Gesundheitszeugnis für den Einzelhandel - schnell & bundesweit gültig online.

Für Verkäufer in Bäckereien, Metzgereien oder Supermärkten - absolviere deine Belehrung online und erhalte das Zertifikat sofort als Download.

Für Verkäufer im Lebensmittelhandel Ohne Termin - rund um die Uhr online 15 Minuten Kurs Belehrung nach §§ 42, 43 IfSG Bundesweit gültiges Zeugnis in 13 Sprachen verfügbar

Jederzeit abrufbar: Zertifikat nach Erfolg sofort erhältlich.

25,00€ (inkl. MwSt)

davon 12,50€ ärztliche Belehrung + 12,50€ Service

Komplettpreis, keine versteckten Kosten.

Formal gültig - garantiert. Oder Geld zurück.

Verkäuferin im Lebensmitteleinzelhandel mit digitalem Gesundheitszeugnis auf dem Smartphone
Trustpilot 4,4 SSL Secure 13 Sprachen Auch mobil
Dr. med. Milena Robinzonov, Fachärztin für Arbeitsmedizin

Zertifiziert durch

Dr. med. Milena Robinzonov

Fachärztin für Arbeitsmedizin

Ärztlich verantwortlich nach §§ 42, 43 IfSG

Gesundheitsamt München, Bad Tölz-Wolfratshausen
  • Alle Kursinhalte fachlich geprüft
  • Nach aktuellem IfSG-Stand
Mehr über Dr. Robinzonov
10.000+
Zufriedene Kunden
99 %
Weiterempfehlung
13
Sprachen
in < 1 Min.
nach Erfolg Zertifikat erhalten

Sichere Bezahlung mit

  • Visa
  • MasterCard
  • Paypal
  • Google Pay
  • Apple Pay
  • Klarna
  • AmazonPay

Der Ablauf

So einfach funktioniert's

In nur 4 Schritten und unter 15 Minuten zum Gesundheitszeugnis

1

Kurs starten

Online buchen, 25,00€ einmalig

12,50€ ärztlich + 12,50€ Service ca. 2 Min.
2

Ausweis-Identifizierung

Identität per Webcam oder Smartphone verifizieren

1 Minute
3

Video-Schulung ansehen

Kurze Video-Schulung ansehen, danach ein paar Quizfragen beantworten.

ca. 10 Min.

Zertifikat erhalten

Sofortiger Download als PDF

sofort

Der Ablauf kurz erklärt

In wenigen Minuten siehst du, wie die Belehrung abläuft.

Warum brauchen Verkäufer im Lebensmittelhandel ein Gesundheitszeugnis?

Nach §§ 42, 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind alle Personen, die mit offenen Lebensmitteln arbeiten, verpflichtet, vor Arbeitsaufnahme eine Gesundheitsbelehrung zu absolvieren. Dies betrifft alle Verkäufer in Bäckereien, Metzgereien, Supermärkten und Feinkostläden.

Dies betrifft alle Verkäufer im Lebensmittelhandel, die direkten Kontakt zu offenen Lebensmitteln haben: Bäckerei-Verkäufer, Metzgerei-Personal, Supermarkt-Mitarbeiter an der Fleisch- oder Käsetheke und Marktstand-Verkäufer.

Unser Online-Kurs bietet entscheidende Vorteile: Sofortiger Kursstart ohne Termin, Zertifikat gemäß § 43 IfSG mit deutschlandweiter Gültigkeit - perfekt für den schnellen Berufseinstieg im Einzelhandel.

Sofortiger Kursstart

Kursstart jederzeit, ohne Terminvereinbarung

Deutschlandweit gültig

Nach ordnungsgemäßer Belehrung in allen Bundesländern und Einzelhandels-Betrieben als Nachweis nutzbar

Nach § 43 IfSG

Vollständig konform mit §§ 42, 43 IfSG

Für Verkäufer im Lebensmittelhandel

Verkäufer in Bäckereien, Metzgereien, Supermärkten, Feinkostläden & Wochenmärkten.

Echte Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden

Bewertungen unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf Trustpilot.

4,4 / 5 Trustpilot

„Sehr gute Zusamenfassung und Erklärung in das Video. Fragen waren auch gut angenehm zu beantworten. Das ganzes Verfahren lief problemlos und schnell.“

Vasileios Theodorou

„Ich brauchte das für eine Bewerbung. Habe den Kurs gemacht und konnte das Zertifikat direkt mitschicken.“

Charline Tiffert

„Alles war super toll!!! Information war in verschiedenen Sprachen und gut erklärt. Vielen Dank.“

Ana Parfenie

„Super Service, es bringt eine große Zeitersparnis und man spart sich den Weg zum Gesundheitsamt diesen Service kann ich nur empfehlen. Das Zertifikat kommt als PDF was die Weiterleitung einfach macht.“

Jens Müller

„Habe die Auffrischung hier gemacht. Viel besser als die langweiligen Schulungen, die wir sonst haben.“

Zoltan Kis

„Der Preis ist absolut fair, vor allem, weil man sich die Fahrt und den Stress spart. Fünf Sterne!“

Karolina Masalska

Infektions­schutz­belehrung

Gesundheitszeugnis durch die Online-Erstbelehrung nach § 43 IfSG.

