Amtliche Erstbelehrung - bundesweit gültig

Infektionsschutzbelehrung online nach § 43 IfSG

Die Infektionsschutzbelehrung ist die amtliche Erstbelehrung nach § 43 IfSG - früher Gesundheitszeugnis genannt. Bei uns machst du sie komplett online: 25 Euro, ca. 15 Minuten, Zertifikat sofort als PDF und bundesweit gültig.

§ 43 IfSG 25 Euro Ca. 15 Minuten Sofort als PDF

25,00€ (inkl. MwSt)

davon 12,50€ ärztliche Belehrung + 12,50€ Service

Komplettpreis, keine versteckten Kosten.

Formal gültig - garantiert. Oder Geld zurück.

Amtlich gestempelte Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG als Bescheinigung
Trustpilot 4,4 SSL Secure 13 Sprachen Auch mobil
Dr. med. Milena Robinzonov, Fachärztin für Arbeitsmedizin

Zertifiziert durch

Dr. med. Milena Robinzonov

Fachärztin für Arbeitsmedizin

Ärztlich verantwortlich nach §§ 42, 43 IfSG

Gesundheitsamt München, Bad Tölz-Wolfratshausen
  • Alle Kursinhalte fachlich geprüft
  • Nach aktuellem IfSG-Stand
Mehr über Dr. Robinzonov
10.000+
Zufriedene Kunden
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Weiterempfehlung
13
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in < 1 Min.
nach Erfolg Zertifikat erhalten

Sichere Bezahlung mit

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Was ist die Infektionsschutzbelehrung?

Die Infektionsschutzbelehrung ist der gesetzliche Name für die Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG - die amtliche Belehrung, die du absolvieren musst, bevor du beruflich mit Lebensmitteln arbeitest. Es ist derselbe Vorgang, den viele noch als Gesundheitszeugnis kennen: Der ältere Begriff steht seit Jahren nicht mehr im Gesetz, wird aber im Alltag weiter verwendet.

Für dasselbe Dokument kursieren viele Namen. Ob dir jemand von Hygienebelehrung, Gesundheitspass, Gesundheitsausweis, Hygieneausweis oder der roten Karte erzählt - gemeint ist immer die Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 IfSG. Die Wortwahl hängt nur von Region und Gewohnheit ab, das Zertifikat am Ende ist dasselbe.

Vermittelt wird, welche meldepflichtigen Infektionen dich vom Arbeiten mit Lebensmitteln ausschließen, woran du solche Erkrankungen erkennst und mit welchen Hygieneregeln du eine Übertragung verhinderst. Der Kern ist bewusst niedrigschwellig: Belehrt wird dein Wissen, und du gibst dazu eine schriftliche Erklärung ab. Eine ärztliche Untersuchung oder ein Gesundheitscheck sind ausdrücklich nicht Teil davon. Genau das erledigst du bei uns online in ca. 15 Minuten für 25 Euro, mit dem Zertifikat sofort als PDF.

Zum Abschluss unterzeichnest du eine Erklärung, mit der du versicherst, von keinen Anhaltspunkten für ein Tätigkeitsverbot bei dir zu wissen. Dieser Schritt verwandelt das Gelernte in eine rechtlich bindende Zusage und ist damit ein fester Bestandteil der § 43-Belehrung. Solltest du später einschlägige Krankheitszeichen bemerken, musst du das ohne Verzögerung bei deinem Arbeitgeber melden. Als Beleg dient danach dein Zertifikat. Weil es keine amtliche Sammelstelle gibt, in der die Belehrung hinterlegt wäre, hältst du das PDF selbst bereit und reichst deinem Arbeitgeber eine Kopie davon.

Der Ablauf

So einfach funktioniert's

In nur 4 Schritten und unter 15 Minuten zum Gesundheitszeugnis

1

Kurs starten

Online buchen, 25,00€ einmalig

12,50€ ärztlich + 12,50€ Service ca. 2 Min.
2

Ausweis-Identifizierung

Identität per Webcam oder Smartphone verifizieren

1 Minute
3

Video-Schulung ansehen

Kurze Video-Schulung ansehen, danach ein paar Quizfragen beantworten.

ca. 10 Min.

Zertifikat erhalten

Sofortiger Download als PDF

sofort

Der Ablauf kurz erklärt

In wenigen Minuten siehst du, wie die Belehrung abläuft.

Online oder beim Gesundheitsamt?

Beides ist möglich und beides führt zur selben Bescheinigung nach § 43 IfSG. Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form vor, sondern nur, dass die Belehrung durch das Gesundheitsamt oder eine beauftragte Ärztin erfolgt. Weil unsere Belehrung von einer beauftragten Ärztin verantwortet wird, ist dein online erworbenes Zertifikat bundesweit gültig - wie das vom Amt. Online startest du sofort, ohne Terminvereinbarung.

