Gesundheitszeugnis für den Einzelhandel - schnell & bundesweit gültig online.
Für Verkäufer in Bäckereien, Metzgereien oder Supermärkten - absolviere deine Belehrung online und erhalte das Zertifikat sofort als Download.
Jederzeit abrufbar: Zertifikat nach Erfolg sofort erhältlich.
25,00€ (inkl. MwSt)
davon 12,50€ ärztliche Belehrung + 12,50€ ServiceKomplettpreis, keine versteckten Kosten.
Formal gültig - garantiert. Oder Geld zurück.
Zertifiziert durch
Dr. med. Milena Robinzonov
Fachärztin für Arbeitsmedizin
Ärztlich verantwortlich nach §§ 42, 43 IfSG
Gesundheitsamt München, Bad Tölz-Wolfratshausen- Alle Kursinhalte fachlich geprüft
- Nach aktuellem IfSG-Stand
Sichere Bezahlung mit
Der Ablauf
So einfach funktioniert's
In nur 4 Schritten und unter 15 Minuten zum Gesundheitszeugnis
Ausweis-Identifizierung
Identität per Webcam oder Smartphone verifizieren
1 MinuteVideo-Schulung ansehen
Kurze Video-Schulung ansehen, danach ein paar Quizfragen beantworten.
ca. 10 Min.Zertifikat erhalten
Sofortiger Download als PDF
sofortDer Ablauf kurz erklärt
In wenigen Minuten siehst du, wie die Belehrung abläuft.
Warum brauchen Verkäufer im Lebensmittelhandel ein Gesundheitszeugnis?
Nach §§ 42, 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind alle Personen, die mit offenen Lebensmitteln arbeiten, verpflichtet, vor Arbeitsaufnahme eine Gesundheitsbelehrung zu absolvieren. Dies betrifft alle Verkäufer in Bäckereien, Metzgereien, Supermärkten und Feinkostläden.
Dies betrifft alle Verkäufer im Lebensmittelhandel, die direkten Kontakt zu offenen Lebensmitteln haben: Bäckerei-Verkäufer, Metzgerei-Personal, Supermarkt-Mitarbeiter an der Fleisch- oder Käsetheke und Marktstand-Verkäufer.
Unser Online-Kurs bietet entscheidende Vorteile: Sofortiger Kursstart ohne Termin, Zertifikat gemäß § 43 IfSG mit deutschlandweiter Gültigkeit - perfekt für den schnellen Berufseinstieg im Einzelhandel.
Sofortiger Kursstart
Kursstart jederzeit, ohne Terminvereinbarung
Deutschlandweit gültig
Nach ordnungsgemäßer Belehrung in allen Bundesländern und Einzelhandels-Betrieben als Nachweis nutzbar
Nach § 43 IfSG
Vollständig konform mit §§ 42, 43 IfSG
Für Verkäufer im Lebensmittelhandel
Verkäufer in Bäckereien, Metzgereien, Supermärkten, Feinkostläden & Wochenmärkten.
Echte Kundenstimmen
Das sagen unsere Kunden
Bewertungen unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf Trustpilot.
4,4 / 5„Sehr gute Zusamenfassung und Erklärung in das Video. Fragen waren auch gut angenehm zu beantworten. Das ganzes Verfahren lief problemlos und schnell.“
Vasileios Theodorou
„Ich brauchte das für eine Bewerbung. Habe den Kurs gemacht und konnte das Zertifikat direkt mitschicken.“
Charline Tiffert
„Alles war super toll!!! Information war in verschiedenen Sprachen und gut erklärt. Vielen Dank.“
Ana Parfenie
„Super Service, es bringt eine große Zeitersparnis und man spart sich den Weg zum Gesundheitsamt diesen Service kann ich nur empfehlen. Das Zertifikat kommt als PDF was die Weiterleitung einfach macht.“
Jens Müller
„Habe die Auffrischung hier gemacht. Viel besser als die langweiligen Schulungen, die wir sonst haben.“
Zoltan Kis
„Der Preis ist absolut fair, vor allem, weil man sich die Fahrt und den Stress spart. Fünf Sterne!“
Karolina Masalska
Infektionsschutzbelehrung
Gesundheitszeugnis durch die Online-Erstbelehrung nach § 43 IfSG.
- 15 Minuten Kurs
- Ohne Termin - rund um die Uhr online
- Für alle Berufsgruppen geeignet
- Bundesweit gültiges Zeugnis
- Geld-zurück-Garantie | Prüfung kostenlos wiederholen
Komplettpreis, keine versteckten Kosten.
