Amtliche Erstbelehrung - bundesweit gültig
Infektionsschutzbelehrung online nach § 43 IfSG
Die Infektionsschutzbelehrung ist die amtliche Erstbelehrung nach § 43 IfSG - früher Gesundheitszeugnis genannt. Bei uns machst du sie komplett online: 25 Euro, ca. 15 Minuten, Zertifikat sofort als PDF und bundesweit gültig.
25,00€ (inkl. MwSt)
davon 12,50€ ärztliche Belehrung + 12,50€ ServiceKomplettpreis, keine versteckten Kosten.
Formal gültig - garantiert. Oder Geld zurück.
Zertifiziert durch
Dr. med. Milena Robinzonov
Fachärztin für Arbeitsmedizin
Ärztlich verantwortlich nach §§ 42, 43 IfSG
Gesundheitsamt München, Bad Tölz-Wolfratshausen- Alle Kursinhalte fachlich geprüft
- Nach aktuellem IfSG-Stand
Sichere Bezahlung mit
Was ist die Infektionsschutzbelehrung?
Die Infektionsschutzbelehrung ist der gesetzliche Name für die Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG - die amtliche Belehrung, die du absolvieren musst, bevor du beruflich mit Lebensmitteln arbeitest. Es ist derselbe Vorgang, den viele noch als Gesundheitszeugnis kennen: Der ältere Begriff steht seit Jahren nicht mehr im Gesetz, wird aber im Alltag weiter verwendet.
Für dasselbe Dokument kursieren viele Namen. Ob dir jemand von Hygienebelehrung, Gesundheitspass, Gesundheitsausweis, Hygieneausweis oder der roten Karte erzählt - gemeint ist immer die Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 IfSG. Die Wortwahl hängt nur von Region und Gewohnheit ab, das Zertifikat am Ende ist dasselbe.
Vermittelt wird, welche meldepflichtigen Infektionen dich vom Arbeiten mit Lebensmitteln ausschließen, woran du solche Erkrankungen erkennst und mit welchen Hygieneregeln du eine Übertragung verhinderst. Der Kern ist bewusst niedrigschwellig: Belehrt wird dein Wissen, und du gibst dazu eine schriftliche Erklärung ab. Eine ärztliche Untersuchung oder ein Gesundheitscheck sind ausdrücklich nicht Teil davon. Genau das erledigst du bei uns online in ca. 15 Minuten für 25 Euro, mit dem Zertifikat sofort als PDF.
Zum Abschluss unterzeichnest du eine Erklärung, mit der du versicherst, von keinen Anhaltspunkten für ein Tätigkeitsverbot bei dir zu wissen. Dieser Schritt verwandelt das Gelernte in eine rechtlich bindende Zusage und ist damit ein fester Bestandteil der § 43-Belehrung. Solltest du später einschlägige Krankheitszeichen bemerken, musst du das ohne Verzögerung bei deinem Arbeitgeber melden. Als Beleg dient danach dein Zertifikat. Weil es keine amtliche Sammelstelle gibt, in der die Belehrung hinterlegt wäre, hältst du das PDF selbst bereit und reichst deinem Arbeitgeber eine Kopie davon.
Der Ablauf
So einfach funktioniert's
In nur 4 Schritten und unter 15 Minuten zum Gesundheitszeugnis
Ausweis-Identifizierung
Identität per Webcam oder Smartphone verifizieren
1 MinuteVideo-Schulung ansehen
Kurze Video-Schulung ansehen, danach ein paar Quizfragen beantworten.
ca. 10 Min.Zertifikat erhalten
Sofortiger Download als PDF
sofortDer Ablauf kurz erklärt
In wenigen Minuten siehst du, wie die Belehrung abläuft.
Online oder beim Gesundheitsamt?
Beides ist möglich und beides führt zur selben Bescheinigung nach § 43 IfSG. Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form vor, sondern nur, dass die Belehrung durch das Gesundheitsamt oder eine beauftragte Ärztin erfolgt. Weil unsere Belehrung von einer beauftragten Ärztin verantwortet wird, ist dein online erworbenes Zertifikat bundesweit gültig - wie das vom Amt. Online startest du sofort, ohne Terminvereinbarung.
Welcher Weg für dich sinnvoller ist, wägen wir ausführlich im Ratgeber Infektionsschutzbelehrung online oder beim Gesundheitsamt ab. Steht dein erster Arbeitstag kurz bevor, ist der Online-Weg meist der verlässlichste (Stand: 2026).
Deine Optionen
Zwei Wege zum Gesundheitszeugnis
Variante 1
Beim Gesundheitsamt
Die klassische Belehrung beim örtlichen Gesundheitsamt - sie führt zur selben Bescheinigung nach § 43 IfSG.
