich
Wer kümmert sich Du selbst (oder dein Arbeitgeber meldet dich an) Dein Arbeitgeber, direkt im Betrieb
Was du bekommst Bundesweit gültige Bescheinigung als PDF Eintrag in der Schulungsdokumentation des Betriebs
Kosten für dich 25 Euro (Folgebelehrung: 18 Euro) Keine, trägt der Arbeitgeber
Hier bei ON7 Ja, komplett online Nein, das bieten wir nicht an

Kurz gesagt: Bei ON7 bekommst du die Erstbelehrung nach § 43 IfSG und die Folgebelehrung zur Auffrischung, beides komplett online. Die jährliche LMHV-Betriebsschulung bieten wir bewusst nicht an, denn die gehört in deinen Betrieb und ist Sache deines Arbeitgebers.

Ein Dokument, viele Namen

Die Bescheinigung, die du nach der Hygieneschulung im Sinne des Infektionsschutzgesetzes erhältst, taucht im Alltag unter vielen Begriffen auf: Hygienebelehrung, Lebensmittelbelehrung, Gesundheitszeugnis oder schlicht rote Karte. Gemeint ist immer dasselbe: die Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) über die Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote aus § 42 IfSG. Wie du das Dokument Schritt für Schritt bekommst, zeigt dir unsere Seite Gesundheitszeugnis beantragen.

Wichtig für deine Planung: Die Belehrung darf bei Tätigkeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein, eine ärztliche Untersuchung findet dabei nicht statt. Es ist eine Wissensvermittlung mit Verständnisfragen, keine Prüfung, vor der du Angst haben müsstest. Den ausführlichen Begriffsvergleich findest du im Ratgeber Hygienebelehrung oder Infektionsschutzbelehrung.

In Stellenanzeigen für Küche, Service, Bäckerei oder Verkauf steht oft nur ein knapper Satz wie "Hygieneschulung erforderlich" oder "Gesundheitszeugnis muss vorliegen". Gemeint ist damit praktisch immer die Erstbelehrung nach § 43 IfSG, denn nur die kannst du als Bewerberin oder Bewerber überhaupt selbst mitbringen. Die betriebliche Schulung nach LMHV kann kein Betrieb von dir verlangen, bevor du dort angefangen hast: Sie findet erst im laufenden Arbeitsverhältnis statt und wird vom Arbeitgeber organisiert und bezahlt.

Ein einfacher Test, falls du unsicher bist: Sollst du etwas vor dem ersten Arbeitstag vorlegen, geht es um die Belehrung nach § 43 IfSG. Lädt dein Betrieb dagegen das ganze Team zu einem festen Termin ein, handelt es sich um die jährliche Hygieneschulung im Haus. Dieselbe Logik gilt im Onboarding: Wenn die Personalabteilung nach einem Hygienezertifikat, einer Hygienebescheinigung oder der roten Karte fragt und du das Dokument selbst besorgen sollst, meint sie die Bescheinigung nach § 43 IfSG.

Bleibt trotzdem Unsicherheit, frag kurz nach, ob die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz gemeint ist. Die Antwort ist fast immer ja. Und selbst wenn dein neuer Betrieb zusätzlich eigene Hygieneunterweisungen plant, ändert das nichts an deiner Aufgabe: Die Erstbelehrung erledigst du einmal selbst, alles Weitere kommt später über den Betrieb.

Gibt es die Hygieneschulung kostenlos?

Ehrliche Antwort: nein. Die Erstbelehrung nach § 43 IfSG ist eine gesetzlich geregelte Amtshandlung und kostet immer eine Gebühr, auch direkt beim Gesundheitsamt. Ein Überblick über die üblichen Preise steht im Ratgeber Gesundheitszeugnis-Kosten.

Was es dagegen häufig gibt: Dein Arbeitgeber übernimmt die Kosten oder erstattet sie dir mit der ersten Abrechnung, weil er dich ohne gültige Bescheinigung gar nicht einsetzen darf. Frag vor der Buchung kurz nach, viele Betriebe in Gastronomie und Handel regeln das ganz selbstverständlich.

Vorsicht bei Angeboten, die ein kostenloses Zertifikat versprechen: Eine Bescheinigung nach § 43 IfSG ist nur gültig, wenn die Belehrung vom Gesundheitsamt oder von einer vom Gesundheitsamt beauftragten Ärztin durchgeführt wird. Bei ON7 verantwortet Dr. med. Milena Robinzonov die Belehrung, du zahlst einmalig 25 Euro ohne versteckte Zusatzkosten und bekommst dein bundesweit gültiges Zertifikat sofort als PDF.