25€ inkl. MwSt. - davon 12,50€ ärztliche Belehrung nach §§ 42, 43 IfSG (orientiert an Tarifstelle 3.1.6 GGebV-BY) und 12,50€ Plattform- und Servicepauschale. Privatwirtschaftliche Komplettleistung, keine amtliche Gebühr.
Details zur Preiszusammensetzung Kurs kaufenFormal gültig - garantiert. Oder Geld zurück. Was bedeutet das?
Wir garantieren, dass dein Zertifikat formal gültig nach §§ 42, 43 IfSG ausgestellt ist. Sollte es aus formalen Gründen nicht anerkannt werden, erstatten wir innerhalb von 30 Tagen den vollen Betrag.
Checkliste
Woran du einen seriösen Anbieter erkennst
Nicht jedes Online-Angebot erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Diese sechs Punkte solltest du prüfen. Wir erfüllen sie alle.
Behördlich beauftragt
Die Belehrung erfolgt im Auftrag von namentlich genannten Gesundheitsämtern, nicht nur irgendwie durch einen Arzt.
Namentliche Fachärztin
Eine benannte Fachärztin trägt die Verantwortung für die Belehrung, kein anonymes Ärzteteam.
QR-verifizierbar
Dein Arbeitgeber prüft die Echtheit in Sekunden, per QR-Code auf dem Zertifikat.
Gültigkeits-Garantie
Schriftliche Zusage: Das Zertifikat ist formal gültig, oder du bekommst dein Geld zurück.
Vollständiges Zertifikat
Mit allen Pflichtangaben: Name, Datum, Rechtsgrundlage, Unterschrift und Stempel. Bundesweit gültig.
Durchgängig mehrsprachig
Verständlich vom Kauf bis zum Zertifikat, nicht nur eine Übersetzung der Startseite.
Alle sechs Punkte erfüllt.
Kurs startenEchtheitsprüfung
So prüft dein Arbeitgeber in 5 Sekunden
Jedes Zertifikat trägt einen QR-Code. Einmal scannen, und die Echtheit ist bestätigt.
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Dein Zertifikat mit QR-Code
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Arbeitgeber scannt
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Echtheit bestätigt
Alle Fragen geklärt
Zählt bei mir im Laden offene oder verpackte Ware?
Ich stehe an der Fleisch-, Käse- oder Backwarentheke - brauche ich die Belehrung?
Ich sitze nur an der Kasse und ziehe verpackte Ware über den Scanner - brauche ich trotzdem eine Belehrung?
In der Bäckerei verkaufe ich nur - und belege manchmal Brötchen. Was gilt?
Ich helfe nur über Weihnachten im Verkauf aus - brauche ich das wirklich?
Ich wechsle in eine andere Filiale - brauche ich eine neue Belehrung?
Kann ich meine Filiale komplett auf einmal anmelden?
Wer kümmert sich im Handel um die Auffrischung alle zwei Jahre?
Du hast weitere Fragen? Schreib uns hier.
Gesundheitszeugnis im Einzelhandel - was du wissen musst
Entscheidend für die Belehrungspflicht nach §§ 42, 43 IfSG ist der Umgang mit offenen, unverpackten Lebensmitteln. Wer an der Fleisch-, Käse- oder Backwarentheke arbeitet, Ware portioniert oder am Marktstand verkauft, benötigt die Belehrung vor dem ersten Arbeitstag. Beim Verkauf ausschließlich verpackter Ware entfällt sie in der Regel - im Zweifel fragst du deinen Arbeitgeber oder das zuständige Gesundheitsamt.
Je nach Betrieb hörst du unterschiedliche Bezeichnungen für denselben Nachweis: Gesundheitszeugnis für die Bäckerei, Belehrung für die Metzgerei, Hygienebelehrung im Supermarkt oder Gesundheitszeugnis für Verkäuferinnen. Gemeint ist in allen Fällen dieselbe Erstbelehrung - und dieselbe Bescheinigung, die du hier online erhältst.
Die Erstbelehrung gilt ohne zeitliche Begrenzung. Dein Arbeitgeber muss dich aber nach § 43 Abs. 4 IfSG mindestens alle zwei Jahre erneut belehren und die Teilnahme dokumentieren. Diese Folgebelehrung kannst du auch online machen.
Zur Folgebelehrung