  • 15 Minuten Kurs
  • Ohne Termin - rund um die Uhr online
  • Für alle Berufsgruppen geeignet
  • Bundesweit gültiges Zeugnis
  • Geld-zurück-Garantie | Prüfung kostenlos wiederholen
Verfügbar in 13 Sprachen: Deutsch, Englisch, Polnisch, Albanisch, Ungarisch, Rumänisch, Türkisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Arabisch, Russisch, Vietnamesisch.
25,00€ (inkl. MwSt)

Komplettpreis, keine versteckten Kosten.

25€ inkl. MwSt. - davon 12,50€ ärztliche Belehrung nach §§ 42, 43 IfSG (orientiert an Tarifstelle 3.1.6 GGebV-BY) und 12,50€ Plattform- und Servicepauschale. Privatwirtschaftliche Komplettleistung, keine amtliche Gebühr.

Details zur Preiszusammensetzung Kurs kaufen
Formal gültig - garantiert. Oder Geld zurück. Was bedeutet das?

Wir garantieren, dass dein Zertifikat formal gültig nach §§ 42, 43 IfSG ausgestellt ist. Sollte es aus formalen Gründen nicht anerkannt werden, erstatten wir innerhalb von 30 Tagen den vollen Betrag.

Visa MasterCard Paypal Google Pay Apple Pay Klarna AmazonPay
Hinweis: Bei schulisch veranlassten Betriebspraktika und ehrenamtlicher Tätigkeit ist die Belehrung gemäß § 3 Nr. 6 GGebV gebührenfrei. Schreiben Sie uns vor der Buchung an office@on7.de - wir schalten Ihre Belehrung kostenfrei frei.
Du hast bereits eine Erstbelehrung? Für die gesetzlich alle 2 Jahre fällige Folgebelehrung geht es hier entlang. Zur Folgebelehrung

Checkliste

Woran du einen seriösen Anbieter erkennst

Nicht jedes Online-Angebot erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Diese sechs Punkte solltest du prüfen. Wir erfüllen sie alle.

Behördlich beauftragt

Die Belehrung erfolgt im Auftrag von namentlich genannten Gesundheitsämtern, nicht nur irgendwie durch einen Arzt.

Namentliche Fachärztin

Eine benannte Fachärztin trägt die Verantwortung für die Belehrung, kein anonymes Ärzteteam.

QR-verifizierbar

Dein Arbeitgeber prüft die Echtheit in Sekunden, per QR-Code auf dem Zertifikat.

Gültigkeits-Garantie

Schriftliche Zusage: Das Zertifikat ist formal gültig, oder du bekommst dein Geld zurück.

Vollständiges Zertifikat

Mit allen Pflichtangaben: Name, Datum, Rechtsgrundlage, Unterschrift und Stempel. Bundesweit gültig.

Durchgängig mehrsprachig

Verständlich vom Kauf bis zum Zertifikat, nicht nur eine Übersetzung der Startseite.

Alle sechs Punkte erfüllt.

Kurs starten

Echtheitsprüfung

So prüft dein Arbeitgeber in 5 Sekunden

Jedes Zertifikat trägt einen QR-Code. Einmal scannen, und die Echtheit ist bestätigt.