Der Ablauf

So einfach funktioniert's

In nur 4 Schritten und unter 15 Minuten zum Gesundheitszeugnis

1

Kurs starten

Online buchen, 25,00€ einmalig

12,50€ ärztlich + 12,50€ Service ca. 2 Min.
2

Ausweis-Identifizierung

Identität per Webcam oder Smartphone verifizieren

1 Minute
3

Video-Schulung ansehen

Kurze Video-Schulung ansehen, danach ein paar Quizfragen beantworten.

ca. 10 Min.

Zertifikat erhalten

Sofortiger Download als PDF

sofort

Der Ablauf kurz erklärt

In wenigen Minuten siehst du, wie die Belehrung abläuft.

Echte Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden

Bewertungen unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf Trustpilot.

4,4 / 5 Trustpilot

„Sehr gute Zusamenfassung und Erklärung in das Video. Fragen waren auch gut angenehm zu beantworten. Das ganzes Verfahren lief problemlos und schnell.“

Vasileios Theodorou

„Ich brauchte das für eine Bewerbung. Habe den Kurs gemacht und konnte das Zertifikat direkt mitschicken.“

Charline Tiffert

„Alles war super toll!!! Information war in verschiedenen Sprachen und gut erklärt. Vielen Dank.“

Ana Parfenie

„Super Service, es bringt eine große Zeitersparnis und man spart sich den Weg zum Gesundheitsamt diesen Service kann ich nur empfehlen. Das Zertifikat kommt als PDF was die Weiterleitung einfach macht.“

Jens Müller

„Habe die Auffrischung hier gemacht. Viel besser als die langweiligen Schulungen, die wir sonst haben.“

Zoltan Kis

„Der Preis ist absolut fair, vor allem, weil man sich die Fahrt und den Stress spart. Fünf Sterne!“

Karolina Masalska

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25,00€ (inkl. MwSt)

Komplettpreis, keine versteckten Kosten.

25€ inkl. MwSt. - davon 12,50€ ärztliche Belehrung nach §§ 42, 43 IfSG (orientiert an Tarifstelle 3.1.6 GGebV-BY) und 12,50€ Plattform- und Servicepauschale. Privatwirtschaftliche Komplettleistung, keine amtliche Gebühr.

Details zur Preiszusammensetzung Kurs kaufen
Formal gültig - garantiert. Oder Geld zurück. Was bedeutet das?

Wir garantieren, dass dein Zertifikat formal gültig nach §§ 42, 43 IfSG ausgestellt ist. Sollte es aus formalen Gründen nicht anerkannt werden, erstatten wir innerhalb von 30 Tagen den vollen Betrag.

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Hinweis: Bei schulisch veranlassten Betriebspraktika und ehrenamtlicher Tätigkeit ist die Belehrung gemäß § 3 Nr. 6 GGebV gebührenfrei. Schreiben Sie uns vor der Buchung an office@on7.de - wir schalten Ihre Belehrung kostenfrei frei.
Du hast bereits eine Erstbelehrung? Für die gesetzlich alle 2 Jahre fällige Folgebelehrung geht es hier entlang. Zur Folgebelehrung

Checkliste

Woran du einen seriösen Anbieter erkennst

Nicht jedes Online-Angebot erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Diese sechs Punkte solltest du prüfen. Wir erfüllen sie alle.

Behördlich beauftragt

Die Belehrung erfolgt im Auftrag von namentlich genannten Gesundheitsämtern, nicht nur irgendwie durch einen Arzt.

Namentliche Fachärztin

Eine benannte Fachärztin trägt die Verantwortung für die Belehrung, kein anonymes Ärzteteam.

QR-verifizierbar

Dein Arbeitgeber prüft die Echtheit in Sekunden, per QR-Code auf dem Zertifikat.

Gültigkeits-Garantie

Schriftliche Zusage: Das Zertifikat ist formal gültig, oder du bekommst dein Geld zurück.

Vollständiges Zertifikat

Mit allen Pflichtangaben: Name, Datum, Rechtsgrundlage, Unterschrift und Stempel. Bundesweit gültig.