- Zuständig ist das Gesundheitsamt am Wohn- oder Arbeitsort
- Ablauf und Gebühren unterscheiden sich je nach Gesundheitsamt
- Belehrung je nach Amt vor Ort oder online
Verfügbarkeit und Gebühren erfragst du direkt bei der zuständigen Stelle.
Variante 2 - digital & schnell
Gesundheitszeugnis online mit ON7
Unsere Belehrung verantwortet eine vom Gesundheitsamt beauftragte Ärztin - dein online erworbenes Zertifikat ist genauso gültig wie das vom Amt und bundesweit gültig.
- Sofort starten - rund um die Uhr
- Online nach § 43 IfSG
- Ca. 15 Minuten am Handy oder Laptop
- Zertifikat sofort als PDF, bundesweit gültig
Echte Kundenstimmen
Das sagen unsere Kunden
Bewertungen unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf Trustpilot.
4,4 / 5„Sehr gute Zusamenfassung und Erklärung in das Video. Fragen waren auch gut angenehm zu beantworten. Das ganzes Verfahren lief problemlos und schnell.“
Vasileios Theodorou
„Ich brauchte das für eine Bewerbung. Habe den Kurs gemacht und konnte das Zertifikat direkt mitschicken.“
Charline Tiffert
„Alles war super toll!!! Information war in verschiedenen Sprachen und gut erklärt. Vielen Dank.“
Ana Parfenie
„Super Service, es bringt eine große Zeitersparnis und man spart sich den Weg zum Gesundheitsamt diesen Service kann ich nur empfehlen. Das Zertifikat kommt als PDF was die Weiterleitung einfach macht.“
Jens Müller
„Habe die Auffrischung hier gemacht. Viel besser als die langweiligen Schulungen, die wir sonst haben.“
Zoltan Kis
„Der Preis ist absolut fair, vor allem, weil man sich die Fahrt und den Stress spart. Fünf Sterne!“
Karolina Masalska
Infektionsschutzbelehrung
Gesundheitszeugnis durch die Online-Erstbelehrung nach § 43 IfSG.
- 15 Minuten Kurs
- Ohne Termin - rund um die Uhr online
- Für alle Berufsgruppen geeignet
- Bundesweit gültiges Zeugnis
- Geld-zurück-Garantie | Prüfung kostenlos wiederholen
Komplettpreis, keine versteckten Kosten.
25€ inkl. MwSt. - davon 12,50€ ärztliche Belehrung nach §§ 42, 43 IfSG (orientiert an Tarifstelle 3.1.6 GGebV-BY) und 12,50€ Plattform- und Servicepauschale. Privatwirtschaftliche Komplettleistung, keine amtliche Gebühr.
Details zur Preiszusammensetzung Kurs kaufenFormal gültig - garantiert. Oder Geld zurück. Was bedeutet das?
Wir garantieren, dass dein Zertifikat formal gültig nach §§ 42, 43 IfSG ausgestellt ist. Sollte es aus formalen Gründen nicht anerkannt werden, erstatten wir innerhalb von 30 Tagen den vollen Betrag.
Checkliste
Woran du einen seriösen Anbieter erkennst
Nicht jedes Online-Angebot erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Diese sechs Punkte solltest du prüfen. Wir erfüllen sie alle.
Behördlich beauftragt
Die Belehrung erfolgt im Auftrag von namentlich genannten Gesundheitsämtern, nicht nur irgendwie durch einen Arzt.
Namentliche Fachärztin
Eine benannte Fachärztin trägt die Verantwortung für die Belehrung, kein anonymes Ärzteteam.
QR-verifizierbar
Dein Arbeitgeber prüft die Echtheit in Sekunden, per QR-Code auf dem Zertifikat.
Gültigkeits-Garantie
Schriftliche Zusage: Das Zertifikat ist formal gültig, oder du bekommst dein Geld zurück.
Vollständiges Zertifikat
Mit allen Pflichtangaben: Name, Datum, Rechtsgrundlage, Unterschrift und Stempel. Bundesweit gültig.
Durchgängig mehrsprachig
Verständlich vom Kauf bis zum Zertifikat, nicht nur eine Übersetzung der Startseite.
Alle sechs Punkte erfüllt.
Kurs startenEchtheitsprüfung
So prüft dein Arbeitgeber in 5 Sekunden
Jedes Zertifikat trägt einen QR-Code. Einmal scannen, und die Echtheit ist bestätigt.
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Dein Zertifikat mit QR-Code
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Arbeitgeber scannt
-
Echtheit bestätigt
Alle Fragen geklärt
Was ist die Infektionsschutzbelehrung?
Ist die Infektionsschutzbelehrung dasselbe wie das Gesundheitszeugnis?
Ist die Online-Infektionsschutzbelehrung amtlich anerkannt?