  1. Dein Zertifikat mit QR-Code

  2. Arbeitgeber scannt

  3. Echtheit bestätigt

Alle Fragen geklärt

Zählt bei mir im Laden offene oder verpackte Ware?
Entscheidend ist, womit du tatsächlich umgehst. Brot aus dem Korb, Wurst von der Rolle, loser Salat oder Oliven aus dem Behälter sind offene Ware - dafür brauchst du die Belehrung nach §§ 42, 43 IfSG. Fertig abgepackte Ware in Beutel, Dose oder Folie zählt nicht dazu, solange die Verpackung zu bleibt. Sobald du regelmäßig aufschneidest, abfüllst oder umfüllst, greift die Pflicht.
Ich stehe an der Fleisch-, Käse- oder Backwarentheke - brauche ich die Belehrung?
Ja, die Bedientheke ist der klarste Fall im Handel. Du schneidest auf, wiegst ab, greifst mit der Zange in die Auslage und reichst die Ware direkt weiter. Dasselbe gilt für den Stand auf dem Wochenmarkt und für die Feinkosttheke. Die Bescheinigung muss vor deiner ersten Schicht an der Theke vorliegen, nicht irgendwann danach.
Ich sitze nur an der Kasse und ziehe verpackte Ware über den Scanner - brauche ich trotzdem eine Belehrung?
In der Regel nicht. Wer ausschließlich verschlossene Ware scannt und einpackt, hat keinen Kontakt zu offenen Lebensmitteln und fällt damit nicht unter die Belehrungspflicht. Im Alltag ist die Grenze aber schnell erreicht: Wenn du auch mal Brötchen abfüllst, an der Theke aushilfst oder Backshop-Ware nachlegst, sieht es anders aus. Verlangt dein Arbeitgeber den Nachweis auch für die Kasse, kannst du im Zweifel beim zuständigen Gesundheitsamt nachfragen.
In der Bäckerei verkaufe ich nur - und belege manchmal Brötchen. Was gilt?
Sobald du belegst, schneidest oder portionierst, arbeitest du mit offenen Lebensmitteln und brauchst die Belehrung. Genau das ist im Bäckereiverkauf der Normalfall: Brötchen aus dem Korb greifen, Kuchen anschneiden, Snacks zusammenstellen. Nur wenn du wirklich ausschließlich fertig verpackte Ware über den Tresen reichst, entfällt die Pflicht - das kommt in der Praxis selten vor.
Ich helfe nur über Weihnachten im Verkauf aus - brauche ich das wirklich?
Die Pflicht hängt nicht an der Vertragsdauer, sondern an der Tätigkeit. Auch als Aushilfe im Weihnachts- oder Saisongeschäft brauchst du die Belehrung ab dem ersten Tag an der Theke oder am Süßwarenstand. Die Erstbelehrung ist danach unbefristet und liegt beim nächsten Saisonjob schon in deinen Unterlagen. Achte nur auf die 3-Monats-Frist zwischen Belehrung und Tätigkeitsbeginn.
Ich wechsle in eine andere Filiale - brauche ich eine neue Belehrung?
Nein. Die Bescheinigung gehört dir als Person, nicht der Filiale oder der Kette. Ob du innerhalb desselben Unternehmens den Markt wechselst, von der Bäckerei in den Supermarkt gehst oder in einer anderen Stadt anfängst - du legst dasselbe PDF erneut vor. Deine neue Filialleitung nimmt dich dann nur in den Zwei-Jahres-Rhythmus der Folgebelehrungen auf.
Kann ich meine Filiale komplett auf einmal anmelden?
Ja. Vor einer Neueröffnung oder wenn mehrere Thekenkräfte gleichzeitig starten, meldet die Markt- oder Filialleitung das Team gesammelt zur Online-Belehrung an. Die Zertifikate laufen anschließend zentral bei dir zusammen, sodass du sie für die Personalakte nicht einzeln einsammeln musst. Durchlaufen muss jede Person den Kurs aber selbst, weil die Bescheinigung auf den jeweiligen Namen ausgestellt wird.
Wer kümmert sich im Handel um die Auffrischung alle zwei Jahre?
Das ist Sache deines Arbeitgebers. Nach § 43 Abs. 4 IfSG muss der Betrieb sein Verkaufspersonal mindestens alle zwei Jahre erneut belehren und das dokumentieren - in größeren Ketten übernimmt das meist die Filialleitung oder die Personalabteilung. Deine Erstbelehrung von uns bleibt davon unberührt und läuft nicht ab. Du musst also nichts nachkaufen, sondern nur an der internen Auffrischung teilnehmen.

Du hast weitere Fragen? Schreib uns hier.

Gesundheitszeugnis im Einzelhandel - was du wissen musst

Entscheidend für die Belehrungspflicht nach §§ 42, 43 IfSG ist der Umgang mit offenen, unverpackten Lebensmitteln. Wer an der Fleisch-, Käse- oder Backwarentheke arbeitet, Ware portioniert oder am Marktstand verkauft, benötigt die Belehrung vor dem ersten Arbeitstag. Beim Verkauf ausschließlich verpackter Ware entfällt sie in der Regel - im Zweifel fragst du deinen Arbeitgeber oder das zuständige Gesundheitsamt.

Je nach Betrieb hörst du unterschiedliche Bezeichnungen für denselben Nachweis: Gesundheitszeugnis für die Bäckerei, Belehrung für die Metzgerei, Hygienebelehrung im Supermarkt oder Gesundheitszeugnis für Verkäuferinnen. Gemeint ist in allen Fällen dieselbe Erstbelehrung - und dieselbe Bescheinigung, die du hier online erhältst.

Die Erstbelehrung gilt ohne zeitliche Begrenzung. Dein Arbeitgeber muss dich aber nach § 43 Abs. 4 IfSG mindestens alle zwei Jahre erneut belehren und die Teilnahme dokumentieren. Diese Folgebelehrung kannst du auch online machen.

Zur Folgebelehrung