Durchgängig mehrsprachig

Verständlich vom Kauf bis zum Zertifikat, nicht nur eine Übersetzung der Startseite.

Alle sechs Punkte erfüllt.

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Echtheitsprüfung

So prüft dein Arbeitgeber in 5 Sekunden

Jedes Zertifikat trägt einen QR-Code. Einmal scannen, und die Echtheit ist bestätigt.

  1. Dein Zertifikat mit QR-Code

  2. Arbeitgeber scannt

  3. Echtheit bestätigt

Alle Fragen geklärt

Ist die Hygieneschulung dasselbe wie das Gesundheitszeugnis?
Im alltäglichen Sprachgebrauch ja. Was viele Hygieneschulung oder Gesundheitszeugnis nennen, heißt offiziell Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG. Nach der Belehrung bekommst du eine Bescheinigung, die du deinem Arbeitgeber vor dem ersten Arbeitstag vorlegst.
Was ist die kleine Hygieneschulung?
So wird umgangssprachlich die regelmäßige betriebliche Hygieneschulung für alle genannt, die im Job mit Lebensmitteln umgehen. Sie beruht auf § 4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) und findet direkt im Betrieb statt, meist einmal pro Jahr. Organisiert und dokumentiert wird sie vom Arbeitgeber, nicht von dir.
Gibt es die Hygieneschulung online mit Zertifikat kostenlos?
Nein. Auch beim Gesundheitsamt kostet die Erstbelehrung eine Gebühr, deren Höhe sich je nach Region unterscheidet. Kostenlose Zertifikate aus dem Internet ohne Belehrung durch das Gesundheitsamt oder eine beauftragte Ärztin sind nicht gültig. In vielen Betrieben übernimmt allerdings der Arbeitgeber die Kosten, frag einfach nach.
Bekomme ich die Hygieneschulung online mit Zertifikat?
Ja. Die Erstbelehrung nach § 43 IfSG darfst du vollständig online absolvieren. Bei ON7 verantwortet eine vom Gesundheitsamt beauftragte Ärztin die Belehrung, danach erhältst du dein bundesweit gültiges Zertifikat sofort als PDF.
Verlangt das Gesundheitsamt die Hygieneschulung?
Das Gesundheitsamt ist die Behörde hinter der Erstbelehrung nach § 43 IfSG: Es führt sie entweder selbst durch oder beauftragt Ärztinnen und Ärzte damit. Dein Arbeitgeber verlangt die Bescheinigung vor dem ersten Arbeitstag. Die Online-Belehrung bei ON7 erfüllt dieselbe gesetzliche Anforderung wie der Termin im Amt.
Wer muss jährlich in Hygiene geschult werden?
Alle Beschäftigten, die mit Lebensmitteln umgehen, müssen regelmäßig betrieblich geschult werden, in der Praxis meist jährlich. Zusätzlich muss der Arbeitgeber sein Personal nach § 43 Abs. 4 IfSG alle zwei Jahre erneut über die Tätigkeitsverbote belehren. Beides organisiert der Betrieb, deine Erstbelehrung machst du dagegen selbst und nur einmal.
Was kostet welche Hygieneschulung?
Die Erstbelehrung nach § 43 IfSG kostet bei ON7 25 Euro, die Folgebelehrung zur Auffrischung 18 Euro. Die betriebliche Hygieneschulung nach LMHV bezahlt dein Arbeitgeber, für dich entstehen dabei keine Kosten.
Brauche ich beide Schulungen?
Wenn du beruflich mit Lebensmitteln arbeitest: ja, aber nur um eine musst du dich selbst kümmern. Die Erstbelehrung nach § 43 IfSG absolvierst du einmal vor Tätigkeitsbeginn, dein Zertifikat bleibt danach gültig. Die regelmäßige LMHV-Schulung übernimmt anschließend dein Betrieb im laufenden Arbeitsverhältnis.

Du hast weitere Fragen? Schreib uns hier.

Mehr zum Thema Hygieneschulung

  • Kleine Hygieneschulung umgangssprachlich für die betriebliche Schulung nach § 4 LMHV
  • Hygieneunterweisung anderer Name für dieselbe betriebliche Schulung
  • Gesundheitszeugnis der frühere Name für die Erstbelehrung nach § 43 IfSG
  • Hygienebelehrung umgangssprachlicher Name für die amtliche Erstbelehrung
Nicht gemeint ist hier die betriebliche Schulung nach LMHV, die dein Arbeitgeber organisiert - die Erstbelehrung nach § 43 IfSG machst du selbst und online.