Welcher Weg für dich sinnvoller ist, wägen wir ausführlich im Ratgeber Infektionsschutzbelehrung online oder beim Gesundheitsamt ab. Steht dein erster Arbeitstag kurz bevor, ist der Online-Weg meist der verlässlichste (Stand: 2026).

Deine Optionen

Zwei Wege zum Gesundheitszeugnis

Variante 1

Beim Gesundheitsamt

Die klassische Belehrung beim örtlichen Gesundheitsamt - sie führt zur selben Bescheinigung nach § 43 IfSG.

  • Zuständig ist das Gesundheitsamt am Wohn- oder Arbeitsort
  • Ablauf und Gebühren unterscheiden sich je nach Gesundheitsamt
  • Belehrung je nach Amt vor Ort oder online

Verfügbarkeit und Gebühren erfragst du direkt bei der zuständigen Stelle.

Variante 2 - digital & schnell

Gesundheitszeugnis online mit ON7

Unsere Belehrung verantwortet eine vom Gesundheitsamt beauftragte Ärztin - dein online erworbenes Zertifikat ist genauso gültig wie das vom Amt und bundesweit gültig.

  • Sofort starten - rund um die Uhr
  • Online nach § 43 IfSG
  • Ca. 15 Minuten am Handy oder Laptop
  • Zertifikat sofort als PDF, bundesweit gültig

Echte Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden

Bewertungen unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf Trustpilot.

4,4 / 5 Trustpilot

„Sehr gute Zusamenfassung und Erklärung in das Video. Fragen waren auch gut angenehm zu beantworten. Das ganzes Verfahren lief problemlos und schnell.“

Vasileios Theodorou

„Ich brauchte das für eine Bewerbung. Habe den Kurs gemacht und konnte das Zertifikat direkt mitschicken.“

Charline Tiffert

„Alles war super toll!!! Information war in verschiedenen Sprachen und gut erklärt. Vielen Dank.“

Ana Parfenie

„Super Service, es bringt eine große Zeitersparnis und man spart sich den Weg zum Gesundheitsamt diesen Service kann ich nur empfehlen. Das Zertifikat kommt als PDF was die Weiterleitung einfach macht.“

Jens Müller

„Habe die Auffrischung hier gemacht. Viel besser als die langweiligen Schulungen, die wir sonst haben.“

Zoltan Kis

„Der Preis ist absolut fair, vor allem, weil man sich die Fahrt und den Stress spart. Fünf Sterne!“

Karolina Masalska

Infektions­schutz­belehrung

Gesundheitszeugnis durch die Online-Erstbelehrung nach § 43 IfSG.

  • 15 Minuten Kurs
  • Ohne Termin - rund um die Uhr online
  • Für alle Berufsgruppen geeignet
  • Bundesweit gültiges Zeugnis
  • Geld-zurück-Garantie | Prüfung kostenlos wiederholen
Verfügbar in 13 Sprachen: Deutsch, Englisch, Polnisch, Albanisch, Ungarisch, Rumänisch, Türkisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Arabisch, Russisch, Vietnamesisch.
25,00€ (inkl. MwSt)

Komplettpreis, keine versteckten Kosten.

25€ inkl. MwSt. - davon 12,50€ ärztliche Belehrung nach §§ 42, 43 IfSG (orientiert an Tarifstelle 3.1.6 GGebV-BY) und 12,50€ Plattform- und Servicepauschale. Privatwirtschaftliche Komplettleistung, keine amtliche Gebühr.

Details zur Preiszusammensetzung Kurs kaufen
Formal gültig - garantiert. Oder Geld zurück. Was bedeutet das?

Wir garantieren, dass dein Zertifikat formal gültig nach §§ 42, 43 IfSG ausgestellt ist. Sollte es aus formalen Gründen nicht anerkannt werden, erstatten wir innerhalb von 30 Tagen den vollen Betrag.

Visa MasterCard Paypal Google Pay Apple Pay Klarna AmazonPay
Hinweis: Bei schulisch veranlassten Betriebspraktika und ehrenamtlicher Tätigkeit ist die Belehrung gemäß § 3 Nr. 6 GGebV gebührenfrei. Schreiben Sie uns vor der Buchung an office@on7.de - wir schalten Ihre Belehrung kostenfrei frei.
Du hast bereits eine Erstbelehrung? Für die gesetzlich alle 2 Jahre fällige Folgebelehrung geht es hier entlang. Zur Folgebelehrung

Checkliste

Woran du einen seriösen Anbieter erkennst

Nicht jedes Online-Angebot erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Diese sechs Punkte solltest du prüfen. Wir erfüllen sie alle.