Wer braucht eine Infektionsschutzbelehrung?
Was kostet die Infektionsschutzbelehrung?
Wie lange ist die Infektionsschutzbelehrung gültig?
Was ist der Unterschied zwischen Erstbelehrung und Folgebelehrung?
Wie schnell bekomme ich mein Zertifikat?
Du hast weitere Fragen? Schreib uns hier.
Mehr zum Thema Infektionsschutzbelehrung
- Hygienebelehrung gebräuchlicher Alltagsname für dieselbe Belehrung
- Gesundheitspass weiterer umgangssprachlicher Name für die Bescheinigung
- Hygieneausweis gebräuchlicher Name für dieselbe Bescheinigung
- Rote Karte je nach Region üblicher Name für denselben Nachweis
Ob du die Belehrung brauchst, richtet sich nach § 42 IfSG. Belehrt werden muss, wer bestimmte leicht verderbliche Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt oder in der Küche einer Gaststätte oder Gemeinschaftseinrichtung tätig ist. Dazu zählen zum Beispiel Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte, Feinkost, Speiseeis, Backwaren mit nicht durchgebackener Füllung sowie zubereitete Salate und Speisen. Entscheidend ist, dass du regelmäßig und beruflich mit offenen Lebensmitteln in Berührung kommst.
In der Praxis betrifft das vor allem die Gastronomie und den Lebensmittelbereich: Küche, Service mit offenen Speisen, Bäckereien, Metzgereien, Cateringbetriebe, Imbisse, Lebensmittelhandel und die Küchen von Kitas, Schulen, Kliniken oder Pflegeheimen. Auch für Minijob, Praktikum, Aushilfe oder Probearbeiten gilt die Pflicht, sobald du dort mit Lebensmitteln arbeitest. Ob dein konkreter Job darunter fällt, schlüsseln wir auf den Seiten Wer muss belehrt werden und Infektionsschutzbelehrung für die Gastronomie genauer auf.
Auch den Betrieb bindet diese Pflicht handfest: Solange keine gültige Belehrung vorliegt, ist ein Einsatz an Lebensmitteln unzulässig, und bei einer Prüfung durch die Lebensmittelüberwachung muss der Betrieb deine Bescheinigung parat haben. Aus diesem Grund fragen viele Arbeitgeber die Infektionsschutzbelehrung schon im Bewerbungs- oder Onboarding-Prozess ab, häufig gemeinsam mit dem Arbeitsvertrag. Da du dein Zertifikat bei uns als PDF erhältst, genügt eine E-Mail an die Personalabteilung - das Original behältst du und kannst es beim nächsten Jobwechsel erneut vorlegen.
Deine Belehrung verantwortet Dr. med. Milena Robinzonov, Fachärztin für Arbeitsmedizin. Sie ist durch die Gesundheitsämter München und Bad Tölz-Wolfratshausen gemäß §§ 42, 43 IfSG mit der Belehrung beauftragt, und zwar - laut Bescheinigung des Referates für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München - bereits seit dem 11.12.2014, also amtlich beauftragt seit über einem Jahrzehnt. Wir sind damit von den Ämtern beauftragt, nicht vom Amt betrieben; die Verantwortung für jede Belehrung liegt bei der beauftragten Ärztin.
Das Entscheidende: Du musst uns das nicht glauben, du kannst es selbst nachprüfen. Die Landeshauptstadt München veröffentlicht eine öffentliche Liste der von ihr beauftragten Ärzte, in der Dr. med. Milena Robinzonov aufgeführt ist. Wie diese Beauftragung im Detail belegt ist und wie du sie über die Münchner Liste, das Gesundheitsamt oder die Ärztekammer verifizierst, zeigen wir transparent auf unserer Seite zur Zulassung und ärztlichen Verantwortung.
Viele Arbeitgeber verlangen zusätzlich alle zwei Jahre eine Folgebelehrung als Auffrischung - bei uns erledigst du sie online für 18 Euro.
Zur FolgebelehrungQuellen und rechtliche Grundlagen
- § 43 IfSG - Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes - Gesetzestext zur Erstbelehrung und Bescheinigung für Tätigkeiten im Lebensmittelbereich (gesetze-im-internet.de).
- § 42 IfSG - Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote - Gesetzestext zu Tätigkeitsverboten beim Umgang mit Lebensmitteln (gesetze-im-internet.de).
- RKI - Belehrungsbögen gemäß § 34 IfSG und § 43 IfSG - Offizielle Belehrungsbögen und Merkblätter des Robert Koch-Instituts in mehreren Sprachen.
- BMG - Fragen und Antworten zum Infektionsschutzgesetz - FAQ des Bundesministeriums für Gesundheit zum Infektionsschutzgesetz.