Sobald du eingestellt bist, folgt der zweite Teil des Themas Hygiene, und der liegt nicht mehr bei dir. Wer mit Lebensmitteln umgeht, muss nach § 4 LMHV und dem europäischen Lebensmittelhygienerecht regelmäßig in Fragen der Lebensmittelhygiene geschult werden, in der Praxis meist einmal pro Jahr. Diese Lebensmittelhygieneschulung organisiert dein Arbeitgeber: intern durch die Küchen- oder Betriebsleitung, über externe Anbieter oder nach den Rahmenempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Die Teilnahme wird im Schulungsnachweis des Betriebs dokumentiert, den die Lebensmittelüberwachung bei Kontrollen sehen will.

Wie so eine betriebliche Schulung praktisch aussieht? Inhaltlich geht es um den konkreten Arbeitsalltag: die Kühlkette und ihre Temperaturkontrollen, Reinigungs- und Desinfektionspläne, Personalhygiene von der Arbeitskleidung bis zum richtigen Händewaschen, die Trennung von rohen und gegarten Lebensmitteln oder der Umgang mit Allergenen. Gehalten wird sie je nach Betrieb von der Küchen- oder Betriebsleitung, einer Hygienebeauftragten oder einem externen Trainer, häufig kompakt in 60 bis 90 Minuten zwischen zwei Schichten. Ein eigenes Zertifikat bekommst du dafür in der Regel nicht: Am Ende steht deine Unterschrift auf der Teilnehmerliste, denn dokumentiert wird die Schulung im Betrieb, nicht bei dir.

Dazu kommt eine zweite Pflicht des Arbeitgebers aus dem Infektionsschutzgesetz selbst: Nach § 43 Abs. 4 IfSG muss er alle Beschäftigten alle zwei Jahre erneut über die Tätigkeitsverbote aus § 42 IfSG belehren und das dokumentieren. Viele Betriebe erledigen das gemeinsam mit der jährlichen Hygieneschulung.

Für dich als Bewerberin oder Bewerber heißt das: Du musst vor dem ersten Arbeitstag nur eine Sache selbst erledigen, nämlich die Erstbelehrung nach § 43 IfSG. Alles Weitere, von der jährlichen Unterweisung bis zur Schulungsdokumentation, läuft danach über deinen Betrieb. Fachliche Grundlagen zu Händehygiene und Infektionsschutz stellt auch das Robert Koch-Institut öffentlich bereit, die wichtigsten Quellen findest du am Ende dieser Seite.

Weil viele nach einer Hygieneschulung mit Zertifikat suchen, ordnen wir den Begriff ehrlich ein. Das PDF, das du nach der Belehrung bei ON7 erhältst, bescheinigt genau eine Sache: dass du an einer Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG teilgenommen hast, verantwortet von einer vom Gesundheitsamt beauftragten Ärztin, und dass bei dir keine Hinderungsgründe nach § 42 IfSG vorliegen. Genau dieses Dokument verlangt das Gesetz vor deinem ersten Arbeitstag, nicht mehr und nicht weniger.

Was die Bescheinigung nicht ist: kein Berufsabschluss, kein Qualifikationsnachweis in Lebensmittelhygiene und kein Ersatz für die jährliche LMHV-Schulung in deinem Betrieb. Auch eine ärztliche Untersuchung steckt nicht dahinter, die ist seit dem Infektionsschutzgesetz von 2001 nicht mehr vorgesehen. Sei deshalb skeptisch bei Angeboten, die ein Hygienezertifikat als eine Art Berufsqualifikation verkaufen: Rechtlich kann die Belehrung das gar nicht leisten, egal wer sie anbietet.

Für die Personalakte reicht die Bescheinigung dagegen vollständig aus. Dein Betrieb legt sie zu Beginn ab und ergänzt sie im Lauf der Zeit um die Nachweise der betrieblichen Schulungen. Du selbst bewahrst das PDF am besten dauerhaft auf, denn die Erstbelehrung machst du nur einmal und die Bescheinigung begleitet dich auch beim nächsten Jobwechsel.

Für die Auffrischung deiner Erstbelehrung alle zwei Jahre bieten wir eine Online-Folgebelehrung für 18 Euro pro Person.

Zur Folgebelehrung

Quellen und rechtliche Grundlagen