Behördlich beauftragt

Die Belehrung erfolgt im Auftrag von namentlich genannten Gesundheitsämtern, nicht nur irgendwie durch einen Arzt.

Namentliche Fachärztin

Eine benannte Fachärztin trägt die Verantwortung für die Belehrung, kein anonymes Ärzteteam.

QR-verifizierbar

Dein Arbeitgeber prüft die Echtheit in Sekunden, per QR-Code auf dem Zertifikat.

Gültigkeits-Garantie

Schriftliche Zusage: Das Zertifikat ist formal gültig, oder du bekommst dein Geld zurück.

Vollständiges Zertifikat

Mit allen Pflichtangaben: Name, Datum, Rechtsgrundlage, Unterschrift und Stempel. Bundesweit gültig.

Durchgängig mehrsprachig

Verständlich vom Kauf bis zum Zertifikat, nicht nur eine Übersetzung der Startseite.

Alle sechs Punkte erfüllt.

Kurs starten

Echtheitsprüfung

So prüft dein Arbeitgeber in 5 Sekunden

Jedes Zertifikat trägt einen QR-Code. Einmal scannen, und die Echtheit ist bestätigt.

  1. Dein Zertifikat mit QR-Code

  2. Arbeitgeber scannt

  3. Echtheit bestätigt

Alle Fragen geklärt

Was ist die Infektionsschutzbelehrung?
Die Infektionsschutzbelehrung ist die gesetzlich vorgeschriebene Erstbelehrung nach § 43 IfSG, die du brauchst, bevor du beruflich mit Lebensmitteln arbeitest. Eine beauftragte Ärztin erklärt dir die Tätigkeitsverbote und Hygieneregeln, du bestätigst dein Wissen und deine Identität. Eine körperliche Untersuchung gehört ausdrücklich nicht dazu.
Ist die Infektionsschutzbelehrung dasselbe wie das Gesundheitszeugnis?
Ja, gemeint ist dasselbe Dokument. Infektionsschutzbelehrung ist der juristisch korrekte Name aus § 43 IfSG; Gesundheitszeugnis ist die ältere, umgangssprachliche Bezeichnung, die viele Arbeitgeber weiter benutzen. Genauso meinen Hygienebelehrung, Gesundheitspass, Hygieneausweis oder rote Karte diese eine amtliche Bescheinigung.
Ist die Online-Infektionsschutzbelehrung amtlich anerkannt?
§ 43 IfSG erlaubt die Belehrung durch das Gesundheitsamt oder durch eine vom Gesundheitsamt beauftragte Ärztin - eine Form für online oder vor Ort schreibt das Gesetz nicht vor. Bei uns verantwortet Dr. med. Milena Robinzonov die Belehrung; sie ist von den Gesundheitsämtern München und Bad Tölz-Wolfratshausen beauftragt, nachprüfbar in der öffentlichen Münchner Liste. Dein Zertifikat gilt deshalb bundesweit.
Wer braucht eine Infektionsschutzbelehrung?
Maßgeblich ist § 42 IfSG: Wer bestimmte leicht verderbliche Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt oder in der Küche einer Gaststätte oder Gemeinschaftseinrichtung arbeitet, muss vorher belehrt werden. Das gilt auch für Minijob, Praktikum, Aushilfe oder Probearbeiten, sobald du regelmäßig mit offenen Lebensmitteln in Berührung kommst.
Was kostet die Infektionsschutzbelehrung?
Bei uns kostet die Infektionsschutzbelehrung 25 Euro. Darin enthalten sind die vollständige Online-Belehrung, die Identitätsprüfung und das Zertifikat als PDF - ohne Zusatzkosten und ohne Terminwartezeit. Die spätere Folgebelehrung alle zwei Jahre kostet 18 Euro.
Wie lange ist die Infektionsschutzbelehrung gültig?
Die Erstbelehrung selbst ist zeitlich unbegrenzt gültig, auch beim Jobwechsel. Zu beachten ist nur die 3-Monats-Regel: Am ersten Arbeitstag darf deine Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein. Viele Arbeitgeber verlangen darüber hinaus alle zwei Jahre eine Folgebelehrung als Auffrischung.
Was ist der Unterschied zwischen Erstbelehrung und Folgebelehrung?
Die Erstbelehrung nach § 43 IfSG machst du einmal, bevor du die Tätigkeit aufnimmst - genau diese Belehrung erhältst du hier. Die Folgebelehrung ist die Wiederholung, die dein Arbeitgeber nach Tätigkeitsbeginn und danach alle zwei Jahre veranlassen und dokumentieren muss. Beide gehören zusammen, ersetzen sich aber nicht.
Wie schnell bekomme ich mein Zertifikat?
Du kannst sofort starten, ohne Termin und ohne Warteliste. Die Belehrung dauert ca. 15 Minuten; direkt danach steht dein Zertifikat als PDF zum Download bereit. So kannst du es noch am selben Tag an deinen Arbeitgeber weiterleiten, auch wenn dein erster Arbeitstag kurz bevorsteht.

Du hast weitere Fragen? Schreib uns hier.

Mehr zum Thema Infektionsschutzbelehrung

  • Hygienebelehrung gebräuchlicher Alltagsname für dieselbe Belehrung
  • Gesundheitspass weiterer umgangssprachlicher Name für die Bescheinigung
  • Hygieneausweis gebräuchlicher Name für dieselbe Bescheinigung
  • Rote Karte je nach Region üblicher Name für denselben Nachweis
Zwei Schritte, die oft verwechselt werden: Die Erstbelehrung nach § 43 IfSG machst du einmal, bevor du die Tätigkeit aufnimmst - am ersten Arbeitstag darf die Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein, danach gilt sie unbefristet. Die Folgebelehrung ist die Wiederholung, die dein Arbeitgeber nach § 43 Abs. 4 IfSG nach Tätigkeitsbeginn und danach alle zwei Jahre veranlassen und dokumentieren muss. Beide gehören zusammen, ersetzen sich aber nicht.

Ob du die Belehrung brauchst, richtet sich nach § 42 IfSG. Belehrt werden muss, wer bestimmte leicht verderbliche Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt oder in der Küche einer Gaststätte oder Gemeinschaftseinrichtung tätig ist. Dazu zählen zum Beispiel Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte, Feinkost, Speiseeis, Backwaren mit nicht durchgebackener Füllung sowie zubereitete Salate und Speisen. Entscheidend ist, dass du regelmäßig und beruflich mit offenen Lebensmitteln in Berührung kommst.

In der Praxis betrifft das vor allem die Gastronomie und den Lebensmittelbereich: Küche, Service mit offenen Speisen, Bäckereien, Metzgereien, Cateringbetriebe, Imbisse, Lebensmittelhandel und die Küchen von Kitas, Schulen, Kliniken oder Pflegeheimen. Auch für Minijob, Praktikum, Aushilfe oder Probearbeiten gilt die Pflicht, sobald du dort mit Lebensmitteln arbeitest. Ob dein konkreter Job darunter fällt, schlüsseln wir auf den Seiten Wer muss belehrt werden und Infektionsschutzbelehrung für die Gastronomie genauer auf.

Auch den Betrieb bindet diese Pflicht handfest: Solange keine gültige Belehrung vorliegt, ist ein Einsatz an Lebensmitteln unzulässig, und bei einer Prüfung durch die Lebensmittelüberwachung muss der Betrieb deine Bescheinigung parat haben. Aus diesem Grund fragen viele Arbeitgeber die Infektionsschutzbelehrung schon im Bewerbungs- oder Onboarding-Prozess ab, häufig gemeinsam mit dem Arbeitsvertrag. Da du dein Zertifikat bei uns als PDF erhältst, genügt eine E-Mail an die Personalabteilung - das Original behältst du und kannst es beim nächsten Jobwechsel erneut vorlegen.

Deine Belehrung verantwortet Dr. med. Milena Robinzonov, Fachärztin für Arbeitsmedizin. Sie ist durch die Gesundheitsämter München und Bad Tölz-Wolfratshausen gemäß §§ 42, 43 IfSG mit der Belehrung beauftragt, und zwar - laut Bescheinigung des Referates für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München - bereits seit dem 11.12.2014, also amtlich beauftragt seit über einem Jahrzehnt. Wir sind damit von den Ämtern beauftragt, nicht vom Amt betrieben; die Verantwortung für jede Belehrung liegt bei der beauftragten Ärztin.

Das Entscheidende: Du musst uns das nicht glauben, du kannst es selbst nachprüfen. Die Landeshauptstadt München veröffentlicht eine öffentliche Liste der von ihr beauftragten Ärzte, in der Dr. med. Milena Robinzonov aufgeführt ist. Wie diese Beauftragung im Detail belegt ist und wie du sie über die Münchner Liste, das Gesundheitsamt oder die Ärztekammer verifizierst, zeigen wir transparent auf unserer Seite zur Zulassung und ärztlichen Verantwortung.

Viele Arbeitgeber verlangen zusätzlich alle zwei Jahre eine Folgebelehrung als Auffrischung - bei uns erledigst du sie online für 18 Euro.

Zur Folgebelehrung

Quellen und rechtliche Grundlagen